absatz 2. Kauf / Besitzen
Vogelschreck ? Wikipedia
In Deutschland sind Vogelschreck-Patronen pyrotechnische Munition der erlaubnispflichtigen Zulassungs-Klasse BAM-PM II und bedürfen daher zum Erwerb und Besitz eines Munitionserwerbsscheines. Der unerlaubte Erwerb und Besitz von pyrotechnischer Munition dieser Zulassungs-Klasse ist strafbar. In anderen Ländern (wie z. B. in Österreich und Frankreich) ist der Erwerb und der Besitz ab 18 frei.
signalmunition ist einfach zu pauschal
leucht und pfeifpatronen im kaliber 15mm sind eben eine andere sache als 15mm knallpatronen/vogelschreck in denen blitzknallsatz verladen ist und somit bei falscher handhabung großen schaden anrichten kann
natürlich darf und kann man unter den entsprechenden umständen eine schreckschusswaffe auf seinem boot lagern und auch nutzen
da es aber um die vogelschreck an sich geht tut das hier nichts zur sache
die sind nach wie vor für einen otto normal bürger ohne befähigen verboten