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[Rechtsfall] Einstellung wegen zu geringer Summe?
Discussion on [Rechtsfall] Einstellung wegen zu geringer Summe? within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.
03/17/2014, 17:32
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#1
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elite*gold: 309
Join Date: Jul 2011
Posts: 4,311
Received Thanks: 886
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[Rechtsfall] Einstellung wegen zu geringer Summe?
Mal angenommen Person A (Käufer) kauft sich einen HD-Receiver in einem Kleinanzeigen-Portal für 25€. Von Person B (Verkäufer) wird sie bei der Übergabe als SAT-Receiver dargestellt. In Wirklichkeit ist es aber ein Kabel-Receiver, welcher nicht über SAT verwendbar ist.
Person A schreibt dem B es liegt ein Erklärungsirrtum vor. Person B reagiert aggressiv und droht mit seinem Anwalt, von wegen "es liegt seitens A eine Pflichtverletzung vor und droht er könnte den Fall gewinnen und könnte noch 50€ (Gerichtskosten?) verlangen.
Über welche Paragraphen kann man gehen?
§ 433 I/II sind beide erfüllt.
-> § 119 I Anfechtbarkeit wegen Irrtums (Erklärungsirrtum)
-> § 123 I Anfechtbarkeit wegen Irrtums oder Drohung (arglistige Täuschung)
Würdet ihr dem A raten zur Polizei zu gehen oder wird das Verfahren nur wegen 25€ eingestellt?
Aus meiner Sicht ist A im Recht!
PS: Bitte nur Anworten bei ausreichendem Wissen & nicht mit "frag deinen Anwalt" kommen
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03/17/2014, 17:34
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#2
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elite*gold: 50
Join Date: May 2010
Posts: 5,261
Received Thanks: 2,534
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Ist normalerweise arglistige Täuschung, da er bestimmt wusste das es der falsche ist.
Zur Polizei gehen lohnt sich immer, eine Anzeige schadet immer
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03/17/2014, 17:43
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#3
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elite*gold: 309
Join Date: Jul 2011
Posts: 4,311
Received Thanks: 886
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Ist halt nur schwer nachzuweisen, dass er das wusste. Wie schaut es mit Erklärungsirrtum aus? Der geht doch immer? Und der Verkäufer hat die Beweispflicht.
Ich finde es nur dreist, dass der Verkäufer jetzt mit seinem Anwalt droht. Könnte mir (A) da etwas passieren (Anzeige) oder hat er gar keine Chance?
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03/17/2014, 17:47
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#4
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elite*gold: 177
Join Date: Jan 2010
Posts: 5,963
Received Thanks: 1,130
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Da es sich offensichtlich nicht um die angebotene Ware handelt braucht der Kunde die Ware garnicht erst annehmen, denn damit kommt auch kein Kaufvertrag zu Stande. "Person A" sollte sofern die Ware schon bei ihm ist diese umgehend zurücksenden und das Geld zurückbuchen. Als Nachweis kann man dann entsprechend einen Screenshot des Angebots sowie der erhaltenen Ware machen.
Edit: Wenn Person B meint Anzeige zu erstatten wird die Person eh auf die Klappe fliegen, weil es keinen Grund für eine Anzeige gibt. Allerhöchstens könnte Person A den Verkäufer wegen arglistiger Täuschung anzeigen. Einfach nen Versuch einzuschüchtern damit der Käufer klein bei gibt.
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03/17/2014, 17:47
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#5
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elite*gold: 50
Join Date: May 2010
Posts: 5,261
Received Thanks: 2,534
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Das übersteigt ein wenig mein wissen, aber eigentlich hat A nichts zu befürchten, da er selber nichts falsches getan hat. Ich kann nicht ganz nachvollziehen warum B überhaupt Anzeige erstatten will, er befindet sich im Unrecht und irgendwie zeigt das nur, dass er A einschüchtern will...
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03/17/2014, 17:54
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#6
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elite*gold: 309
Join Date: Jul 2011
Posts: 4,311
Received Thanks: 886
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Quote:
Originally Posted by mastermo
Da es sich offensichtlich nicht um die angebotene Ware handelt braucht der Kunde die Ware garnicht erst annehmen, denn damit kommt auch kein Kaufvertrag zu Stande. "Person A" sollte sofern die Ware schon bei ihm ist diese umgehend zurücksenden und das Geld zurückbuchen. Als Nachweis kann man dann entsprechend einen Screenshot des Angebots sowie der erhaltenen Ware machen.
