Eure Erfahrungen mit der Kriminalpolizei

05/01/2019 21:06 pnat#91
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Originally Posted by Mietwagentape View Post
Ich hatte bislang nur die normale Routinen Begegnung mit der Kripax, Personen Abfrage und etc. Abgesehen von der ganzen Sache finde ich es auch wie @[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] es gesagt hat, sollten wir einerseits froh sein, dass es die überhaupt gibt.

Auch wenn wir Jungs aus der Straße sind und nach 1312 streben, dennoch halten die einiges fern von uns!
Natürlich hast du in diesem Zusammenhang Recht. Jedoch sollte man als Beschuldigter seine Rechte kennen und sich nicht von der Kripo beeinflussen lassen. Im Endeffekt schadet ihr euch nur damit selbst wenn ihr redet und der Polizist lacht euch am Ende des Strafverfahrens aus und er wird dann noch bestenfalls befördert.

D. h. niemals (!) mit der Kripo reden. Die haben überhaupt gar nichts in einem Strafverfahren zu sagen. Die Staatsanwaltschaft ist die "Herrin des Ermittlungsverfahrens". Meistens kommen die Kripo mit Sachen wie: "Wenn du jetzt sagst, dass du das warst, werde ich der Staatsanwaltschaft sagen, dass du eine geringe Strafe bekommen sollst", oder auch "Wir brauchen mal Ihr Passwort um am PC Zugriff zu bekommen". Ihr müsst weder das Passwort geben noch mit ihnen kooperieren. Ihr habt als Beschuldigter immer das Recht zu schweigen. Das kann auch nicht später zu eurem Nachteil im Gericht verwendet werden.

Wenn die Beweislage gegen euch erdrückend ist (und ihr es auch tatsächlich gewesen seid), würde ich mit euren Anwalt mal sprechen, ob ihr doch nicht mit der Staatsanwaltschaft (nicht mit der Kripo!) einen Deal eingeht, oder bis zum bitteren Ende schweigt (auch vor Gericht müsst ihr nichts sagen, wird aber auch nicht zu eurem Nachteil verwertet). Das müsst ihr dann mit euren Anwalt je nach Aktenlage entscheiden. Der Deal besagt aus, dass ihr vollumfänglich die Taten gesteht (D. h. gegen Mittäter müsstet ihr dann auch aussagen) und ihr bekommt dafür im Gegenzug eine geringere Strafe.
05/02/2019 04:58 Kraizy#92
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Originally Posted by pnat View Post
Das kann auch nicht später zu eurem Nachteil im Gericht verwendet werden.
Naja, aber wenn man redet, wird das einem zu Gute angerechnet, wodurch das Schweigen ja schon irgendwie benachteiligt. :o
05/02/2019 07:50 pnat#93
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Originally Posted by Kraizy View Post
Naja, aber wenn man redet, wird das einem zu Gute angerechnet, wodurch das Schweigen ja schon irgendwie benachteiligt. :o
Na ja, ich habe geschrieben, dass wenn man vor Gericht schweigt, der Richter oder Staatsanwalt das nicht zum Nachteil gegen euch verwenden kann, aber auch nicht als Vorteil. Es wird einfach als neutral angesehen. Je nach Absprache mit dem Anwalt, sowie nach Aktenlage, muss man wissen, was die klügere Verteidigungsstrategie in diesem Fall wäre.
05/06/2019 06:32 pnat#94
Mehr als acht Monate sind vergangen, bei denen die unten zitierten User diese Beiträge gepostet haben, bei dem sie sich noch im Ermittlungsverfahren befunden haben (bis auf eine Ausnahme). Meine Fragen dazu sind folgende an euch:

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Originally Posted by Anonymouse99 View Post
also ich selbst hatte ja nie erfahrung, aber ein freund wurde mal von der polizei mit 1g gecatcht^^ die haben uns behandelt als wären wir alle schwerkriminell, halbe stunde 5 polizisten für 3 jugendliche, von denen nur einer etwas dabei hatte. und für sowas zahlt man dann steuern

[...]

das ist jetzt 3-4 monate her, bisher kam noch kein schreiben oder ähnliches, weiß da zufällig jemand ob da noch was auf ihn zukommt? und wird die anzeige nicht nach einer gewissen zeit automatisch fallengelassen?

Hat dein Freund inzwischen Post bekommen?

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Originally Posted by #System View Post
gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Sachbeschädigung und leichter Körperverletzung - läuft zur Zeit noch
In der Hoffnung, dass ich einfach nicht identifiziert werden kann und das Verfahren eingestellt wird
Irgendwelche Neuigkeiten zum Ermittlungsverfahren? Wurde es eingestellt oder wurde Anklage von der Staatsanwaltschaft erhoben?

