12€ momentan, morgen um 12:00 wähle ich mir ein angebot aus.
MfG
Pk
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Originally Posted by FileZilla1337
Sende mir das e*Gold dann einfach zu, ich werde dann sofort Überweisen, sobald es mir möglich ist.
MfG
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Originally Posted by PremiumKeys
Sicherlich nicht.
Weiter, bisher kein angebot dass ich annehmen würde, daher Startgebot: 0€
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Originally Posted by FileZilla1337
Erst das schreiben, danach so tun als hätte man abgelehnt... -.-
Wenn du ein Angebot ablehnen willst, kannst du auch einfach "nein" schreiben... -.-
MfG
Meine Meinung hat sich deswegen (fett) geändert, da sowas ein Scammermotiv ist.
Jemand der mit 14 +TBMs und Regestirerungsdatum Juni 2013 den Status "Vertrauenswürdig " hat, UND auch noch first verlangt, ist mir einfach zu unsicher-
Suche immer noch.
Wie wäre es wenn du einfach mal etwas Recherchierst... Wenn ich Scammen würde, dann ganz sicher nicht deine läpprigen 720 e*G... Ich hab allein in den letzten tagen 5k e*G Umsatz gemacht, also wirf mir so einen Mist nicht vor, wenn du keine Ahnung hast!
Schau dir meinen anderen Threads doch einfach mal an, wenn du dir unsicher bist! Aber veröffentliche so einen Dreck nicht.
Und pass besser auf wem du solche Vorwürfe machst, denn leider bin ich nicht das 14 jährige Kind ohne Plan von der Welt, das du dir Vorstellst...
Nur blöd das ich ein Jura-Studium begonnen hab nicht wahr?!
Somit ist deine Äußerung Rechtswidrig und ich gebe dir eine 24 Stündige Frist nachdem du mal wieder online warst, diese zurückzuziehen bzw. sie dir nochmal zu überdenken (Schau dir einfach meine Threads und meine Handelspartner genauer an, frag sie von mir aus wie ich so drauf bin).
-> § 187 StGB Verleumdung
-> § 186 StGB Üble Nachrede
Nur falls du auf die Idee kommst dich auf Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes berufen solltest:
Wie wäre es wenn du einfach mal etwas Recherchierst... Wenn ich Scammen würde, dann ganz sicher nicht deine läpprigen 720 e*G... Ich hab allein in den letzten tagen 5k e*G Umsatz gemacht, also wirf mir so einen Mist nicht vor, wenn du keine Ahnung hast!
Schau dir meinen anderen Threads doch einfach mal an, wenn du dir unsicher bist! Aber veröffentliche so einen Dreck nicht.
Und pass besser auf wem du solche Vorwürfe machst, denn leider bin ich nicht das 14 jährige Kind ohne Plan von der Welt, das du dir Vorstellst...
Nur blöd das ich ein Jura-Studium begonnen hab nicht wahr?!
Somit ist deine Äußerung Rechtswidrig und ich gebe dir eine 24 Stündige Frist nachdem du mal wieder online warst, diese zurückzuziehen bzw. sie dir nochmal zu überdenken (Schau dir einfach meine Threads und meine Handelspartner genauer an, frag sie von mir aus wie ich so drauf bin).
-> § 187 StGB Verleumdung
-> § 186 StGB Üble Nachrede
Nur falls du auf die Idee kommst dich auf Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes berufen solltest:
MfG
Ich ziehe nichts zurück, ich habe dich nicht als Scammer bezeichnet, somit ist es nicht rechtswiedrig.
Ich habe lediglich gesagt, dass das, was du gesagt hast, ein Scammermotiv ist.