Edit: Wenn Person B meint Anzeige zu erstatten wird die Person eh auf die Klappe fliegen, weil es keinen Grund für eine Anzeige gibt. Allerhöchstens könnte Person A den Verkäufer wegen arglistiger Täuschung anzeigen. Einfach nen Versuch einzuschüchtern damit der Käufer klein bei gibt.
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Die Sache ist die. Es wurde über Email/Ebay Kleinanzeigen gehandelt. In den Emails steht nichts von einem Sat-Receiver/Kabelreceiver nur HD-Receiver.
Beim Handel "Auge zu Auge" hat der Verkäufer dann gesagt "es ist ein SAT-Receiver" und am Telefon hat er es nochmal zugegeben.
Es ist aber ein Privatkauf. Also nichts Internet. Muss ich als Käufer dem Verkäufer irgendwas nachweisen oder hat er die Beweispflicht?
Kann ich da evtl. noch Schadensersatz rausschlagen? Mich macht die Dreistigkeit des Verkäufers platt..
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03/17/2014, 18:02
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#7
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elite*gold: 74
Join Date: Jul 2010
Posts: 13,408
Received Thanks: 3,943
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Du solltest in jedem Fall Anzeige erstatten, da der Täter nicht erst ermittelt werden muss, ist eine Einstellung nicht ganz so wahrscheinlich, allerdings nicht auszuschließen. Dass dir der Andere droht legt nahe, dass er von dem Irrtum wusste. Kein Anwalt der Welt wird für ihn etwas tun können, denn das wäre schnell an der Grenze zur Nötigung.
Eventuell hat der Andere übrigens bereits eine Nötigung begangen, hast du eine Rechtsschutzversicherung, solltest du, sofern sie die Kosten trägt, selbst einen Anwalt konsultieren.
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03/17/2014, 18:05
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#8
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elite*gold: 309
Join Date: Jul 2011
Posts: 4,311
Received Thanks: 886
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Am Telefon hat er mich beim auflegen "ne **********" genannt, aber das ist mir egal.
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich, aber ich möchte das auf eigene Faust regeln. Nebenbei ist das auch eine gute Übung für die Schule ^^
Ich finde das so spannend
PS: Es hat mir noch keiner gesagt wer die Beweislast hat
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03/17/2014, 18:13
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#9
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elite*gold: 325
Join Date: Dec 2008
Posts: 14,545
Received Thanks: 8,720
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Hast du einen Kaufbeleg für den abgeschlossenen Handel?
Einen schriftlichen Vertrag zwischen euch zwei?
Ansonsten ist es schwer zu beweisen und wird mangels Beweisen eingestellt.
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03/17/2014, 18:16
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#10
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elite*gold: 309
Join Date: Jul 2011
Posts: 4,311
Received Thanks: 886
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Quote:
Originally Posted by Disco Teka
Hast du einen Kaufbeleg für den abgeschlossenen Handel?
Einen schriftlichen Vertrag zwischen euch zwei?
Ansonsten ist es schwer zu beweisen und wird mangels Beweisen eingestellt.
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Wir haben eben über das Ebay-Kleinanzeigen Email-System gehandelt. Ich denke, das ist schon KV genug.
ABER WER HAT DEN DIE BEWEISPFLICHT - Käufer oder Verkäufer
So leute die Sache hat sich erledigt.
Der Verkäufer war gerade hier und hat den Receiver zurückgenommen. Ich finde es einfach nur krass, dass er weiterhin versucht hat mich als den Schuldigen zu bezeichnen und sich als den Heiligen, der den großen Aufwand auf sich nimmt und nochmal die paar KM zu mir fährt um das Gerät abzuholen.
Kein bisschen Einsicht! Frech und beleidigend war er. Am liebsten hätte ich ihn doch angezeigt. So ein Untermensch hat es einfach verdient.
Trotzdem ein riesen DANKE an euch alle. Eure Tipps werden mir sicherlich beim nächsten mal gut helfen
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03/17/2014, 18:56
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#11
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elite*gold: 7
Join Date: May 2009
Posts: 6,910
Received Thanks: 4,497
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Zeig ihn noch an wegen Beleidigung (und versuchten Betrug )um ihn zu trollen.
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03/17/2014, 18:59
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#12
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elite*gold: 74
Join Date: Jul 2010
Posts: 13,408
Received Thanks: 3,943
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Dann zeig ihn an, dir steht nichts im Wege, allerdings sind Zeugen bei einer Beleidigung sehr hilfreich. Vermutlich wird das allerdings eingestellt. Anders könnte es aussehen wenn der Kerl schon mehrfach auffällig geworden ist.
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