ich habe eine Frage bezüglich der IP-Vorratsdatenspeicherung.
Wie sieht es jetzt aus?
Im Januar vergangen Jahres wurde ein Gesetz veröffentlicht, dass besagt, dass IP's nicht länger als 1 Woche gespeichert werden, außer z.B wenn man im Internet einkauft oder sonstiges.
Angenommen, ich würde jetzt (was ich natürlich nicht gemacht habe
Wenn die Polizei oder die Staatsanwaltschaft jetzt nach einer Woche den Provider anfragt, welche Person hinter der IP xy steckt, wird der Provider denen dann keine Auskunft geben können, weil sie nicht mehr nachvollziehen können, wer zu dem Zeitpunkt hinter der IP xy gesteckt hat?
Wenn das so ist, in welchen Fällen ist das so?
Also ich weiß, dass wenn man z.B eine Transaktion über's Internet ausführt oder irgendetwas kauft, wird die IP länger gespeichert, aber in welchen Fällen ist das noch so?
Ich hoffe ihr könnt mir da ein wenig helfen.
Danke,
Lukas Wayne






