Beeindruckend, wie viele Laien-Juristen sich ohne Plan hier zu Wort melden und Falschinformationen streuen. :)
[Mammutjäger ausgenommen, das sieht schon größtenteils ganz gut aus]
Grundsätzlich kann der C das Päckchen behalten, jedoch nicht vorenthalten. Wenn A also seinen Anspruch geltend macht, muss C das Päckchen herausgeben.
Hier ist es ganz ähnlich mit der kleinen Schwierigkeit, dass der Sender des Geldes die Bank zur Überweisung beauftragt. Juristisch kann man das weiter verdauen, ändert das Ergebnis im vorliegenden (einfachen) Fall nicht.
Auch hat das ganze nichts mit Eigentumsübergang oder Kulanz zu tun. Geldwert ist eine fiktive Größe. Du kannst aber Eigentum an Gelscheinen haben. Das Geld auf der Bank aber(oder im Online Konto) gehört nicht dir, sondern der Bank, § 700 I BGB. Die Bank verwahrt das Geld für dich und du hast eine Forderung gegen die Bank in Höhe deines Bankguthabens. Hier machen wir mal einen Punkt, um den Post kurz und knackig zu halten :awesome:
Bei einer Summe von 200€ und sehr wenigen Transaktionen auf deinem Konto, wie auf dem Auszug ersichtlich, muss einem jeden auffallen (egal ob es dir tatsächlich aufgefallen ist), dass da 200€ aus dem Nichts auf dem Konto gelandet sind. Das muss dir bei einer Million, bei bei 200€ oder auch bei 50€ auffallen, wenn du nur alle 2-3 Wochen eine Transaktion hast.
Was die Paypal AGB und die Anwendbarkeit von deutschem Recht angeht: Ich bin in internationalem Privatrecht jetzt nicht ganz so fit, aber da wird sich sicherlich eine Kollisionsnorm aus einer ROM Verordnung finden. Wenn du den paypal support anschreibst, wird der Paypal Mitarbeiter auch nicht einfach das Geld auf sein Konto überweisen :D Jedenfalls wird er das Geld zurückbuchen können, vielleicht wird er den Absender vorher kontaktieren und nachfragen. Sicherlich gibt es Modifikationen deutschen Rechts in den AGB, aber es gibt rechtliche Standards von denen in keiner AGB abgewichen werden darf (schau mal in die §§ 305 ff. BGB; ach AGB, ätzendes Thema).
Strafrechtlich verfolgt werden kann das natürlich auch, wenn er das Geld einfach so behält. Aber erstmal muss der andere da Anzeige erstatten (das macht auch kaum jemand, der versehentlich Geld falsch versendet hat) und man muss unserem Threadersteller Vorsatz (bei seiner evtl. betrügerischen Handlung ??) nachweisen. Das wird man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht können, ein solches Verfahren würde wohl tatsächlich eingestellt wegen "Geringfügigkeit" bzw. genauer gesagt geringer Schuld (das ist ein Unterschied, denn nicht auf die Schwere der Straftat, sondern auf die der Schuld kommt es an!) und fehlendem öffentlichen Interesse. [zum Nachlesen, Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung müssten irgendwo um die §§ 45 ff. StPO stehen]
Also zurück zur zivilrechtlichen Anspruchsprüfung: Anspruch (des Absenders gegen dich) entstanden (+)/ Anspruch untergegangen, z.B. Unmöglichkeit, Entreicherung (-)/ Anspruch durchsetzbar?
Bei der Durchsetzbarkeit des Anspruchs kommt man dann zu einer möglichen Verjährung, also ab wann kann man das Geld "vorenthalten"?
Ein Blick in § 195 BGB verrät: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Mangels einer speziellen Verjährungsregelung trifft das auch auf solche Fehltransaktionen zu. Außerdem stimmt das mit meiner kurzen Internet-Recherche überein. :pimp:
Beachte dazu noch § 199 I BGB: Danach beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das bedeutet in unserem Fall: Am 31.12.2016 um 23:59:59. Demnach Ende der Verjährungsfrist 01.01.2020.
So kommen wir nun zur langersehnten Conclusio (oder Beginn? je nachdem wo man mit Lesen anfängt^^).
Ich würde dir unverbindlich dazu raten, das Geld zu behalten. Wie du (hoffentlich) erkannt hast, erwachsen dir daraus keine negativen Konsequenzen. Ja, du kannst das Geld sogar ausgeben. Du musst nur damit rechnen, dass dir irgendwann Paypal das Geld auch wieder vom Konto zurückbucht. Dann stehst du ordentlich in der Kreide. Also sei darauf gefasst und hau das Geld nicht auf den Kopf, wenn du es dir nicht leisten kannst.
Schon am 01.01.2020 kannst du dann aber entspannt deine Freunde einladen und eine dicke, fette Partey zu Neujahr schmeißen! :cool:
In diesem Sinne schon jetzt: Prost!
