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Legalität hat Vorfahrt! (Shops)

Discussion on Legalität hat Vorfahrt! (Shops) within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

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Old   #1
 
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Exclamation Vorfahrt der Legalität (Shops)

Sehr geehrte Leser, sehr geehrte Händler, sehr geehrte Käufer,
ich möchte heut' mit euch über einiges sprechen. Liest den Thread in Ruhe und ohne Hektik durch. Das Ganze basiert auf die Wahrheit und nichts als die Wahrheit. (Alles gilt nur für die, die in Deutschland leben!)

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Jeder Shop braucht einen Gewerbeschein, ein gültiges Impressum, eine Steuernummer (+ ein zuständiges Finanzamt), eine AGB und ein Widerrufsrecht. Na? Sendet mir jetzt mal 'nen Link von einem Shop, der solches belegen kann. Ihr kennt keinen? Wisst ihr denn nicht, dass so etwas leicht strafbar ist und zu einer Geld,- oder Freiheitsstrafe führen kann? Ich rate jeden einzelnen Verkäufer unter euch: sofern ihr diese Bedingungen nicht verifizieren könnt, würde ich die Shops lieber schließen.

FAQ:
F: Welche Strafen erwarten konkret den Steuersündern?
A: "
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Neben Geldstrafen droht in besonders schweren Fällen auch Haft. Steuerhinterziehung wird mit einer Geldstrafe oder in besonders schweren Fällen mit einer bis zu zehnjährigen Haftstrafe geahndet. Das Strafmaß hängt von der Höhe des Betrages ab, aber auch von der Art der Steuer. Umsatz- und Lohnsteuer sind besonders sensibel. Ob jemand nach dem Steuerbetrug vorbestraft ist oder nicht, hängt von der Zahl der Tagessätze ab, zu denen ein Steuersünder verurteilt wird. Eine Vorstrafe gibt es ab 91 Tagessätzen. 91 Tagessätze gibt es, je nach Gerichtsbezirk ab einem Hinterziehungsbeitrag von 10.000 bis 15.000 Euro. Bei der Anzahl der Tagessätze gibt es große regionale Unterschiede. So gibt es bei einem hinterzogenen Betrag von bis zu 15.000 Euro in Berlin und Hamburg 180, in Frankfurt nur 120 Tagessätze. Berechnet wird der Tagessatz immer gleich: Er entspricht dem Nettoeinkommen eines Arbeitstages. Mit einer Freiheitsstrafe müssen Steuerhinterzieher ab einem Betrag von 50.000 Euro rechnen, bei einem Erstvergehen wird diese üblicherweise zur Bewährung ausgesetzt. Straffrei geht noch derjenige aus, der sich selbst anzeigt. Die Bundesregierung will die Regeln für eine Selbstanzeige jedoch spätestens im April 2011 verschärfen." (Quelle: )

F: Wird die Strafe wegen Steuerhinterziehung in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen?
A: "Strafen wegen Steuerhinterziehung werden grundsätzlich im Bundeszentralregister eingetragen. Das Bundeszentralregister ist Grundlage für die Erteilung eines (polizeilichen) Führungszeugnisses. Das Führungszeugnis muss nicht alle Angaben enthalten, die auch im Bundeszentralregister gespeichert sind. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass bei einer erstmaligen Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten diese Strafen nicht in das Führungszeugnis eingetragen werden. Also: wird ein Ersttäter mit einer Geldstrafe bis 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten verurteilt, findet kein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis statt. Der Betroffene kann sich als "nicht vorbestraft" bezeichnen." (Quelle: )

F: Wie lange ist die Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung?
A: "Die Steuerhinterziehung verjährt strafrechtlich meist in fünf Jahren. Teilweise ist die Verjährungsfrist auch zehn Jahre verlängert. Zu beachten ist, dass die Verjährung durch verschiedene Maßnahmen wie etwa die Bekanntgabe der Eröffnung des Steuerstrafverfahrens unterbrochen werden kann. Auch die konkrete Feststellung des Beginns der Verjährungsfrist ist nicht immer einfach. Die strafrechtliche Verjährung der Steuerhinterziehung ist außerdem von der Verjährung der Festsetzung der hinterzogenen Steuern zu unterscheiden."
(Quelle: )

F: Ich habe keine Steuern bezahlt. Was tun?
A:
"Zunächst ist zu klären, ob überhaupt eine Steuerhinterziehung vorliegt. Vorstellbar ist etwa, dass keine Steuerpflicht bestand und deshalb eine Steuerhinterziehung ausscheidet. Liegt eine Steuerhinterziehung vor, ist zu prüfen ob eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist." (Quelle: )

Zitate von Usern:
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Originally Posted by Mister Joy View Post
Domains die nicht auf deutschen Servern stehen, müssen kein Impressum angeben.

Für gewerbliche Tätigkeiten als deutscher Staatsbürger, muss man dennoch ein Gewerbe je nach Umfang/Fall anmelden.

