Gefälschte Scheine Strafe?

03/07/2017 16:51 ZENS!ERT#16
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Originally Posted by .CяιMe™ View Post
8 m²
Hast auch n Fernseher dort gehabt? Scheinst Ahnung zu haben (:
03/07/2017 16:57 .CяιMe™#17
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Originally Posted by .VII View Post
Hast auch n Fernseher dort gehabt? Scheinst Ahnung zu haben (:
Ich saß noch nie, deswegen kann ich dir nicht sagen, ob ich einen gehabt hätte oder nicht. Ich habe nicht mal Vorstrafen. So viel ich weiß, kann man sich für ~20€/Monat einen Fernseher mieten. Und nur, weil man etwas über das Gefängnis weiß, heißt das noch lange nicht, dass man selber schonmal Insasse war. Du bist mein Held des Tages.

€: Ich glaube, was ich da schreibe ist aber nur im Jugendgefängnis der Fall, genau kann ich's auch nicht sagen.
03/07/2017 17:01 ZENS!ERT#18
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Originally Posted by .CяιMe™ View Post
Ich saß noch nie, deswegen kann ich dir nicht sagen, ob ich einen gehabt hätte oder nicht. Ich habe nicht mal Vorstrafen. So viel ich weiß, kann man sich für ~20€/Monat einen Fernseher mieten. Und nur, weil man etwas über das Gefängnis weiß, heißt das noch lange nicht, dass man selber schonmal Insasse war. Du bist mein Held des Tages.
Ist ja nichts schlimmes dabei. Kenne einige die etwas Zeit in der Zelle verbracht haben, der eine mehr der andere weniger. Also danach reduziere ich einen Menschen nicht. Besser so als wenn man ungeschoren immer davon kommt und sich nie ändert.

Nicht böse gemeint :)
03/07/2017 17:10 .CяιMe™#19
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Originally Posted by .VII View Post
Ist ja nichts schlimmes dabei. Kenne einige die etwas Zeit in der Zelle verbracht haben, der eine mehr der andere weniger. Also danach reduziere ich einen Menschen nicht. Besser so als wenn man ungeschoren immer davon kommt und sich nie ändert.

Nicht böse gemeint :)
Das ist der Grund, warum ich diese Sachen weiß. :p
Kenne viele Leute, die mal scheiße gebaut haben und durch die weiß ich solche Sachen eben :p

Alles gut :rolleyes:
03/09/2017 08:46 AlpenSex.#20
Ich habe mal an einer Tanke gearbeitet und wir haben nach 2 Tagen gemerkt das uns ein falscher fuffi angedreht worden ist, der war so gut gefälscht das wir damit erst zur Polizei mussten um zu prüfen ob dieser wirklich gefälscht war dann haben wir den anhand von kamera Bildern identifizieren können und der hat dann eine saftige anzeige gekriegt weil er zum tat Zeitpunkt bewusst damit bezahlt hat und er desswegen schonmal aufgefallen ist
03/09/2017 09:36 Toka Kirishima#21
Kommt immer drauf an wie gut er gefälscht worden ist.
Wenn du erwischt wirst, wirds sehr teuer :)
03/09/2017 10:10 merquart#22
IdR rufen wir die Polizei und behalten den Kunden solange da. Die klärt das erst mal vor Ort und lädt den Kunden später noch mal vor, um eine Aussage zu machen (Der Letzte zum Beispiel meinte, dass er den Schein aus einem Geldautomaten der Bank hätte). Stellt sich raus, dass er sich nicht darüber bewusst war, dass der Schein falsch ist, passiert nichts. Der Schein wird eingezogen und fertig, der Kunde bleibt halt auf dem Schaden sitzen.
Ansonsten gibt's halt Geld- o. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, s. § 147 StGB.
03/09/2017 11:24 Drewfire#23
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Originally Posted by merquart View Post
IdR rufen wir die Polizei und behalten den Kunden solange da.
Ist das denn rechtens? Afaik darf man Personen nicht gegen ihren Willen festhalten(Ausnahme Polizisten). Oder gibts da Ausnahmen?
03/09/2017 11:34 mrapc#24
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Originally Posted by Drewfire View Post
Ist das denn rechtens? Afaik darf man Personen nicht gegen ihren Willen festhalten(Ausnahme Polizisten). Oder gibts da Ausnahmen?
Die dürfen dich so lange festhalten wie sie die Polizei rufen.
Danach muss die Polizei sagen das du dort bleiben musst oder ob du gehen kannst, sie werden wenn nicht gerade irgendwo in der nähe ein Anschlag ist wohl sagen: "Bleiben Sie vor Ort" und dann kommen.