[Achtung: Hierbei handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetztes. Der Autor versucht lediglich in Bezugnahme auf einen Beispielsfall in an einigen Stellen misslungen humorvoller Weise allgemeine Rechtsirrtümer aufzuklären. Darüber hinaus beginnt in Kürze das nächste Semester seines Jurastudiums und er müsste endlich wieder den Arsch hochkriegen und sich an seine verdammten Lernmaterialien setzen!!! Scheiße, was mache ich nur hier :confused: Lasst ihm ein Thanks hier, um ihm die Illusion zu erhalten, etwas Bedeutungsvolles getan zu haben. :) Danke!]
[Mammutjäger ausgenommen, das sieht schon größtenteils ganz gut aus]
Rechtlich gesehen macht es keinen Unterschied, ob du das Geld ausgibst oder in 6 Monaten.Quote:
Lass das Geld einfach auf deinem Konto, falls es nach 6monaten immer noch da ist, kannst du es ausgeben,
Ahhh, da kräuseln sich die Nackenhaare :D Es gibt etwas, das nennt sich "Ungerechtfertigte Bereicherung" (wer Interesse hat, schaut mal in die §§ 812 ff. BGB). Beispiel in Anlehnung an unseren Fall: A verschickt versehentlich ein Päckchen, das er an B zur Erfüllung des zwischen ihnen geschlossenen Kaufvertrages senden wollte, an den C. C ist damit ungerechtfertigt bereichert, weil er durch die Leistung des A etwas ohne rechtlichen Grund (z.B. seinerseits die Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Kaufvertrag; hier bestand aber kein KV zwischen A und C) erlangt hat. Dem A steht somit gegen C ein Herausgabeanspruch aus § 812 I 1 1.Alt. BGB zu.Quote:
Da wäre ich mir nicht so ganz sicher.. rein rechtlich gesehen, darfst du, wenn dir jemand ausversehen 1 mio euro auf dein bankkonto überweist, das geld direkt ausgeben, weil es dann in dein eigentum über geht.. nur aus kulanz wird immer zurück gebucht bzw. zurück überwiesen :)
wie es bei paypal jetzt ist, weiß ich leider nicht.. da müsste man vielleicht mal in die agbs schauen :D
Grundsätzlich kann der C das Päckchen behalten, jedoch nicht vorenthalten. Wenn A also seinen Anspruch geltend macht, muss C das Päckchen herausgeben.
Hier ist es ganz ähnlich mit der kleinen Schwierigkeit, dass der Sender des Geldes die Bank zur Überweisung beauftragt. Juristisch kann man das weiter verdauen, ändert das Ergebnis im vorliegenden (einfachen) Fall nicht.
Auch hat das ganze nichts mit Eigentumsübergang oder Kulanz zu tun. Geldwert ist eine fiktive Größe. Du kannst aber Eigentum an Gelscheinen haben. Das Geld auf der Bank aber(oder im Online Konto) gehört nicht dir, sondern der Bank, § 700 I BGB. Die Bank verwahrt das Geld für dich und du hast eine Forderung gegen die Bank in Höhe deines Bankguthabens. Hier machen wir mal einen Punkt, um den Post kurz und knackig zu halten :awesome:
Quote:
Nur wenn man es gutgläubig ausgibt. Also wenn man nicht wissen kann, dass es sich bei der Überweisung um einen Fehler handelt. Das wird bei einer Millionen relativ schwer zu erklären sein ;)
Theoretisch könnte man dem Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung die "Entreicherung" nach § 818 III BGB entgegenhalten. Dann dürftest du aber nicht bösgläubig sein. Nicht gutgläubig (also bösgläubig) bist du nach § 932 II BGB, wenn dir bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.Quote:
joa aber wie gesagt, das ist eigentlich nur kulanz.. du kannst es ja direkt umbuchen, wenn du es merkst.. wie schon gesagt, wenn es auf gutgläubigkeit geht, wird es schwer für denjenigen, der sich vertan hat :D aber egal, ist eh offtopic
Bei einer Summe von 200€ und sehr wenigen Transaktionen auf deinem Konto, wie auf dem Auszug ersichtlich, muss einem jeden auffallen (egal ob es dir tatsächlich aufgefallen ist), dass da 200€ aus dem Nichts auf dem Konto gelandet sind. Das muss dir bei einer Million, bei bei 200€ oder auch bei 50€ auffallen, wenn du nur alle 2-3 Wochen eine Transaktion hast.
Was die Paypal AGB und die Anwendbarkeit von deutschem Recht angeht: Ich bin in internationalem Privatrecht jetzt nicht ganz so fit, aber da wird sich sicherlich eine Kollisionsnorm aus einer ROM Verordnung finden. Wenn du den paypal support anschreibst, wird der Paypal Mitarbeiter auch nicht einfach das Geld auf sein Konto überweisen :D Jedenfalls wird er das Geld zurückbuchen können, vielleicht wird er den Absender vorher kontaktieren und nachfragen. Sicherlich gibt es Modifikationen deutschen Rechts in den AGB, aber es gibt rechtliche Standards von denen in keiner AGB abgewichen werden darf (schau mal in die §§ 305 ff. BGB; ach AGB, ätzendes Thema).
