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Impressum angeben oder nicht?

Discussion on Impressum angeben oder nicht? within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

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Old 05/05/2014, 17:30   #16
 
Zunft's Avatar
 
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Zunft is offline  
Old 05/05/2014, 18:03   #17
 
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Originally Posted by crash cattle View Post
edit: noch ne Frage: ich wollte auf meiner Website sowas wie eine Timeline machen.. also sowas wie bei Tumblr oder so, dass man sein Konto verknüpfen kann und dann die Inhalte z.b. von Tumblr auf meiner Website angezeigt werden, aber nur die einzelnen Posts, ist das möglich? oder gerate ich da wieder in was rechtliches rein? also von seitens Tumblr?
yo also diese Frage hätte ich da noch
falls das jetzt übersehen wurde

und danke zunft, werde mir später besser überlegen wann ich nen closerqst absende ;p
xelayz​ is offline  
Old 05/05/2014, 19:42   #18
 
TonyM0ntana's Avatar
 
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Ich hätte da mal eine Idee:
Was ist, wenn der Server der Seite irgentwo im Ausland ist und die Seite auf Englisch? Dann bräuchte man doch kann man doch Theoretisch gesehen nicht prüfen ob der jeniege aus DE kommt oder nicht oder? Und wenn man dann noch einne Whois Schutz hat... so kann man doch das ganze austricksen wenn man kein Impressum angeben will oder?
TonyM0ntana is offline  
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Old 05/05/2014, 19:47   #19
 
Aneko ♥'s Avatar
 
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Was ist ein Impressum?

Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ergibt sich aus § 5 TMG sowie § 55 RStV. Hintergrund dieser Impressumspflicht ist, dass die Nutzer der Seite wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben. Zudem muss eine ladungsfähige Anschrift vorhanden sein, damit rechtliche Ansprüche gegen einen Seitenbetreiber notfalls gerichtlich durchgesetzt werden können.

Können Verstöße gegen die Impressumspflicht abgemahnt werden?

Verstöße gegen die Impressumspflicht wurden in den letzten Jahren tausendfach abgemahnt. Die Rechtsprechung ist hierbei jedoch nicht einheitlich. Teilweise vertreten die Gerichte die Auffassung, dass bei fehlendem oder unvollständigem Impressum ein Rechtsverstoß vorliegt, so etwa das Landgericht Düsseldorf oder das OLG Hamm. Andere Gerichte differenzieren hier und gehe davon aus, dass bestimmte Verstöße gegen die Impressumsvorschriften nicht abmahnfähig sind, beispielsweise das Hanseatische OLG und auch das OLG Koblenz.

Jeder Webseitenbetreiber sollte sich aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung Gedanken darüber machen, ob er ein Impressum benötigt und welche Angaben enthalten sein müssen.

Wer benötigt ein Impressum?

Grundsätzlich benötigen nach § 5 Telemediengesetz (TMG) "geschäftsmäßige Online-Dienste" ein Impressum. Das TMG stellt also darauf ab, ob die Inhalte, Waren oder Leistungen auf der Website üblicherweise gegen Entgelt angeboten werden. Dies betrifft also zunächst einmal sämtliche Seitenbetreiber, die Waren (Online-Shops) oder Dienstleistungen (Web-Hoster, Softwarevermietung) anbieten.

Die Vorschrift des § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) stellt für die Impressumspflicht hingegen auf die Inhalte der Website ab. Danach benötigt ein Impressum, wer (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können. Was dies in der Praxis bedeutet, ist hingegen schwer zu sagen. Sind beispielsweise Blogger Anbieter regelmäßiger journalistischer Inhalte? Wenn ja, trifft dies für alle Blogger zu oder nur für die Guten? Was ist mit den so genannten Katzencontent-Seiten? Und wer beurteilt, ob Inhalte belanglos sind oder die Grenze zum journalistisch „wertvollen“ Inhalt erreicht ist? All diese Fragen sind momentan gerichtlich nicht oder nicht abschließend geklärt.

Grundsätzlich ist ein Impressum also jedem Seitenbetreiber zu empfehlen, der seine Website nicht zu rein privaten Zwecken betreibt.

Impressum auch für private Webseiten?

Rein private Webseiten sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die ein Impressum benötigen. Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist. Hier gibt es aber zwei Punkte zu beachten:

Zum einen ist die Rechtsprechung sehr streng bei der Einordnung einer Website in Bezug auf unternehmerisches bzw. geschäftsmäßiges Handeln. Schon ein Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliat-Programm kann dazu führen, dass eine Website nicht mehr als rein privat gilt. Wer also Werbebanner oder Partnerprogramme auf seiner Seite laufen lässt, sollte ein Impressum aufnehmen. Dies gilt auch, wenn mit der Werbung keine oder minimale Umsätze generiert werden.

Rechtlich noch nicht geklärt ist auch der Bereich der journalistischen oder redaktionellen Inhalte. Auch Blogger und Forenbetreiber sollten deshalb über ein Impressum verfügen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von der Impressumspflicht wohl nur Seiten ausgenommen sind, die sich tatsächlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus). Alle anderen Seitenbetreiber sollten, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, über ein Impressum verfügen.

