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Kaufverträge, Rechte und Pflichten

Discussion on Kaufverträge, Rechte und Pflichten within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

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Old   #1



 
Fani''s Avatar
 
elite*gold: 0
Join Date: Jul 2009
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Post Kaufverträge, Rechte und Pflichten

Hallo liebe Epvp Com,
da ich bemerkt habe das es einige Wissenslücken in Bezug auf Kaufverträge und was damit zusammenhängt gibt wollte ich euch mal aufklären/informieren.

Worum geht es in diesem Thread?
  • Ich möchte euch den "Kaufvertrag" erklären, wie dieser zustande und auf was muss ihr achten müsst/soltet.
    Es gibt da große Unterschiede, ich versuche es für euch so übersichtlich wie möglich darzustellen.


Was ist ein Kaufvertrag?


Quote:
Bei jedem Verkauf bzw. Kauf, wird ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossen. Der Verkäufer verpflichtet sich im Kaufvertrag, entweder zu einer Dienstleistung oder zu einer Lieferung. Der Käufer verpflichtet sich die erhaltene Leistung zu bezahlen.

Ein Kaufvertrag muss nicht zwingend schriftlich abgeschlossen, um rechtswirksam zu sein, kann er auch mündlich oder elektronisch abgeschlossen werden.
Bei einem Kaufvertrag, kommt es immer darauf an wie hoch der Wert des jeweiligen Objektes ist. Wenn es sich um einen Fernseher handelt, ist der Kaufvertrag meisten nicht schriftlich, da die Rechte eines Kunden, zum Beispiel bei einer Reklamation oder beim Umtausch geregelt sind. Dem Einzelhändler/Verkäufer gegenüber, hat der Kunde die Verpflichtung, den Fernseher zu bezahlen.

Quelle:
Bei Internetbestellungen ist es in den AGB verknüpft.

Was sind meine Pflichten? Was sind die Pflichten des Verkäufers?

Quote:
§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Quelle:
Auch hier auf die AGB achten, das sind DEUTSCHE, VERTRAGSTYPISCHE Pflichten!

Was kann ich bei Mängeln machen?
Quote:
§ 434
Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
Quelle:
Haftungsausschluss, was ist das?
Quote:
§ 444
Haftungsausschluss

Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Quelle:
Das sind meiner Meinung nach die wichtigsten Punkte die Ihr für ONLINE und/oder Offline Bestellungen wissen solltet.
Bitte beachtet in jedem Fall die AGB's.
Das sind die Gesetzlichen Vorgaben, wenn in den AGB'S nicht anderes steht.
Achtet auf das Land, RU/US usw haben andere Gesetze als wir!

Wiederrufsrecht
Quote:
iderrufsrecht
Wichtigste Information, die der Unternehmer geben muss, ist das im Fernabsatzgesetz neu vorgesehene Widerrufsrecht. Danach hat der Besteller das Recht, den Kaufvertrag ohne Begründung binnen zwei Wochen ab Lieferung der bestellten Ware zu widerrufen. Bei Dienstleistungen startet die Frist mit der Bestellung. Faktisch bedeutet dies, dass der Vertrag diese zwei Wochen in der Schwebe ist und der Händler ohne weiteres mit einer Rücksendung der Ware beziehungsweise Stornierung der bestellten Leistung rechnen muss. Von diesem Widerrufsrecht des Verbrauchers kann auch durch Vereinbarungen, oder anders lautende allgemeine Geschäftsbedingungen nicht abgewichen werden.
Wichtig dabei: Diese Frist von zwei Wochen gilt nur, wenn der Händler über oben genannte Punkte aufgeklärt und ausdrücklich auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat. Hat er dies nicht getan, so verlängert sich die Frist auf vier Monate.
Weist also der Verkäufer bei Vertragsabschluss nicht auf das bestehende Widerrufsrecht hin, so kann der Käufer den nach dem 01.07.2000 geschlossenen Kaufvertrag noch vier Monate nach Lieferung der Ware rückgängig machen.
Im Zweifel muss der Unternehmer beweisen, dass er ordnungsgemäß seiner Informationspflicht nachgekommen ist und über das Widerrufsrecht informiert hat. Idealerweise sollte er sich dies in seinem Bestellformular deshalb ausdrücklich bestätigen lassen.
Quelle:

