Ich saß noch nie, deswegen kann ich dir nicht sagen, ob ich einen gehabt hätte oder nicht. Ich habe nicht mal Vorstrafen. So viel ich weiß, kann man sich für ~20€/Monat einen Fernseher mieten. Und nur, weil man etwas über das Gefängnis weiß, heißt das noch lange nicht, dass man selber schonmal Insasse war. Du bist mein Held des Tages.Quote:
Hast auch n Fernseher dort gehabt? Scheinst Ahnung zu haben (:
Ist ja nichts schlimmes dabei. Kenne einige die etwas Zeit in der Zelle verbracht haben, der eine mehr der andere weniger. Also danach reduziere ich einen Menschen nicht. Besser so als wenn man ungeschoren immer davon kommt und sich nie ändert.Quote:
Ich saß noch nie, deswegen kann ich dir nicht sagen, ob ich einen gehabt hätte oder nicht. Ich habe nicht mal Vorstrafen. So viel ich weiß, kann man sich für ~20€/Monat einen Fernseher mieten. Und nur, weil man etwas über das Gefängnis weiß, heißt das noch lange nicht, dass man selber schonmal Insasse war. Du bist mein Held des Tages.
Das ist der Grund, warum ich diese Sachen weiß. :pQuote:
Ist ja nichts schlimmes dabei. Kenne einige die etwas Zeit in der Zelle verbracht haben, der eine mehr der andere weniger. Also danach reduziere ich einen Menschen nicht. Besser so als wenn man ungeschoren immer davon kommt und sich nie ändert.
Nicht böse gemeint :)
Die dürfen dich so lange festhalten wie sie die Polizei rufen.Quote:
Ist das denn rechtens? Afaik darf man Personen nicht gegen ihren Willen festhalten(Ausnahme Polizisten). Oder gibts da Ausnahmen?
Also demnach, könnte man einfach sagen, nö ich bleibe nicht in der Bank und laufe einfach weg? :oQuote:
Die dürfen dich so lange festhalten wie sie die Polizei rufen.
Danach muss die Polizei sagen das du dort bleiben musst oder ob du gehen kannst, sie werden wenn nicht gerade irgendwo in der nähe ein Anschlag ist wohl sagen: "Bleiben Sie vor Ort" und dann kommen.
Fun Fact: Die Flucht vor der Polizei selber ist nicht strafbar, läufst du also zwischendrin weg passiert erst einmal nichts schlimmeres.
Dabei gilt, das du bei deiner Flucht keine Gewalt anwenden darfst:
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Da die Leute, die bei uns Geld einzahlen, wirklich Kunden sind, haben wir eh alle Daten. Also prinzipiell könnten sie wohl auch gehen.Quote:
Ist das denn rechtens? Afaik darf man Personen nicht gegen ihren Willen festhalten(Ausnahme Polizisten). Oder gibts da Ausnahmen?
Wenn eine straftat begangen wurde (wirklich nur wenn ein straftatbestand besteht) darfst auch du also ottonornalbürger einzelne personen festsetzen.Quote:
Ist das denn rechtens? Afaik darf man Personen nicht gegen ihren Willen festhalten(Ausnahme Polizisten). Oder gibts da Ausnahmen?
Das Inverkehrbringen von Falschgeld ist nach § 147 StGB eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Da bereits der Versuch strafbar ist, muss mit den Scheinen noch nicht einmal etwas tatsächlich bezahlt worden sein.Quote:
Gibt da noch sowas wie Gutgläubigkeit.
Theoretisch, es ist aber sehr wahrscheinlich das du dabei jemanden Umschupst, oder irgend etwas kaputt machst, dann wäre das ganze Strafbar.Quote:
Also demnach, könnte man einfach sagen, nö ich bleibe nicht in der Bank und laufe einfach weg? :o