Doch die Eltern können dadurch Steuern sparen, aber nur wenn sie das Haus später selbst bewohnen wollen. Da gibt es die verschiedensten Modelle, aber das beliebteste ist wohl folgendes:Quote:
In Immobilien ist grundsätzlich nie verkehrt zu investieren. ob jetzt oder später, Immobilien steigen stetig, ich beobachte das nun seit ich klein bin über meine Eltern nebenbei mit.
Nach Amoritätsvergleichsrechnung lohnt sich, wie oben schon erwähnt, nicht 40Jahre lang eine Wohnung abzubezahlen, mit einem möglichen Einkommen von 850Euro. Zumal du auch für den Preis ein Mehrfamilienhaus kaufen könntest, eine tausend Euro noch investieren und frisch restauriert vermieten könntest. würde sich dimensional betrachtet mehr als eine Wohnung lohnen.
Und nein, deine Eltern erhalten keinen Steuervorteil dadurch.
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Immobilienkäufer können mehrere 10.000 Euro Steuern sparen, indem sie das Finanzamt an den Anschaffungs- und Renovierungskosten für ihr Haus oder ihre Wohnung beteiligen. Der legale Trick: Zunächst vermieten sie das Objekt und ziehen erst später selbst ein. Dies erfordert eine gewisse Planung, lohnt sich aber. Vor allem Ruheständler sollten sich rechtzeitig mit diesem Modell auseinandersetzen, um die Investitionssumme ihres Alterswohnsitzes über die Steuerersparnis zu finanzieren.
Das Sparmodell funktioniert so: Vermieter müssen zwar sämtliche Mieteinnahmen versteuern. Im Gegenzug jedoch dürfen sie alle Kosten der Immobilie von der Steuer absetzen, vor allem die Abschreibung/Absetzung für Abnutzung (AfA), die Zinsen für das Hypothekendarlehen und etwaige Renovierungskosten.
Dieser ansehnliche Verlust lässt sich mit anderen positiven Einkünften Steuern sparend verrechnen, zum Beispiel mit Gehalt, Zinsen und eben Mieten. Dieser Ausgleich ist nur möglich, solange der Eigentümer noch nicht in dem Haus wohnt. Nach einigen Jahren kündigt der Vermieter seinem Mieter wegen Eigenbedarfs und zieht selbst in das Haus oder die Wohnung. Zu diesem Zeitpunkt hat er bereits einen großen Teil seiner Investition mit dem Finanzamt geteilt.
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Es könnte möglich sein, das gekaufte Objekt an Familienmitglieder zu vermieten, etwa an Ihre Kinder oder Enkel. Von diesen verlangen Sie eine deutlich niedrigere Miete, als ein fremder Dritter bezahlen müsste. Schließlich wollen Sie an Ihren Liebsten kein Geld verdienen. Trotz der niedrigen Miete dürfen Sie die vollen Kosten von der Steuer absetzen.
Wichtig: Ihre Angehörigen müssen mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete bezahlen. Wie hoch die ortsübliche Miete ist, erfahren Sie aus dem aktuellen Mietspiegel, bei der Stadtverwaltung oder bei ortsansässigen Maklern.
Das Problem: Das Finanzamt schaut bei Angehörigen-Mietverträgen besonders genau hin. Dieser Extra-Trick könnte daran scheitern, dass zu viele Anzeichen für einen Gestaltungsmissbrauch erfüllt sind. Besprechen Sie dieses Steuersparmodell und vor allem den Trick mit dem Angehörigen-Mietvertrag unbedingt mit Ihrem Steuerberater.
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