Sind alle deine Posts so nichtssagend und unnütz, ♊ ᏤᏆᏢᎬᏒ ♊?
Den hättest dir auch sparen können. Hätte keinen Unterschied gemacht.
@TE:
Quote:
Aus der Sicht eines in Deutschland (Inland) ansässigen E-Commerce Anbieter, der Dienstleistungen verkauft, gilt vom Grundsatz her folgendes.
Abnehmer bzw. Leistungsempfänger im Inland:
Die Leistung unterliegt im Inland der Umsatzsteuer, egal ob der Leistungsempfänger Unternehmer ist gem. § 3 a Abs. 2 UStG oder Nichtunternehmer ist gem. § 3 a Abs. 1 UStG
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Da du aber minderjährig bist, ist das so ne Sache für sich. Bezüglich Vertragsabschlüsse und Gültigkeit bin ich jetzt nicht so bewandert.
Doch ansonsten greift bei dir so oder so folgendes:
Quote:
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Die zeitliche Grenze dürfen die Schüler nicht überschreiten, wenn sie sozialversicherungsfrei bleiben möchten. Wer aber über 896 Euro im Monat verdient, muss Steuern zahlen.
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Gleiches gilt für die Umsatzsteuer, suche ich jetzt aber nicht auch noch extra raus.
Über 800 bzw. an die 900 Euro im Monat solltest du ehe nicht kommen, oder?

Wenn keine spezielle Regel greift oder ich sonstwas nicht bedacht habe, darf man mich gerne korrigieren. Aber sollte soweit in Ordnung gehen.