Da sich viele User mit den Gesetzen nicht auskennen, wollte ich euch mal freundlicherweise darauf hinweisen. Sollte bisher jemand in einen Konflikt geraten sein, bezüglich eines Servers, so geschieht ihm dies recht. Wurdet ihr dafür nicht bestraft, liegt es daran das ihr den Konflikt mit der Gameforge hattet, und nicht mit dem Gesetzesgeber. Denn dort gibt es definitiv Strafen.
Das eigentliche, worauf sich alles beruht sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gameforge, wie zum Beispiel dieser Abschnitt:
Jeder Privat Server verfügt über:
• Softwarecodes
• Grafiken
• Daten
• Töne
Das soll heißen, dass man eine Anklage erstellen kann mit kurze, sowie knappe Paragraphen. Ohne mit der Wimper zu zucken wird auch die Staatsanwaltschaft das so sehen.
§ 3 UrHG Bearbeitung von Urheberrechtgeschütztes Material
Aber es bleibt ja nicht nur dabei. Es würde noch viel mehr auf euch drauf zu kommen, wie zum Beispiel:
§ 303 StGB + § 303a StGB was dann die Datenveränderung wäre. Dabei würde es aber nicht bleiben, denn bei der Registration muss man
• Name
• E-Mail Adresse
• Geheimfrage
Angeben um diese Erfolgreich abzuschließen. Ob nun Fakeidentitäten angegeben werden oder nicht, ist in relevant. Denn genau hier trifft ein sehr hochgezogenes Paragraph ein, §202a Ausspähen von Daten.
Allein mit diesen Punkten kann man euch Anklagen. Sicherlich haben auch die meisten Inhaber nicht ihre eigentlichen Adressen bei den jeweiligen Hostern bekannt gegeben. Somit würde sofort § 267 StGB Urkundenfälschung Absatz 1 in Kraft treten. Man sollte niemals denken, dass wenn es wirklich darauf ankommt, niemand auf den Ersteller aufmerksam wird. Die Staatsanwaltschaft, ist zu allem bereit.
Spendenaufrufe zur Bereicherung
Viele eurer Webseiten beinhalten über den Button „Spenden“. Spenden sind rechtlich anerkannt für Wissenschaftliche-, Kulturelle-, Wirtschaftliche oder Politische Zwecke. Aber auch für Organisationen wie Kinder in Not, Tierheime oder Stiftungen. Eure „Spenden“ gehen definitiv nicht an solche Organisationen weder Vereine noch Kinder in Not.
Daher würde man euch anklagen können bezüglich § 261 StGB der Geldwäsche. Denn was ihr macht, ist Illegales erzielen eines Einkommens, und somit Geldwäsche. Nach Löschung der Konten wie zum Beispiel
• Yunacard
• Prepaidkreditkarten
• Sparkasse
• Volksbank
• Paypal
Kann die Kriminalpolizei in zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft diverse Überweisungen, Transaktionen und andere Details noch bis zu 24 Monate nachvollziehen.
I N F O R M A T I O N E N Ü B E R U N S






