Quote:
# Für den Verkauf von Nutzerlizenzen für Software muss ab dem heutigen Datum bei erfolgreichem Verkauf ein Beleg mitgeschickt werden.
# Der Beleg kann ein gescanntes/fotografiertes Dokument sein, oder, falls online erworben, in digitaler Form vorliegen.
# Der Verkauf ohne Beleg ist verboten.
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Das gilt wohl auch hier, es sei denn du kannst die Belege vorlegen.