Quote:
Originally Posted by xKeRnx
Ich mach mir da ja nichts draus, weil Ihr erzählt einfach irgend einen Schwachsinn den Ihr Irgendwo aufgeschnappt habt(KeRn DDos). Das ist totaler Schwachsinn!!! hast du Irgendwelche Beweise dafür? Nein sicherlich nicht! Also mach/t dir/euch mal Gedanken darüber was Ihr da eigentlich erzählt! Weil, wenn du hier so ein Gerücht wie KeRn DDos andere Server in die Welt setzt unterstellst du mir damit eine Straftat und dass ist auch verboten(eine Straftat), also wenn ich mir nicht einfach denken würde was ein Schwachsinn könnte ich dich deshalb anzeigen. Also bitte hör auf irgendwelche Lügen in die Welt zu setzen.
MfG.
Joscha KeRn
KeRnStudios
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Vorne Weg ich studiere kein Jura aber bin rechtlich was das geht auf dem neuesten Stand weil ich es am eigenen Leib erfahren konnte:
Worauf Herr Kern hier hinweißt ist durchaus korrekt DDos ist nach § 303b des StGB strafbar.
Ein Ansatz ist aber nicht ganz korrekt sie könnten es probieren mit dem Ansatz auf § 186 des StGB (Üble Nachrede) hinauszielen welcher besagt:
" Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird "
(Dieser Punkt ist erfüllt durch Rufschädigendes Verhalten in dem man (auf diesen konkreten Fall bezogen) impliziert durch die Aussage: "KeRn DDost Server"
" , wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist,"
(Hierfür müsste durch Herrn KeRn ein Beweis erbracht werden das diese Aussage nicht der Wahrheit entspricht)
DANN! auch nur dann ist es möglich das :
" mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§
Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
ABER vllt. wollten sie ja auch auf § 164 des StGB ( Falsche Verdächtigung ) hinaus?
Hier wieder der Gesetzestext (Absatz 1 ist hier der relevante Auszug):
" (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. "
Um auf diesen Paragraphen pledieren zu können ist es Notwendig das ein Verfahren durch eine/n Dritte/n gegen sie bereits läuft und das wie schon im obrigen Fall erwähnt die Person wissen MUSS das was die Person ausgesagt hat falsch ist und nicht der Wahrheit entspricht.
Fazit: Zu diesem Zeitpunkt gibt es weder von der einen Seite aus noch von der anderen Seite aus einen Weg die jeweils andere Partei einer Straftat anzuzeigen (P.S.: Aufgrund von Hören-Sagen kann man nach dem deutschen Rechtssystem nicht einer Straftat verurteilt werden und es gilt immernoch der Grundsatz " in dubio pro reo" , aber dennoch kann man zu einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen verdonnnert werden (offensichtlich -.-) selbst wenn die Schuld bzw. die Unsuld nicht eindeutig geklärt werden kann.)
So back on Topic
):
Rein so gesehen: " Das Urheberrecht bezeichnet das ausschließliche Recht des Schöpfers an seinem Werk. Er kann sein Werk nutzen und verwerten oder anderen die Erlaubnis dazu erteilen. Der Schöpfer kann verhindern, dass sein Werk verändert oder entstellt wird und hat ein Recht auf Namensnennung, wenn sein Werk von anderen genutzt wird. "
Sprich wenn der Urheber einwandfrei beweisen kann das er/sie Urheber des Werkes ist dann besteht auch die möglichkeit auf rechtlicher Ebene zu klagen da man einen Anspruch auf das Werk geltend machen kann.
Wie dem auch sei rein so gesehen lebt die Fiesta Szene nur von kopieren erweitern und keinen juckts wo es her kommt Hauptsache man hat es (anscheinend).
Ich hab auch persöhnlich nix dagegen wenn man mal was kopiert Hauptsache man fragt, gibt credits, quellen oder ähnliche hinweise falls man die Eigentümer nicht erreichen kann sodass der Punkt der Namensnennung aufjedenfall erstmal erfüllt ist.
Den Rest kann man dann untereinander klären bei missverständnissen.
Also meine meinung ist habt wenigstens die Courage den Uhrheber dahinzuschreiben und nicht einfach als sein Eigenes auszugeben weil sonst kann man sich echt mal fragen was eure eltern bei eurer erziehung falsch gemacht haben sry falls ich jmd damit auf die füße trete aber ist halt so und wenn man darauf schon hingewiesen wird dann seid nicht sone Pussys und labert nicht soviel müll wenn man als beispiel
ein Rembrant oder Picasso nimmt (sind auch nur GFX der alten generation) die hätten auch nen problem damit wenn man ihre werke z.b. als dürer ausgibt true story und so ist das hier gerade auch nur im klein format.
Man will halt die anerkennung für ein werk sonst gäbe es das urheberrecht ja wohl erst garnicht
Wenn sich jedoch nicht einwandfrei beweisen lässt du urheber des spaßes bist kann dir da keiner weiterhelfen deswegen ist die Fiesta Szene (PS) auch sone eklige grauzone.
Gut gemeinter rat von mir wenns es dich anpisst lass es lieber sein manchmal bringt streit nur weniger als es nützt.
(Fußnote (Quellen) :
§303b:
§303a:
§186:
§164:
UhR:
)