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Originally Posted by Shadow992
Und es ging auch nicht um 200€ Umsatz, sondern bei Missachten dieses Schreibens würde ein Zwangsgeld in Höhe von 200€ gestellt werden. Das richtet sich zwar in der Regel auch immer nach dem gemachten Umsatz, aber muss es nicht unbedingt. Zwangsgelder können erst einmal mit entsprechender Begründung beliebig niedrig angesetzt werden und haben idR "nur" eine Höchstgrenze. Das heißt auch im Umkehrschluss, dass es hier mindestens um 1000€ Umsatz geht, der umsatzsteuerpflichtig ist. Das ist auch kein Vermögen, aber wie gesagt ist das auch kein "Du bist gefickt" schreiben, sondern einfach nur eine relativ standardmäßige Aufforderung seine Umsatzsteuererklärung endlich abzugeben.
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Sowas hatte ich mir fast gedacht. Habs bei der Arbeit geschrieben ;) Seit wann geben die denn eine Aufforderung raus wenn er unter 1000€ (dachte 800€) bleibt? Wird da nicht generell ein schei*** drauf gegeben und nächste Akte?
Aber du hast Recht! Da habe ich irgendwie Schwachsinn geschrieben. Aber ob nun Umsatz 200 oder was auch immer. Es geht ja um die Aufforderung.
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Dieser Sachstand kann auch ohne ein Gewerbe festgestellt werden. Wenn du beispielsweise irgendwelche Gewinne (einfach Geld) (nicht zwingend Casino... Trading etc.) auf dein Konto ziehst.
Es ist im Rahmen der Unschuld erstmal als "Umsatz" zu werten. (soviel ich weiß, kann man ein Gewerbe im Nachgang melden - die genauen Frist kenne ich da leider nicht) Ja, auch wenn du es unter 2.5k€ bleibst, können solch Transaktionen auffallen (vorrangig bei deiner Bank) und deine Bank hat das Recht dies bei
Unstimmigkeiten zu melden. Was dann? Was erzählst du denen dann?
Das Beispiel soll als Verdeutlichung dienen. Zu der Aufforderung gibt es auch Kontoauszüge und weitere Schreiben. Was jetzt genau dort der Grund war, weiß ich ehrlich gesagt nicht mehr so genau. Irgendwas mit Gewerbe gemeldet/ oder auch nicht, nicht
alles angegeben, keine "Rechnungen" - da Gewinnen
irgendwie erwirtschaftet worden sind und weiß der Guckguck..... Ich habe es nur schnell eingeworfen. Das ist nach wie vor auch nicht der ausschlaggebende Punkt. Der Punkt ist, dass du bei sowas auch mal erwischt werden kannst und dann
offenlegen musst. Hast du keine Fakten, wird es geschätzt... Das ist meines Wissens immer schlecht.....
Halbwissen? Verstehe einfach nicht dein Problem? Was genau willst du eigentlich von mir? Ich schreibe bloß, was passieren
KANN. Einzelfälle bestätigen das eben. Klar haben die Behörden nicht die Kapazität, allem und jedem nachzugehen. Solltest aber eine glaubhafte Geschichte parat haben, wenn du ein Schreiben bekommst.....
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine Behörde sich mit Aussagen wie: "Ich habe im Internet ein paar Amazonkarten getradet und dabei Gewinn gemacht". Die wollen selbstverständlich wissen, wie viele €, wann, mit wem und blaaaaaaaaaaaaaaaaa. Was willst du den den Vorlegen, deine epvp Trades?
Diese Beispiele sind sicherlich etwas weit hergeholt. Da hast du vermutlich Recht. Auch hat das mit der Fragestellung nichts zu tun, richtig! Habe meine Meinung in einem Forum geäußert. Someone Please Call 911.
https://www.youtube.com/watch?v=YS8atc9Zvrg
Auch reißt du meine Aussagen aus dem Zusammenhang. Xenos hatte bereits etwas zu dem vermeintlich gemeldeten Gewerbe geschrieben. Hast du dir eigentlich alles durchgelesen? (Nicht böse gemeint)
Das Thema ist dank mir, :rolleyes: etwas durcheinander gekommen. Sorry! :D
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Sarkastische Retourkutsche:
Das es im Internet immer einen gibt der es besser weiß, oder gar der Meinung ist über dem Ganzen zu stehen, ist auch nichts neues mein Lieber. :cool:
In diesem Sinne....
"Ach Gott du kannst sie net alle belehren" - absolut richtig. :handsdown:
Wir können gerne miteinander darüber Diskutieren und auch anhand von Beispielen näher ins Detail gehen. Ich habe ehrliches Interesse und offensichtlich hast du Ahnung davon. Sofern das auf einer sachlichen Ebene stattfindet, gerne!