Bei einem Verkauf, wie hier in Ebay, schließt beide Geschäftspartner einen Kaufvertrag ab.
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Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme, zustande.
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In den AGB von DarkOrbit steht unter Punkt 9.3.4:
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Der Nutzer ist nicht berechtigt, seinen Account an Dritte zu verkaufen oder sonst weiter zu geben.
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Die Willenserklärung des Käufers dir die Accountdaten zu geben, verstößt gegen den zitierten AGB-Punkt. Damit erhält Bigpoint die Möglichkeit den Vertrag einseitig zu kündigen. D.h.:
Ja, im Fall des Betrügen beim Accounthandel gibt es die rechtliche Möglichkeit dagegen anzugehen. Du kannst auf § 433 Abs. 1 BGB zeigen. (Definiert die Pflichten eines Kaufvertrages) Hierbei verstößt der Verkäufer gegen seine Bringschuld (der richtigen Accountdaten).
Aber, du erhältst den Account im Endeffekt nicht, wie du es dir gedacht hast. Bestenfalls erhältst du dein Geld wieder.