Hier noch etwas für unsere Schweizer Leute. by, GWplayer



Lg, Fani

Ps: Für Richtigkeit durch die Quelle übernehme ich keine Verantwortung.
Wenn es etwas in dieser Art und Weise gibt bitte ich diesen Thread Kommentarlos zu löschen, danke!
Fani' is offline  
Thanks
11 Users
Old 01/11/2013, 15:55   #2
 
elite*gold: 150
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Received Thanks: 1,120
Finde ich immer wieder nett, dass hier User aufkreuzen, die den Usern, vorallem im Black-Market, so helfen wollen. Gab damals auch einen User, der Leute über Scammer aufgeklärt hat, fand ich auch sehr nett.

Lasse mal ein Thanks da, denke, dass im Prinzip eine Sammlung von solchen Aufklärungen als Sticky angebracht wäre, da sie sehr hilfreich sind, vorallem für neue Member.
.Detayl is offline  
Old 01/11/2013, 15:56   #3
 
.ToKeN's Avatar
 
elite*gold: 0
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Join Date: Jan 2013
Posts: 2,729
Received Thanks: 594
Finde es gut bin jetzt wieder etwas schlauer ^^
Hast ein thanks verdient
.ToKeN is offline  
Old 01/11/2013, 15:56   #4

 
F O R S E N B O Y S's Avatar
 
elite*gold: 36
The Black Market: 164/0/0
Join Date: May 2010
Posts: 7,640
Received Thanks: 3,078
Gute Sache. Du kannst eventuell noch das Widerrufsrecht beim Online-Kauf beifügen. Da muss man keinerlei Grund abgeben, wenn man das Gut wieder zurückschicken will. Es muss nur innerhalb der vorgegebenen Frist geschehen (i.d.R. 14 Tage).
F O R S E N B O Y S is offline  
Thanks
2 Users
Old 01/11/2013, 15:58   #5



 
Fani''s Avatar
 
elite*gold: 0
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Quote:
Originally Posted by Zombernatural View Post
Gute Sache. Du kannst eventuell noch das Widerrufsrecht beim Online-Kauf beifügen. Da muss man keinerlei Grund abgeben, wenn man das Gut wieder zurückschicken will. Es muss nur innerhalb der vorgegebenen Frist geschehen (i.d.R. 14 Tage).
Werde ich gleich noch hinzufügen, bin immer fpr Verbesserungsvorschläge offen.

Edit: Wiederrufsrecht hinzugefügt.
Fani' is offline  
Old 01/11/2013, 16:20   #6



 
Fani''s Avatar
 
elite*gold: 0
Join Date: Jul 2009
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Quote:
Originally Posted by GWplayer View Post
Für unsere Schweizer Boardbesucher noch die OR Gesetzesstellen

"Was kann ich bei Mängeln machen?"

Mängelrüge, Art. 97 I OR:

Absatz 1: Kann die Erfüllung der Verbindlichkeit überhaupt nicht oder nicht gehörig bewirkt werden, so hat der Schuldner für den daraus entstehenden Schaden Ersatz zu leisten, sofern er nicht beweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last falle.

Damit verbunden die Sachgewährleistung, Art. 197 OR:

Absatz 1:

Absatz 2:

und die Rechtsgewährleistung, Art. 192 OR:

Absatz 1:

Wenn du magst, kopiere den Text in dein Post, ich lösche dann mein Beitrag wieder. Ansonsten sags einfach dann lösch ich ihn auch

Die Gesetzesstelle zum Haftungsausschluss habe ich gerade nicht im Kopf, werde sie aber noch nachfügen
#Done Namendlich vermerkt.
Fani' is offline  
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