Genaue und Fallbezogene Infos beim Finanzamt erfragen!
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Originally Posted by Nicklas1971 View Post
Aus dem deutschen Gesetz TmG §2a Abs.1 Auszug: "(1)...der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 178 vom 17.7.2000, S. 1) bestimmt sich das Sitzland des Diensteanbieters danach, wo dieser seine Geschäftstätigkeit tatsächlich ausübt. Dies ist der Ort, an dem sich der Mittelpunkt der Tätigkeiten des Diensteanbieters im Hinblick auf ein bestimmtes Telemedienangebot befindet."

Sowie daraus die Pflicht der Kennzeichnung erfolgt nach §5 Art.1.

Quelle:
----------------------------------------------------

Ich hoffe, ich habe euch nun ein Schritt weiter gebracht. Vielen Dank fürs Lesen.
habibo_h is offline  
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Old 11/18/2011, 22:41   #2


 
Fevii's Avatar
 
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Fevii is offline  
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Old 11/18/2011, 22:55   #3
 
HolySell's Avatar
 
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mhh dann melde ich mich hier mal XD



genau wie meine WoW-Dienstleistungen in meiner Signatur...
HolySell is offline  
Old 11/18/2011, 23:30   #4
 
Wago™'s Avatar
 
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typisch deutschland ein shop der vllt 50~ 150 euro gewinn im jahr ab wirft braucht jetzt also ne steuernummer usw?

und wie stehts wenn ich immer mal wieder nur kleine sachen verkaufe?
Wago™ is offline  
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Old 11/18/2011, 23:43   #5
 
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Originally Posted by Wago™ View Post
und wie stehts wenn ich immer mal wieder nur kleine sachen verkaufe?
Unten findest du einen Beitrag von , der dir diese Frage bst. besser beantworten kann bzw. beantwortet hat.
habibo_h is offline  
Old 11/18/2011, 23:47   #6
 
HolySell's Avatar
 
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Du brauchst für alles wenn du nen Gewinn erzielen willst ein Gewerbe.

Ein einmaliger Verkauf z.B. eine Gebrauchte PS3 ist davon natürlich ausgeschlossen


@Roach das stimmt so auch nicht ganz
HolySell is offline  
Old 11/19/2011, 00:09   #7
 
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Ich wollte noch bekannt geben, dass alle Angaben ohne Gewähr sind.
habibo_h is offline  
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Old 11/19/2011, 00:32   #8




 
Mister Joy's Avatar
 
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Domains die nicht auf deutschen Servern stehen, müssen kein Impressum angeben.

Für gewerbliche Tätigkeiten als deutscher Staatsbürger, muss man dennoch ein Gewerbe je nach Umfang/Fall anmelden.

Genaue und Fallbezogene Infos beim Finanzamt erfragen!
Mister Joy is offline  
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Old 11/19/2011, 14:53   #9
 
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Originally Posted by Mister Joy View Post
Domains die nicht auf deutschen Servern stehen, müssen kein Impressum angeben.

Für gewerbliche Tätigkeiten als deutscher Staatsbürger, muss man dennoch ein Gewerbe je nach Umfang/Fall anmelden.

Genaue und Fallbezogene Infos beim Finanzamt erfragen!
Vielen Dank für den Hinweis!
habibo_h is offline  
Old 11/19/2011, 17:18   #10
 
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Danke sehr hilfreich )
Prestino is offline  
Old 11/20/2011, 10:16   #11
 
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Finds schade das sich bis auf mich keiner sonst melden "kann"....
HolySell is offline  
Old 11/20/2011, 12:46   #12




 
Mister Joy's Avatar
 
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Originally Posted by HolySell View Post
Finds schade das sich bis auf mich keiner sonst melden "kann"....
Also ich bin im Finanzamt eingetragen ;p.
Mister Joy is offline  
Old 11/20/2011, 13:06   #13
 
HolySell's Avatar
 
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Originally Posted by Mister Joy View Post
Also ich bin im Finanzamt eingetragen ;p.
Na dann, welche Kategorie hast du angemeldet ? ^^
HolySell is offline  
Old 11/20/2011, 13:24   #14
 
HolySell's Avatar
 
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Man könnte sie beim Finanzamt melden wenn man nen Namen hat... oder man meldet sie so aber das wird nicht wirklich Erfolg haben...
HolySell is offline  
Old 11/20/2011, 13:27   #15




 
Mister Joy's Avatar
 
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Originally Posted by HolySell View Post
Na dann, welche Kategorie hast du angemeldet ? ^^
Zurzeit einfach nur als Kleinunternehmer "noch" ohne festes Gewerbe. Da mir mein Finanzamt sagte, es würde im aktuellen Bereich und Rahmen so reichen.
Deswegen sag ich ja auch immer, genaue Infos beim FA erfragen. Da die Fälle recht unterschiedlich sind.

Die nervigen EÜR, EStE und UStE muss ich schonmal jährlich abgeben.

Naja das mit dem Anzeigen ist so eine Sache, die meisten von denen sind ja auf "Auslandshostern" und sichern sich ab, aber sind sicher auch einige Laien bei, die einfach nur schnelles Geld wollen.
Mister Joy is offline  
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