Pfefferspray, CS-Gas oder ähnliches gesucht

01/25/2016 10:26 Shishou'#46
Aaalter macht mal halblang, wir leben in Deutschland und nicht im Irak.
01/25/2016 10:29 Error-404#47
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Originally Posted by xelayz' View Post
Seit wann darf man kein Pfefferspray besitzten? Oder war das gerade auf ein bestimmte Situation bezogen?
Du darfst es besitzen, aber wenn die Polizei dich kontrolliert und dich fragt, wieso du es bei dir hast, musst du eine gute Begründung bringen.
Wenn also in deiner Stadt nicht zufällig standardmäßig Braunbären oder Rottweiler ohne Leine und Maulkorb rumlaufen, ist das ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Diese Teile darf man nur zur Tierabwehr mitführen und es muss auch eine gewisse Gefahr bestehen, dass ein Tier dich angreifen könnte.
01/25/2016 10:47 xelayz'#48
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Originally Posted by Error-404 View Post
Du darfst es besitzen, aber wenn die Polizei dich kontrolliert und dich fragt, wieso du es bei dir hast, musst du eine gute Begründung bringen.
Wenn also in deiner Stadt nicht zufällig standardmäßig Braunbären oder Rottweiler ohne Leine und Maulkorb rumlaufen, ist das ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Diese Teile darf man nur zur Tierabwehr mitführen und es muss auch eine gewisse Gefahr bestehen, dass ein Tier dich angreifen könnte.
Also da kann ich eigtl nicht zustimmen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass du es auch einfach so mitnehmen darfst. Man darf es halt auch gegen Mensch und Hund einsetzen und die können dich überall angreifen
01/25/2016 11:00 Error-404#49
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Originally Posted by xelayz' View Post
Also da kann ich eigtl nicht zustimmen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass du es auch einfach so mitnehmen darfst. Man darf es halt auch gegen Mensch und Hund einsetzen und die können dich überall angreifen
Wenn auf dem Spray steht, dass es nur zur Tierabwehr gedacht ist, dann ist es auch nur zur Tierabwehr gedacht.
Natürlich, wenn du in einer Situation bist, in der es um Leib und Leben geht, darfst du laut Gesetz die Bedrohung mit einem Katana in zwei Hälften schneiden, wenn das die einzige Möglichkeit ist, um dich zu retten. In einer lebensbedrohlichen Situation ist nahezu alles erlaubt, wenn es die einzige Möglichkeit ist dich zu retten.
01/25/2016 11:10 QualKwappe#50
Deo spray und Feuerzeug.
01/25/2016 12:28 Der-Eddy#51
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Originally Posted by Error-404 View Post
Natürlich, wenn du in einer Situation bist, in der es um Leib und Leben geht, darfst du laut Gesetz die Bedrohung mit einem Katana in zwei Hälften schneiden, wenn das die einzige Möglichkeit ist, um dich zu retten. In einer lebensbedrohlichen Situation ist nahezu alles erlaubt, wenn es die einzige Möglichkeit ist dich zu retten.
Nein ist es nicht
in deinem entsprechenden Fall sollte man eher schauen den Angreifer nicht tödlich zu verwunden sofern es möglich ist, mal davon abgesehen das man schon ziemlich dämlich sein muss jemanden mit nem Katana in der Hand anzugreifen
01/25/2016 12:46 Error-404#52
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Originally Posted by Dere-Eddy View Post
Nein ist es nicht
in deinem entsprechenden Fall sollte man eher schauen den Angreifer nicht tödlich zu verwunden sofern es möglich ist, mal davon abgesehen das man schon ziemlich dämlich sein muss jemanden mit nem Katana in der Hand anzugreifen
Versuchen, wenn es einem nicht gelingt, weil der Körper anstatt zu 60% aus Wasser, nun zu 60% aus Adrenalin und Stresshormonen besteht, wird das einem auch verziehen. Wie viel Frauen haben ihren Ehemann schon mit einem Küchenmesser erstochen, weil er auf sie eingeprügelt hat. Dass sie aus Versehen die Leber treffen und er daran binnen 10 Minuten verreckt, das kann ihnen keiner übel nehmen. Und wenn ich so Angst habe, dass ich meinen Körper nicht mehr unter Kontrolle habe und mit voller Kraft einem den Katana durch den Körper ziehe, dann ist das etwas, wofür ich nichts kann. So funktioniert der Körper.

Selbst ausgebildete Polizisten schießen mehr als zwei Mal auf den Angreifer, obwohl sie laut Gesetz nur zwei Mal hintereinander schießen dürfen und sich erst vergewissern müssen, ob noch eine Gefahr vom Angreifer aus geht, bevor sie erneut zwei Mal auf ihn schießen.

In einer Stresssituation dreht ein Mensch komplett durch und wenn man den Angreifer tödlich verletzt, weil man selbst keinen anderen Ausweg mehr gesehen hat, steht das Gesetz hinter einem.
01/25/2016 12:55 xKrishna#53
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Originally Posted by Error-404 View Post
Du darfst es besitzen, aber wenn die Polizei dich kontrolliert und dich fragt, wieso du es bei dir hast, musst du eine gute Begründung bringen.
Wenn also in deiner Stadt nicht zufällig standardmäßig Braunbären oder Rottweiler ohne Leine und Maulkorb rumlaufen, ist das ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Diese Teile darf man nur zur Tierabwehr mitführen und es muss auch eine gewisse Gefahr bestehen, dass ein Tier dich angreifen könnte.
Ich habe meiner Mutter ein Pfefferspray gekauft, eins worauf steht Tierabwehr.
Kaum war ich aus dem Shop draußen, wurde ich auch direkt von 2 Polizisten angehalten und gefragt wofür ich das brauche. Hatte das nicht direkt weg gepackt. Nachdem ich ihnen alles erklärt hatte, war alles in Ordnung.