Quelle:


_________

Wegen tumblr,
Schau musste das hier mal lesen ob da was drin steht wegen Rechtlich gesehene Sachen:

Aneko ♥ is offline  
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Old 05/05/2014, 20:32   #20
 
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Originally Posted by TonyM0ntana View Post
Ich hätte da mal eine Idee:
Was ist, wenn der Server der Seite irgentwo im Ausland ist und die Seite auf Englisch? Dann bräuchte man doch kann man doch Theoretisch gesehen nicht prüfen ob der jeniege aus DE kommt oder nicht oder? Und wenn man dann noch einne Whois Schutz hat... so kann man doch das ganze austricksen wenn man kein Impressum angeben will oder?
darüber habe ich mir auch schon Gedanken gemacht
aber eigtl könnte dann ja auch trotzdem die Seite auf Deutsch sein, denn wenn die Seite Deutsch ist, ist das ja kein direkter Beweis, dass der Inhaber in Deutschland wohnt, siehe epvp
und dann mit dem Whois Schutz.. joa sollte also echt nix passieren ;p
und die Person die ich dann im Whois stehen habe, wohnt nicht in Deutschland, also passt es doch alles, oder kann da jmd. noch mehr zu sagen, der besser bescheid weiß?

und wie gesagt, ich wollte in dem Forum nicht solch eine Nutzergruppe ansprechen wie hier in epvp, also sollte ich mir keine Sorgen machen, dass mir da kleine Richter ankommen, wie es hier im OT öfter ist und sonst was predigen
xelayz​ is offline  
Old 05/05/2014, 21:24   #21


 
MrSm!th's Avatar
 
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Originally Posted by TonyM0ntana View Post
Ich hätte da mal eine Idee:
Was ist, wenn der Server der Seite irgentwo im Ausland ist und die Seite auf Englisch? Dann bräuchte man doch kann man doch Theoretisch gesehen nicht prüfen ob der jeniege aus DE kommt oder nicht oder? Und wenn man dann noch einne Whois Schutz hat... so kann man doch das ganze austricksen wenn man kein Impressum angeben will oder?
Die Pflicht dazu besteht weiterhin, doch. Allerdings ist es dann in der Tat schwer nachprüfbar und man würde die Hilfe von Behörden brauchen, um an deine Daten zu kommen. Dass diese wiederum bei dem bloßen Verdacht, es könnte sich um einen Deutschen Betreiber handeln, vorgehen, ist fraglich. Vor allem da das afaik kein Strafrecht, sondern nur Zivilrecht ist.

Alles natürlich ohne Gewähr.
MrSm!th is offline  
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Old 05/06/2014, 00:05   #22
 
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Was muss denn in einem Impressum angegeben sein? Reichen Name und Anschrift?

Oder noch mehr?
.WshbR' is offline  
Old 05/06/2014, 08:17   #23
 
Aneko ♥'s Avatar
 
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Originally Posted by .WshbR' View Post
Was muss denn in einem Impressum angegeben sein? Reichen Name und Anschrift?

Oder noch mehr?
Firma Name / oder Beispiel Projektleiter
Vor & Nachname
Straße und Hausnummer
Ort und PLZ

Kontakt " Mail Adresse " ..

Haftungsausschluss:
1. Inhalt des Onlineangebotes

2. Verweise und Links :


3. Urheber- und Kennzeichenrecht

4. Datenschutz

Kannst dein Impressum auch Genieren mit dem von erecht24.:
Aneko ♥ is offline  
Old 05/10/2014, 00:33   #24

 
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Du kannst auch ein Postfach einrichten lassen, und das als Impressum benutzen.
EpicGamerX is offline  
Old 05/10/2014, 07:23   #25


 
Gentleman Jack's Avatar
 
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Originally Posted by Looneytune View Post
Ich glaube du musst ein Impressum nach deutschen Recht nur angeben, wenn sich der Sitz des Servers in Deutschland befindet. Sicher bin ich mir da aber nicht. :X
Nope, der Server kann im Ausland stehen, der Standort des Betreibers ist hierbei ausschlaggebend. Auch die Domain spielt dabei keine Rolle.

Da er in Deutschland wohnt und die Seite verfügbar macht, muss sie die Anforderungen des Deutschen rechts erfüllen. Also muss ein Impressum vorhanden sein.
Dazu kommt, dass das Impressum von jeder Seite aus zu erreichen sein muss.

Mehr dazu hier:


Noch ein link zu einem ganz gutem Impressums Generator, nutze ihn selbst für kleine Projekte.

Gentleman Jack is offline  
Old 05/10/2014, 09:15   #26

 
Schakon's Avatar
 
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Du musst solange du in Deutschland wohnst immer ein Impressum angeben, wenn die jeweilige Webseite public ist.

Dazu gehört:
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
PLZ Ort
E-Mail-Adresse
und ggf. tel.Nr., Fax... (Nicht Pflicht).

Wenn die Homepage aber nur für z.B eine Familie oder einen Verwandtenkreis gedacht ist, dann brauchst du keines. Darf aber dann halt nicht öffentlich sein.
Schakon is offline  
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