Solange es unkenntlich gemacht wurden ist, man diese Person (fast) nicht erkennt und den Namen nicht erwähnt,
sollte es glaube ich kein Problem sein - SCHÄTZE ich mal.
Kenne mich in diesen Thema allerdings nicht wirklich aus, warte lieber auf andere Antworten!
Solange es unkenntlich gemacht wurden ist, man diese Person (fast) nicht erkennt und den Namen nicht erwähnt,
sollte es glaube ich kein Problem sein - SCHÄTZE ich mal.
Kenne mich in diesen Thema allerdings nicht wirklich aus, warte lieber auf andere Antworten!
Ich meine auch das du recht hast solange man die Person die drauf ist nicht erkennt sollte alles in ordnung sein.
Es hat nichts damit zu tun ob sie es dir freiwillig schickt, wenn sie auf dem Bild abgebildet ist, ob unkenntlich oder nicht und sie möchte nicht das du es hochlädst hast du dich strafbar gemacht. Ihre Anzeige wenn sie gestellt ist wird auch demnach erfolgreich verlaufen...
Wenn du keine eindeutige Einverständniserklärung hast, kann die Person auf dem Bild gesetzlich gegen dich vorgehen.
Naja, wo kein Kläger - da kein Richtiger.
Wenns dein deine Freundin ist und sie nicht will dass du das Bild hochläds, wird sie dich wohl kaum direkt anzeigen.
Quote:
Originally Posted by .NoBrain'
nein,sie hat es mir in whatsapp geschickt,freiweilig. dazu habe ich es so zensiert,das man sie nicht erkennt.
Egal ob zum Teil zensiert oder nicht. Und ob sie es dir freiwillig geschickt hat oder du es ihr "geklaut" hast.
Jeder hat das Recht zu entscheiden, was mit dem eigenen Bild passiert.
Wenn sie was dagegen hat das du es hochgeladen hast, wirst du es wohl ober übel löschen müssen.
Wenn er/sie dir es in WhatsApp schickt, gelten immer noch die Urheberrechte. Solltest du das Foto nach Aufforderung nicht entfernen, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Wenn du damit etwas anstellen möchtest, muss die Person zu 100% zensiert sein. Zu der Zensierung gilt das Urheber- und Persönlichkeitsrecht.
Dies ist eine klare Antwort und ich hoffe, sie hilft dir weiter. Ich empfehle dir, das Bild zu entfernen, da du einen Rechtsstreit zu 99% verlierst.
Wenn er/sie dir es in WhatsApp schickt, gelten immer noch die Urheberrechte. Solltest du das Foto nach Aufforderung nicht entfernen, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Wenn du damit etwas anstellen möchtest, muss die Person zu 100% zensiert sein.
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Schnelle Antwort! 11/18/2012 - Metin2 - 10 Replies Hey Liebe Com
Also ich suche zurzeit ein No Save Zone Hack,
Bei m2bob braucht man ja Premium um den zu Aktivieren :S
Wer ein Hat bitte Privat nahricht mit Link ^^
:handsdown::handsdown:
Danke euch
Suche schnelle Antwort auf meine Frage 09/27/2012 - Off Topic - 13 Replies Hallo Elitepvpers,
kurze Frage:
Darf ich ohne den Rang "Editor" "Poster" oder sowas, hier in Offtopic sowas wie Neuigkeiten schreiben. Es handelt sich dabei nur um Facebook..
Wenn ich das dürfte würde ich dann den Thread posten, und wenn ich darf dann wohin kommt das ganze?
Danke im Vorraus..