Richtig reagiert? Bekomme ev. Anzeige

08/06/2013 10:30 thetorrent#91
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Originally Posted by .Shinichi View Post
Ein Kumpel von mir (18) ging mit seinem Vater in den Supermarkt.
Sein Vater fand ein Parkplatz und parkte ein.
Dann kamen paar Türken und haben Stress gemacht, weil sie den Parkplatz wollten.
Mein Kumpel war eben ein Einkaufswagen holen.
Einer von den drei Türken schlug den Vater und die anderen beiden begannen ihm am bodenliegend zu treten.
Der Sohn sah das und rannte schnell her und messerte jeden einzelnen 1 mal :)

Der wurde dann nach unzähligen Verhandlungen freigesprochen, Notwehr.
Also sowas ist keine Notwehr meiner Meinung nach und sollte nicht freigesprochen werden.Er hätte höchstens 1 treffen müssen und die anderen wären abgehauen
08/06/2013 10:34 Siriox#92
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Der Sohn sah das und rannte schnell her und messerte jeden einzelnen 1 mal
Auch keine gescheite Reaktion =/
08/06/2013 10:40 Mansuro#93
Hast richtig gehandelt.

bzw. wie konnte er dir mit dem Bein ins Gesicht treten??
08/06/2013 11:51 мужчина#94
Danke für die weiteren Antworten.

^Er saß mir gegenüber (in einem 4er Sitz) und hat halt frontal, leicht zur Seite, auf meinen Kopf gezielt und ich konnte nicht direkt reagieren,um den Tritt abzuwehren
08/06/2013 11:53 Jead_10#95
Das ist auf jeden Fall Notwehr. Ich denke wenn du nichts unternommen hättest, hätten die dich weiter geschlagen ..
08/06/2013 11:54 Masters of Hardcore#96
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Originally Posted by SmokinDeath View Post
Hast richtig gehandelt.

bzw. wie konnte er dir mit dem Bein ins Gesicht treten??
Leider ist es meist so, dass wen man im Bus Angemacht wird und sitzen bleibt, dass die Leute dann zu treten, ist mir auch schon passiert.
08/06/2013 11:58 Shuya-sama#97
Richtig reagiert.
Sowas nennt man Notwehr ^^
08/06/2013 12:04 Zockstar?#98
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Originally Posted by мужчина View Post
Hi. Heute im Zug (der übrigens extrem voll war) haben 3 dumme Jugendliche mich dumm angemacht. 2 haben mich nur angeschaut, aber der 3. mit mir geredet. Dann hat er mir eine harte Backpfeife gegeben. Ich hab ihn gefragt, was sein Problem sei etc. Dann hat er noch mit seinem Bein gegen mein Kopf getreten. Daraufhin musste ich ihm 2x eine verpassen, einmal unter das Kinn. Wie es aussieht, hat er sich eventuell etwas gebrochen. Als ich aussteigen wollte, hat er (und andere) was von Anzeige gelabert. 1. Hab ich richtig reagiert? 2. Hab ich strafrechtlich etwas zu befürchten oder fällt das unter Notwehr? 3. Kommt das in meine Straf Akte?
Heyho,

zuerst möchte ich sagen das du MEHR als nur richtig gehandelt hast... ich hätte ihm wahrscheinlich nich nur 2x eine verpasst...

ABER über solche "notwehr" geschichten habe ich damals meinen Politik lehrer gefragt der selbst Polizisten unterrichtet ( ich weiss nicht mehr in welcher Form) und er sagte mir SOBALD man zurück schlägt fällt es unter schwere körperverletzung, "notwehr" ist es nur dann wenn man ihn von sich weg "schupst" bzw. die angriff versuche des täters ausweicht.

Aber sobald du ihn schlägst ist es köperverletzung.
Jeddoch hast du nichts zu befürchten das du in irgendeine weise eine strafe bekommst !

MfG =)
08/06/2013 12:09 Siriox#99
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"notwehr" ist es nur dann wenn man ihn von sich weg "schupst" bzw. die angriff versuche des täters ausweicht.

StGB
§ 32
Notwehr

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Notwehrhandlung ist eine Notwehrlage in Form eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs.
Ein Angriff ist gegenwärtig, sobald diese Bedrohung unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert.
08/06/2013 12:14 Zockstar?#100
So siehts aus... habe ich da etwa etwas anderes beschrieben ? Denn ihn zu SCHLAGEN ist nicht rechtswidrig !
08/06/2013 12:15 Melodead#101
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Originally Posted by Siriox View Post
Hat eben schon so ein Blödsinn im anderen Thread geschrieben... nicht älter als 11 ;)
Oder er hats bei "Richter Moldi" gesehen :D
Ähm geboren am 30.12.1992 kannst dir ja auchrechnen wie alt ich bin

für die leute die nicht rechnen können 20 bin ich...

ausserdem habe ich recht wenn du in gefahr bist und jemanden dabei erschiessen würdest wäre das auch Notwehr vor gericht würde das ebenfalls als Notwehr darstehen weil es recht egal ist ob du dich mit deinen fäusten wehrst mit einem messser oder einer blumenvase
08/06/2013 12:25 Siriox#102
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Originally Posted by Melodead View Post
ausserdem habe ich recht wenn du in gefahr bist und jemanden dabei erschiessen würdest wäre das auch Notwehr vor gericht würde das ebenfalls als Notwehr darstehen weil es recht egal ist ob du dich mit deinen fäusten wehrst mit einem messser oder einer blumenvase
Die Strafbarkeit einer Person wird im Strafrecht nach festen Schemata festgestellt.

08/06/2013 14:25 Unlocked.,#103
Es fällt allerdings auch nur unter Notwehr, wenn deine Aktion in direkter Folge passiert ist, und er nicht gerade schon dabei war, sich abzuwenden o.Ä.. Ich gehe davon aus, dass dies nicht der Fall war, und deine Reaktion unverzüglich geschah? Wenn ja, dann hast du, wie hier schon geschrieben, wohl nichts zu befürchten, außer die beiden Freunde von ihm lügen vor Gericht (falls es tatsächlich zu einer Anzeige kommen sollte) oder du hast keine Zeugen :s
Viele Grüße und Glück! :)

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Originally Posted by Melodead View Post
ausserdem habe ich recht wenn du in gefahr bist und jemanden dabei erschiessen würdest wäre das auch Notwehr vor gericht würde das ebenfalls als Notwehr darstehen weil es recht egal ist ob du dich mit deinen fäusten wehrst mit einem messser oder einer blumenvase
Dein Wehren muss verhältnismäßig geschehen, wenn du mit nem Bleistift attackiert wirst, darfst du ihm nicht mit nem Katana den Kopf abtrennen... Bitte erst informieren, dann reden.
08/06/2013 14:50 Bruloz#104
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Originally Posted by .BluBOo View Post
Das fällt nicht unter Notwehr. Wenn er dich mit einem Messer o.Ä. bedroht hätte,
dann dürftest du ihn verprügeln.
Stimmt nicht, wenn jemand körperliche Gewalt anwendet, hat derjenige der sie erleidet das recht die Person zu töten beziehungsweiße geistig behindert zu schlagen. Deswegen schlagen auch alle Polizisten die Leute zusammen wenn sie mal ausversehen geschupst werden.

mfg
08/06/2013 19:20 Commander70#105
Scheiß auf die Anzeige...wird sowieso nichts erreichen und wenn dann ein paar Sozialstunden.Ich hätte dem auch einiges gebrochen.
Mal gucken ob er weiterhin solche Scheiße macht,nachdem er ein gebrochenes Kinn mitgenommen hat.