da ich bemerkt habe das es einige Wissenslücken in Bezug auf Kaufverträge und was damit zusammenhängt gibt wollte ich euch mal aufklären/informieren.
Worum geht es in diesem Thread?
- Ich möchte euch den "Kaufvertrag" erklären, wie dieser zustande und auf was muss ihr achten müsst/soltet.
Es gibt da große Unterschiede, ich versuche es für euch so übersichtlich wie möglich darzustellen.
Was ist ein Kaufvertrag?
Bei Internetbestellungen ist es in den AGB verknüpft.Quote:
Bei jedem Verkauf bzw. Kauf, wird ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossen. Der Verkäufer verpflichtet sich im Kaufvertrag, entweder zu einer Dienstleistung oder zu einer Lieferung. Der Käufer verpflichtet sich die erhaltene Leistung zu bezahlen.
Ein Kaufvertrag muss nicht zwingend schriftlich abgeschlossen, um rechtswirksam zu sein, kann er auch mündlich oder elektronisch abgeschlossen werden.
Bei einem Kaufvertrag, kommt es immer darauf an wie hoch der Wert des jeweiligen Objektes ist. Wenn es sich um einen Fernseher handelt, ist der Kaufvertrag meisten nicht schriftlich, da die Rechte eines Kunden, zum Beispiel bei einer Reklamation oder beim Umtausch geregelt sind. Dem Einzelhändler/Verkäufer gegenüber, hat der Kunde die Verpflichtung, den Fernseher zu bezahlen.
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Was sind meine Pflichten? Was sind die Pflichten des Verkäufers?
Auch hier auf die AGB achten, das sind DEUTSCHE, VERTRAGSTYPISCHE Pflichten!Quote:
§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
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Was kann ich bei Mängeln machen?
Haftungsausschluss, was ist das?Quote:
§ 434
Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
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Das sind meiner Meinung nach die wichtigsten Punkte die Ihr für ONLINE und/oder Offline Bestellungen wissen solltet.Quote:
§ 444
Haftungsausschluss
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
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Bitte beachtet in jedem Fall die AGB's.
Das sind die Gesetzlichen Vorgaben, wenn in den AGB'S nicht anderes steht.
Achtet auf das Land, RU/US usw haben andere Gesetze als wir!
Wiederrufsrecht
Quote:
iderrufsrecht
Wichtigste Information, die der Unternehmer geben muss, ist das im Fernabsatzgesetz neu vorgesehene Widerrufsrecht. Danach hat der Besteller das Recht, den Kaufvertrag ohne Begründung binnen zwei Wochen ab Lieferung der bestellten Ware zu widerrufen. Bei Dienstleistungen startet die Frist mit der Bestellung. Faktisch bedeutet dies, dass der Vertrag diese zwei Wochen in der Schwebe ist und der Händler ohne weiteres mit einer Rücksendung der Ware beziehungsweise Stornierung der bestellten Leistung rechnen muss. Von diesem Widerrufsrecht des Verbrauchers kann auch durch Vereinbarungen, oder anders lautende allgemeine Geschäftsbedingungen nicht abgewichen werden.
Wichtig dabei: Diese Frist von zwei Wochen gilt nur, wenn der Händler über oben genannte Punkte aufgeklärt und ausdrücklich auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat. Hat er dies nicht getan, so verlängert sich die Frist auf vier Monate.
Weist also der Verkäufer bei Vertragsabschluss nicht auf das bestehende Widerrufsrecht hin, so kann der Käufer den nach dem 01.07.2000 geschlossenen Kaufvertrag noch vier Monate nach Lieferung der Ware rückgängig machen.
Im Zweifel muss der Unternehmer beweisen, dass er ordnungsgemäß seiner Informationspflicht nachgekommen ist und über das Widerrufsrecht informiert hat. Idealerweise sollte er sich dies in seinem Bestellformular deshalb ausdrücklich bestätigen lassen.
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Hier noch etwas für unsere Schweizer Leute. by, GWplayer
Lg, Fani
Ps: Für Richtigkeit durch die Quelle übernehme ich keine Verantwortung.
Wenn es etwas in dieser Art und Weise gibt bitte ich diesen Thread Kommentarlos zu löschen, danke!