Und wie meinst du das mit der Identifizierung? Du wurdest doch scheinbar identifiziert, sonst wüsstest du doch vom Ermittlungsverfahren als Beschuldigter i. d. R. gar nichts.

Aber ich glaube, du meintest eher, dass man dir die Tat nicht nachweisen kann. Falls nicht, berichtige mich bitte.

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Originally Posted by Slim//Shady View Post
jo wurde mal wegen schwerem bandendiebstahls verhaftet

[...]

verfahren läuft schon seit paar monaten und ich hab noch keine rückmeldung bekommen

Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft bzw. den Eröffnungsbeschluss vom Richter schon erhalten? Oder wurdest du schon (rechtmäßig) verurteilt?

Das Wort rechtmäßig habe ich extra in Klammern geschrieben, da ich nicht weiß - falls du vom Richter verurteilt wurdest -, ob dein Anwalt bzw. die Staatsanwaltschaft Berufung oder Revision zum Urteil eingelegt haben.

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Originally Posted by 02473 View Post
Hatte bis jetzt 3 Hausdurchsuchungen und war bei einer Razzia bei 'nem Kollegen dabei.
Ca 4-5 mal vor Gericht gestanden.
Komplette Händeabdrücke + Fotos von allen Seiten haben die Cops seitdem ich 16 bin.

Wurde für alles was ich begangen habe schon verurteilt und jede Strafe wurde bezahlt. Kann also offen drüber reden.
Wie hoch war deine Strafe und nach welchem Recht (Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht) wurdest du verurteilt?
05/06/2019 08:45 StageLight#95
Als ich bei der Kripo saß, wurde ich von Carsten Stahl 2.0 verhört.
Sahen sich seeeehr ähnlich. Es war sogar ein ziemlich netter Typ und hat alles ganz gelassen genommen. Also bis jetzt keine schlechten Erfahrungen gemacht.
05/06/2019 11:21 Slim//Shady#96
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Originally Posted by pnat View Post

Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft bzw. den Eröffnungsbeschluss vom Richter schon erhalten? Oder wurdest du schon (rechtmäßig) verurteilt?

Das Wort rechtmäßig habe ich extra in Klammern geschrieben, da ich nicht weiß - falls du vom Richter verurteilt wurdest -, ob dein Anwalt bzw. die Staatsanwaltschaft Berufung oder Revision zum Urteil eingelegt haben.

Anklageschrift habe ich passend zu Weihnachten bekommen (war wohl taktisch gewählt da mir eine Frist von 2 Wochen um etwas zu klären gegeben wurde und in den zwei Wochen sind viele Feiertage).

Vor Gericht kam ich dann genau 1 Jahr nach der Tat. Revision war nicht nötig, da die Strafe meiner Meinung nach sehr gerecht und nicht besonders hoch war. Hätte nur schlechter werden können.
05/06/2019 23:44 02473#97
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Originally Posted by pnat View Post
Wie hoch war deine Strafe und nach welchem Recht (Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht) wurdest du verurteilt?
Ingesamt schon 2 Jahre auf Bewährung, 120 Sozialstunden und 500€ Geldstrafe. Ein paar wurden auch fallen gelassen.
Immer nach Jugendstrafrecht.

War echt ne verfickt dämliche Zeit.
05/07/2019 23:58 R!X0R#98
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Originally Posted by epvpers LUL View Post
Nackt ausziehen, weil er sich umbringen könnte, wut??? Weil du einen Ladendiebstahl begangen hast, werdens dir kaum Selbstmord nachsagen.
(Außer du hast da wiederum etwas vergessen.)



Ansonsten beruhigt euch mal, ist doch dramatisch zwischen euch. uff :heh:
Du lebst echt Realitätsfern dude. Ich war bereits auch schon 2 x inhaftiert, bevor du in eine JVA frachtiert wirst, kommst du erstmal auf die Polizeiwache in eine Zelle. Dort haben sie mir selbst die Kordel aus meiner Hose enfernt mit der Begründung das man sich damit ja umbringen könne, obwohl es bei mir dafür nicht ansatzweise eine Begründung geben würde.
05/08/2019 21:05 WJNeeson#99
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Originally Posted by pnat View Post
Irgendwelche Neuigkeiten zum Ermittlungsverfahren? Wurde es eingestellt oder wurde Anklage von der Staatsanwaltschaft erhoben?

Und wie meinst du das mit der Identifizierung? Du wurdest doch scheinbar identifiziert, sonst wüsstest du doch vom Ermittlungsverfahren als Beschuldigter i. d. R. gar nichts.

