Lustig, wie wieder welche über unser Rechtssystem philosophieren, aber wahrscheinlich nichtmal Art.1 GG kennen.
Topic: Nö, würde ich nicht tun.
Warum? Ganz einfach (auf dein Beispiel bezogen)
Die Vergewaltigung ist bereits passiert, kann also nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Hab nu also die Chance, den Vergewaltiger zu kriegen, der ja "1-2 Jahre ins Gefängnis geht" (Zitat aus dem Thread), dafür aber 10 Jahre ins Gefängnis zu gehen (Zahl wieder aus dem Thread).
Wofür entscheide ich mich wohl?
Topic: Nö, würde ich nicht tun.
Warum? Ganz einfach (auf dein Beispiel bezogen)
Die Vergewaltigung ist bereits passiert, kann also nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Hab nu also die Chance, den Vergewaltiger zu kriegen, der ja "1-2 Jahre ins Gefängnis geht" (Zitat aus dem Thread), dafür aber 10 Jahre ins Gefängnis zu gehen (Zahl wieder aus dem Thread).
Wofür entscheide ich mich wohl?