Nachgewiesen werden kann sowas natürlich immer. Muss aber eben nicht
Ein Grund für Banns für solche Sachen ist z.B. auffälliges Verhalten. Wenn du, bzw. das Programm, 20 Minuten gegen eine Wand läuft, dann kann das Blizzard natürlich auch sehen, es wird immerhin alles geloggt.
Dann gibts z.B. auch Scans, also es kann nach Bots gescannt werden. Das ist aber nur bei public-bots der Fall, da könnte sich ja auch einfach mal ein Blizzard Mitarbeiter einschleusen und dann wissen sie, wie sie den Bot erkennen.
Ich denke aber solange sowas vernünftig programmiert ist, nur privat genutzt wird und man es nicht zu viel benutzt, werden solche Programme nur extrem selten erkannt.
Klar ist auf jeden Fall: Sollte Blizzard sowas entdecken, WIRST du gebannt! Sowas ist ein eindeutiger Verstoß gegen die AGBs und damit auch entsprechend gerechtfertigt.