Fun Fact: Die Flucht vor der Polizei selber ist nicht strafbar, läufst du also zwischendrin weg passiert erst einmal nichts schlimmeres.
Dabei gilt, das du bei deiner Flucht keine Gewalt anwenden darfst:

[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
03/09/2017 11:41 Drewfire#25
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Originally Posted by mrapc View Post
Die dürfen dich so lange festhalten wie sie die Polizei rufen.
Danach muss die Polizei sagen das du dort bleiben musst oder ob du gehen kannst, sie werden wenn nicht gerade irgendwo in der nähe ein Anschlag ist wohl sagen: "Bleiben Sie vor Ort" und dann kommen.

Fun Fact: Die Flucht vor der Polizei selber ist nicht strafbar, läufst du also zwischendrin weg passiert erst einmal nichts schlimmeres.
Dabei gilt, das du bei deiner Flucht keine Gewalt anwenden darfst:

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Also demnach, könnte man einfach sagen, nö ich bleibe nicht in der Bank und laufe einfach weg? :o
03/09/2017 11:47 merquart#26
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Originally Posted by Drewfire View Post
Ist das denn rechtens? Afaik darf man Personen nicht gegen ihren Willen festhalten(Ausnahme Polizisten). Oder gibts da Ausnahmen?
Da die Leute, die bei uns Geld einzahlen, wirklich Kunden sind, haben wir eh alle Daten. Also prinzipiell könnten sie wohl auch gehen.
Bisher hatten wir aber noch keinen Kunden der nicht warten wollte. Macht einen wahrscheinlich auch nicht gerade glaubwürdiger, wenn man die 10 Minuten nicht aufbringen will, um auf die Polizei zu warten.
03/09/2017 11:54 WoWeger#27
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Originally Posted by Drewfire View Post
Ist das denn rechtens? Afaik darf man Personen nicht gegen ihren Willen festhalten(Ausnahme Polizisten). Oder gibts da Ausnahmen?
Wenn eine straftat begangen wurde (wirklich nur wenn ein straftatbestand besteht) darfst auch du also ottonornalbürger einzelne personen festsetzen.
Sprich du darfst jemanden festhalten bis die polizei kommt. Jemand aber einsperren, zb in einem hinterraum der tankstelle ist dagegen verboten.

Wird nicht auch bei unwissenheit eine anzeige wegen urkundenfälschung fällig?
03/09/2017 11:56 Drewfire#28
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Originally Posted by WoWeger View Post
Wird nicht auch bei unwissenheit eine anzeige wegen urkundenfälschung fällig?
Gibt da noch sowas wie Gutgläubigkeit.
03/09/2017 12:04 WoWeger#29
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Originally Posted by Drewfire View Post
Gibt da noch sowas wie Gutgläubigkeit.
Das Inverkehrbringen von Falschgeld ist nach § 147 StGB eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Da bereits der Versuch strafbar ist, muss mit den Scheinen noch nicht einmal etwas tatsächlich bezahlt worden sein.

naja ich weiß nicht so recht. generell wird ja immer geprädigt, unwissenheit schützt vor strafe nicht.
03/09/2017 17:51 mrapc#30
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Originally Posted by Drewfire View Post
Also demnach, könnte man einfach sagen, nö ich bleibe nicht in der Bank und laufe einfach weg? :o
Theoretisch, es ist aber sehr wahrscheinlich das du dabei jemanden Umschupst, oder irgend etwas kaputt machst, dann wäre das ganze Strafbar.

Auch bei der Polizei, reden sie normal mit dir und du läufst einfach weg müssen sie dich halt wieder einfangen, halten sie dich aber fest und du reißt dich los ist das natürlich ein ganz anderer Schnack.