Konsequenz wenn er das Geld behält: Erstmal nichts, mit Wahrscheinlichkeit wird das Geld irgendwann zurückgebucht vom Absender, nachdem dieser mit dem Paypal Support geschrieben hat (ich weiß nicht wie das bei Paypal läuft mit Rückbuchung und so, vllt. musst du auch zustimmen). Der Absender, der sich geirrt hat, hat einen Anspruch gegen dich. Stimmst du nicht zu (falls es bei Paypal so läuft) oder kommt der andere aus anderen Gründen nicht wieder an sein Geld, kann er natürlich klagen. Wobei das natürlich erstmal nur Theorie ist, Klagen macht nur Kosten und jeder versucht erstmal auf friedvolle Art zu seinem Recht zu kommen. Außerdem braucht der Kläger Namen und Anschrift des Beklagten, falls du also eines dieser ominösen fake-Paypal Konten hast, wird es für deinen Gegenüber sehr schwierig. Vielleicht bucht Paypal das Geld aber auch einfach so wieder zurück, keine Ahnung wie das da läuft. Möglich sein sollte es auf jeden Fall.Quote:
Was erwartet ihr denn für Konsequenzen? :D Ich bezweifle doch stark, dass er deswegen rechtlich verfolgt wird. Selbst wenn, wird es vermutlich wegen Geringfügigkeit eingestellt. Solang man sich kooperativ zeigt und den entstandenen Schaden innerhalb weniger Tage/Wochen bereinigt, wird keiner der Parteien an einer rechtlichen Auseinandersetzung interessiert sein. Also macht mal kein Wind mit euren Paragraphen.
Strafrechtlich verfolgt werden kann das natürlich auch, wenn er das Geld einfach so behält. Aber erstmal muss der andere da Anzeige erstatten (das macht auch kaum jemand, der versehentlich Geld falsch versendet hat) und man muss unserem Threadersteller Vorsatz (bei seiner evtl. betrügerischen Handlung ??) nachweisen. Das wird man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht können, ein solches Verfahren würde wohl tatsächlich eingestellt wegen "Geringfügigkeit" bzw. genauer gesagt geringer Schuld (das ist ein Unterschied, denn nicht auf die Schwere der Straftat, sondern auf die der Schuld kommt es an!) und fehlendem öffentlichen Interesse. [zum Nachlesen, Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung müssten irgendwo um die §§ 45 ff. StPO stehen]
Also zurück zur zivilrechtlichen Anspruchsprüfung: Anspruch (des Absenders gegen dich) entstanden (+)/ Anspruch untergegangen, z.B. Unmöglichkeit, Entreicherung (-)/ Anspruch durchsetzbar?
Bei der Durchsetzbarkeit des Anspruchs kommt man dann zu einer möglichen Verjährung, also ab wann kann man das Geld "vorenthalten"?
Ein Blick in § 195 BGB verrät: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Mangels einer speziellen Verjährungsregelung trifft das auch auf solche Fehltransaktionen zu. Außerdem stimmt das mit meiner kurzen Internet-Recherche überein. :pimp:
Beachte dazu noch § 199 I BGB: Danach beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das bedeutet in unserem Fall: Am 31.12.2016 um 23:59:59. Demnach Ende der Verjährungsfrist 01.01.2020.
So kommen wir nun zur langersehnten Conclusio (oder Beginn? je nachdem wo man mit Lesen anfängt^^).
Ich würde dir unverbindlich dazu raten, das Geld zu behalten. Wie du (hoffentlich) erkannt hast, erwachsen dir daraus keine negativen Konsequenzen. Ja, du kannst das Geld sogar ausgeben. Du musst nur damit rechnen, dass dir irgendwann Paypal das Geld auch wieder vom Konto zurückbucht. Dann stehst du ordentlich in der Kreide. Also sei darauf gefasst und hau das Geld nicht auf den Kopf, wenn du es dir nicht leisten kannst.
Schon am 01.01.2020 kannst du dann aber entspannt deine Freunde einladen und eine dicke, fette Partey zu Neujahr schmeißen! :cool:
In diesem Sinne schon jetzt: Prost!
[Achtung: Hierbei handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetztes. Der Autor versucht lediglich in Bezugnahme auf einen Beispielsfall in an einigen Stellen misslungen humorvoller Weise allgemeine Rechtsirrtümer aufzuklären. Darüber hinaus beginnt in Kürze das nächste Semester seines Jurastudiums und er müsste endlich wieder den Arsch hochkriegen und sich an seine verdammten Lernmaterialien setzen!!! Scheiße, was mache ich nur hier :confused: Lasst ihm ein Thanks hier, um ihm die Illusion zu erhalten, etwas Bedeutungsvolles getan zu haben. :) Danke!]