Ich denke die meisten wissen ja auch wofür das unteranderem gedacht ist, aber kann man ja als "Gesetzeslücke" sehen. In der Hinsicht, hab ich meine Mutter lieber heile, als vergewaltigt oder erstochen. Was das Gesetzt dazu sagt ist mir ehrlich gesagt egal.


Kannst dir ja auch eine starke Taschenlampe kaufen. Den Typ blenden, der wird erstmal nichts sehen für die nächste Minute. Da biste sicher auch überalle Berge. Denke Tagsüber passiert dir recht wenig ;)
01/25/2016 13:40 €uronymous#54
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Originally Posted by Error-404 View Post
Du darfst es besitzen, aber wenn die Polizei dich kontrolliert und dich fragt, wieso du es bei dir hast, musst du eine gute Begründung bringen.
Wenn also in deiner Stadt nicht zufällig standardmäßig Braunbären oder Rottweiler ohne Leine und Maulkorb rumlaufen, ist das ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Diese Teile darf man nur zur Tierabwehr mitführen und es muss auch eine gewisse Gefahr bestehen, dass ein Tier dich angreifen könnte.
Wenn du den Beamten sagst, dass du ein Pfefferspray, das als Tierabwehspray deklariert ist, auch nur zur Tierabwehr dabei hast, muss keine besondere Bedrohungslage vorliegen, strafrechtlich wirst du dafür nicht belangt (Tierabwehrspray ist keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes). Auf öffentlichen Veranstaltungen/Versammlungen gelten logischerweise wiederum andere Regeln und in Etablissements kann der Hausherr das Mitführen von Sprays untersagen.
Zudem besteht praktischerweise immer die Gefahr durch unachtsame Hundehalter und selbst in Großstädten wie Berlin sollen hin und wieder Wildsäue ihr Unwesen treiben..
01/25/2016 13:49 Shishou'#55
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Originally Posted by Dere-Eddy View Post
den Angreifer nicht tödlich zu verwunden sofern es möglich ist
Vielleicht gibt es ja Situationen in denen es unmöglich ist, den Angreifer nicht tödlich zu verwunden? :bandit:
01/25/2016 14:31 TonyM0ntana#56
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Originally Posted by faca6 View Post
Deo spray und Feuerzeug.
Warum nicht gleich n Flammenwerfer brah?


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Originally Posted by BosniaWarlord View Post
Hol dir einfach ein Schlagstock oder ein Schlagring. Der Besitz und der Erwerb eines Schlagstockes ist erlaubt, nur das Führen ist verboten.
Schlagring ist komplett verboten, aber die kannst du leichter mitführen.
Und wirst einmal von der Polizei kontrolliert und darfst n Bußgeld zahlen und dir wird der Shit abgenommen.
01/25/2016 16:19 T0ny Chopper#57
Du schaust zu viele Filme...
Die Wahrscheinlichkeit ermordet zu werden liegt weltweit im Schnitt bei 1:20 000.
Die wahrscheinlichkeit ist Höher das du an einer zu hohen Strahlungsdosis stirbst, oder an einem Autounfall, Flugzeugabsturz, Krebs...
Jedes Jahr sterben in Deutschland 100 Leute an Kugelschreiben. Mach dir am besten darum Sorgen
01/25/2016 17:19 TonyM0ntana#58
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Originally Posted by へいわ View Post
Du schaust zu viele Filme...
Die Wahrscheinlichkeit ermordet zu werden liegt weltweit im Schnitt bei 1:20 000.
Die wahrscheinlichkeit ist Höher das du an einer zu hohen Strahlungsdosis stirbst, oder an einem Autounfall, Flugzeugabsturz, Krebs...
Jedes Jahr sterben in Deutschland 100 Leute an Kugelschreiben. Mach dir am besten darum Sorgen

Der TE keine Angst ermordet zu werden sondern "nur" zusammengeschlagen zu werden. Und die Wahrscheinlichkeit ist nicht gerade gering.
01/25/2016 18:00 T0ny Chopper#59
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Originally Posted by TonyM0ntana View Post
Der TE keine Angst ermordet zu werden sondern "nur" zusammengeschlagen zu werden. Und die Wahrscheinlichkeit ist nicht gerade gering.
Solang du überlebst ist doch alles Jut
Und meine Damit Eher das du dein Leben leben solltest wie du willst und dich nicht einschränken lassen sollst. Es kann immer etwas Passieren, egal ob du aus dem Haus gehst oder nicht... Mit Pfefferspray oder nicht. Du kannst dich nicht gegen alles schützen. Wenn du dir darüber den Kopf zerbrichst bringt das nichts. Sie wollen doch das du Angst hast. Willst du sie Gewinnen lassen? Einfach nicht darüber nachdenken.
01/27/2016 13:04 Passi1503#60
Angst vergewaltigt zu werden ? ^^