Da er keine Preisvorstellung angegeben hatte habe ich ihn eher auffordern wollen mir ein Angebot zu machen und ihm dazu einen Preis genannt mit dem ich mich evtl. einverstanden erklären könnte. :P
Allerdings gebe ich zu das man aus dem kurzem Post dass auch anders deuten kann.
Aber im zweifel heißt es ja: immer für den Angeklagten
Muss ich dann in zukunft dann wohl eher so formulieren: Wenn du mir <die Ware> für <Preis> e*gold anbietest könnte ich mir vorstellen sie evtl. zu kaufen.
hf =D