Mache im Sommer meinen L17-Führerschein.
Habe dann vor nächstes Jahr zur Gamescom zu fahren, jedoch meinten einige Kumpels von mir, dass ICH mit dem L17-Führerschein bis zum 21. Lebensjahr nicht ins Ausland (in diesem Fall Deutschland) fahren darf.
Seit 1. Juli 2011 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine neue Regelung: Inhaber einer vorgezogenen Lenkberechtigung "L 17", welche das in Deutschland vorgeschriebene Mindestalter von 18 Jahren noch nicht erreicht haben, dürfen bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland keinen PKW lenken.
Ursprünglich war die Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren nur innerhalb Deutschlands gültig. Mittlerweile dürfen BF17-Teilnehmer unter Einhaltung der deutschen Begleitauflagen auch in Österreich Auto fahren. Das sollte aber unbedingt und in jedem Fall vorher mit der Haftpflichtversicherung abgeklärt werden.
Quote:
Wie lange muss ich eigentlich in Begleitung fahren?
Die Vorschrift gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.