Aber ich glaube, du meintest eher, dass man dir die Tat nicht nachweisen kann. Falls nicht, berichtige mich bitte.
Ich denke die Post geht automatisch an den Fahrzeughalter, falls dieser im Zeugenfragebogen keine Angaben zum Fahrer macht. Das Verfahren wurde auf Nachfrage durch meinen Anwalt nach §170 StPO eingestellt.
05/08/2019 21:29 TriPoloski#100
Vor paar Jahren mal - mit meinen Cripz im Park gechillt - Jackson ging um die Runde und der Kripak drehte zufälligerweise auch seine Runde. Jackson ging nur bis zur Hälfte bis ein Heinrich zu uns kam und sagte auffälliger Geruch Jungs, Kriminalpolizei, Ausweise zeigen... Dann ging es los - 4 Jungs, 12 Bubillen. Alle durchsucht bis in die letzte Rille wo kein Licht rein strahlt, bestes schön Wetter, aber die alle schlechte Laune (kein Wunder bei dem Gehalt) ein schwarzer wurde ohne Ende durchsucht und auf die Wache mitgenommen, alle anderen durften gehen.
Nichts bekommen, den Schwarzen bis heute nicht mehr gesehen. Rip Bro
05/14/2019 19:50 pnat#101
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Originally Posted by Slim//Shady View Post
Anklageschrift habe ich passend zu Weihnachten bekommen (war wohl taktisch gewählt da mir eine Frist von 2 Wochen um etwas zu klären gegeben wurde und in den zwei Wochen sind viele Feiertage).

Vor Gericht kam ich dann genau 1 Jahr nach der Tat. Revision war nicht nötig, da die Strafe meiner Meinung nach sehr gerecht und nicht besonders hoch war. Hätte nur schlechter werden können.
Mich würde in deinem Fall interessieren, wie hoch die Strafe war. Wenn ich es richtig verstanden habe, wurdest du nach § 244 Abs. 2 StGB verurteilt, oder?

Wie sieht es mit zivilrechtlichen Konsequenzen aus?
05/14/2019 19:52 Train™#102
Meine Erfahrung: Wurde angerufen weil die anscheinend ein eingeschriebenes Dokument von der Bezirkshauptmannschaft nicht zustellen konnte, dacht es wär ein Kollege von mir am Telefon und der verarscht mich grad, also hab ich zu ihm gesagt "Jaja xy, verarschen kannst du wen anderes"...naja war leider doch ein Polizist, war nachher ziemlich witzig als er zu mir nach Hause gekommen ist und geläutet hat, hat jedoch zusammen mit mir am Esstisch lachen müssen als ichs aufgeklärt habe haha
05/14/2019 20:42 Slim//Shady#103
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Originally Posted by pnat View Post
Mich würde in deinem Fall interessieren, wie hoch die Strafe war. Wenn ich es richtig verstanden habe, wurdest du nach § 244 Abs. 2 StGB verurteilt, oder?

Wie sieht es mit zivilrechtlichen Konsequenzen aus?
§ 244a
Schwerer Bandendiebstahl

war es.
Halb so schlimm ging nach Jugendstrafrecht 50 Sozialstunden und die Sache ist gegessen. Ich war in dem Fall nur Mittäter und habe Schmiere gestanden.

Zivirechtlich musste ich mich darum kümmern dass ich meinen Anteil an dem entstandenem Schaden bezahle und gut ist.
05/18/2019 16:13 pnat#104
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Originally Posted by Slim//Shady View Post
§ 244a
Schwerer Bandendiebstahl

war es.
Halb so schlimm ging nach Jugendstrafrecht 50 Sozialstunden und die Sache ist gegessen. Ich war in dem Fall nur Mittäter und habe Schmiere gestanden.

Zivirechtlich musste ich mich darum kümmern dass ich meinen Anteil an dem entstandenem Schaden bezahle und gut ist.
Weißt du zufällig welche Haftstrafen die Drahtzieher bekommen haben? Ich vermute mal, dass das ganze vor's Amtsgericht - Jugendschöffengericht - ging, oder war das bei euch nur ein Jugendrichter?
05/18/2019 17:50 Slim//Shady#105
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Originally Posted by pnat View Post
Weißt du zufällig welche Haftstrafen die Drahtzieher bekommen haben? Ich vermute mal, dass das ganze vor's Amtsgericht - Jugendschöffengericht - ging, oder war das bei euch nur ein Jugendrichter?
Ja ging vors Jugendschöffengericht. Die Haupttäter haben auch Sozialstunden und 2 Jahre "Jugendbewährung" (nach welchem Paragraph kann ich dir leider nicht mehr sagen)