Hier wollte die GEZ sogar extra Gebühren für gewerbliche PC's. Jedoch sieht man in dem Urteil, dass dies nur deswegen nicht zutrifft, weil die Person auf dem Grundstück schon volle GEZ für ein andres Gerät bezahlt.
Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Naja ich habe jetzt nochmal nachgeschaut. Bestätigt wurde dies am ende auch vom Bundesverwaltungsgericht "Im Namen des Volkes" (not).
Aber in dem Schreiben der GEZ war irgendein Urteil von LG Hamburg, von jemanden der gegen die PC gebühren klagen Wollte.