Deine Beschuldigung gegen mich ist interessant. Ich möchte dich nur kurz darauf hinweisen, das laut Paragraph 28 des Bundesdatenschutzgesetzes keine personenbezogenen Daten oder sonstiges an Dritte ausgehändigt werden dürfen. Da du allerdings sowieso keine "Beweise", wie du sie nennst, besitzt, machst du dich nur unnötig strafbar