Ich zitiere: "Ist ein Diensteanbieter noch minderjährig, so ist die Angabe seiner Vertretungsberechtigten (also in der Regel der Eltern) nicht erforderlich. Diesbzgl. dürfte eine gesetzliche Lücke bestehen, die nicht im Wege der Analogie geschlossen werden kann. Das Analogieverbot des Art. 103 II GG betrifft auch Ordnungswidrigkeiten."
Quelle:
Dementsprechend.. Wie es da steht befolgen am besten D:
Doch, du musst nur deine Eltern nicht als juristische Vertreter angeben, obwohl sie dies wären (Dritte könnten sich nämlich nicht an dich wenden, wenn sie zb. Urheberansprüche auf den Content deiner Seite hätten). Bei Unternehmen zb. wird nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch der jurisitische Vertreter angegeben.
Ich vermute mal, du willst einen Shop, PServer o.Ä. machen um Geld zu verdienen: Vergiss es, du müsstest für so ein Gewerbe einen Gewerbeschein haben und deine Eltern müssten dafür erstmal als Vertreter einspringen, da du das ganze nicht alleine registrieren darfst.
In dem Fall ist, wie Joy schon sagte, die Homepage nicht wirklich persönlich und benötigt ein Impressum, allerdings dann natürlich keine Gewerbeanmeldung etc.