Das Weihesakrament in der römisch-katholischen Kirche
Das eine Weihesakrament entfaltet sich gemäß Can. 1009 § 1 des Codex Iuris Canonici (CIC) in drei Stufen dieses Sakraments:
Weihe zum Diakon, bezeichnet als Diakonat
Weihe zum Priester, bezeichnet als Presbyterat
Weihe zum Bischof, bezeichnet als Episkopat, dritte und höchste Weihestufe, in der sich die Fülle des Weihesakraments vereint
Gemäß Can. 290 des Codex Iuris Canonici (CIC) lässt selbst der Verlust des klerikalen Standes (Laisierung) die Weihe unberührt: „Die einmal gültig empfangene heilige Weihe wird niemals ungültig“. Jedoch kann durch richterliches Urteil oder Verwaltungsdekret die „Ungültigkeit der heiligen Weihe“ festgestellt werden (Can. 290, 1).
In der lateinischen Kirche besteht grundsätzlich für alle Kleriker die Verpflichtung zum Zölibat. Bereits verheiratete Weihekandidaten dürfen allerdings zum Diakon geweiht werden. Dies ist regelmäßig der Fall bei so genannten ständigen Diakonen, in sehr seltenen Ausnahmefällen mit päpstlicher Dispens auch bei Priestern, was manchmal bei verheirateten Geistlichen anderer christlicher Konfessionen, die zum Katholizismus konvertiert sind, erlaubt wird. In der Mehrzahl der nicht-lateinischen katholischen Rituskirchen ist die Priesterweihe von Kandidaten, die vor ihrer Diakonsweihe verheiratet waren, erlaubt.
Nach katholischer Lehre kann das Weihesakrament nur Männern gültig gespendet werden. Papst Johannes Paul II. bekräftigte in seinem Schreiben Ordinatio Sacerdotalis[1] die Auffassung, die kirchliche Tradition verbiete es, Frauen die Priesterweihe zu spenden. Allerdings sind verschiedene Theologen und auch manche Bischöfe der Ansicht, dass der Ordination von Frauen nichts Prinzipielles entgegenstehe.
Bischofsweihe.
Die Bischofsweihe, im liturgischen Sprachgebrauch Konsekration, ist die in eine Heilige Messe eingebettete Weihe eines katholischen Priesters zum Bischof (Vorsteher einer Diözese). Die Bischofsweihe stellt nach katholischem Verständnis die Vollform des Weihesakramentes dar. Alle anderen Formen (Priester- und Diakonenweihe) sind von ihr abgeleitet. Der katholische Bischof steht in seinem Amt in der direkten, ungebrochenen Nachfolge der Apostel (apostolische Sukzession).
An den Wortgottesdienst schließt sich die Weihe an. Zentraler Akt ist hierbei die Handauflegung durch die anwesenden Bischöfe und das Weihegebet. Die Weihehandlung beginnt mit einer Bitte um den Heiligen Geist, damit der zu Weihende als Hirte „für die Kirche Gottes sorgt, die er sich durch das Blut seines eigenen Sohnes erworben hat“ (Apg. 20,28). Anschließend verspricht der Kandidat, den Glauben treu zu bewahren und sein Amt recht zu verwalten.
Durch Handauflegung und Weihegebet des Hauptkonsekrators (zumeist der Metropolit der Kirchenprovinz) soll die Gabe des Heiligen Geistes für das Bischofsamt übertragen werden. Zum Zeichen des Anteils in Fülle am Priestertum Christi wird die Stirn des neuen Bischofs mit dem heiligen Chrisam gesalbt. Die Überreichung des Evangeliars und der bischöflichen Insignien (Bischofsstab, Ring und Mitra) symbolisiert die beiden Hauptaufgaben des Bischofs: Die Verkündigung des Evangeliums und die Leitung seiner Ortskirche. Nach der Weihe folgt die Eucharistiefeier; die Heilige Messe schließt mit dem feierlichen Segen des neugeweihten Bischofs.
Als rechtsverbindlicher Akt wird das öffentliche und freiwillige Weiheversprechen der jeweiligen Weihekandidaten, das während des Weiheritus‘ abgelegt wird, angesehen.
Es sind dies im Einzelnen:
Bereitschaft, im Bischofsamt bis zum Tod zu dienen
Das Evangelium treu und unermüdlich zu verkünden
Das von den Aposteln überlieferte Glaubensgut der Kirche rein und unverkürzt weiterzugeben
Einheit mit dem Bischofskollegium (in der römisch-katholischen Kirche auch mit dem Papst)
Gehorsam gegenüber dem Papst (nur in der römisch-katholischen Kirche)
Zusammen mit den Priestern und Diakonen für das Volk Gottes wie ein guter Vater zu sorgen
Den Armen, Heimatlosen und Notleidenden zu helfen
Den Verirrten als guter Hirte nachzugehen und sie zur Herde Christi zurückzuführen
Für das Heil des Volkes Gottes zu beten und das hohepriesterliche Amt auszuüben