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Originally Posted by €uronymous
Seit wann hat der KWS etwas mit Airsoft / Softair Waffen zu tun?
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Regelungen über die Geschossenergie
Das Waffengesetz findet auf Spielzeugschusswaffen, die den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule erteilen, mit Ausnahme der oben genannten Vorschriften über Anscheinswaffen keine Anwendung.
Softairwaffen, die Geschossen eine Energie von weniger als 7,5 Joule, aber mehr als 0,5 Joule erteilen, sind ab 18 Jahren frei verkäuflich. Diese Waffen müssen mit einem „F“ im Fünfeck gekennzeichnet sein und dürfen keine Vollautomaten sein. Ohne Waffenschein dürfen sie nur in befriedetem Besitztum geführt und verwendet werden. Beim Transport darf die Waffe weder zugriffs- noch schussbereit sein. Dies ist insbesondere dann erfüllt, wenn die Waffe ungeladen ist und sich in einem verschlossenen Behältnis befindet.
Softairwaffen, die Geschossen eine Energie über 7,5 Joule erteilen, sind erlaubnispflichtige Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes.
Q:
https://de.wikipedia.org/wiki/Softairwaffe