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Originally Posted by Xatuyin
Laber keine Kacke.
Du hast keine Ahnung,
und willst hier einen auf
Allwissenden machen ~
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Hast Du nun Beweise für Deine Aussagen oder nicht? Wenn nicht dann halt Dich doch raus.
ich msiche mich auch nicht in Them,en ein von denen ich nix weiß.
keine AHnung vllt machste grade mit absicht auf Unterbelichtet.
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Wichtig !
Der Waffenschein ist eine Berechtigung Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit in geladenem und zugriffsbereiten Zustand außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres befriedeten Besitztums zum Zweck von Selbstschutz.
Dabei spielt es keine Rolle ob die Waffe selbst genehmigungspflichtig ist oder frei ab 18 Jahren erworben werden kann !
Mit dem Erwerb von Waffen hat der Waffenschein nichts zu tun! Zum Transport von Waffen in entladenem und verpacktem Zustand wird kein Waffenschein gebraucht.
Beim Transport müssen die Waffen entladen und verpackt sein. Neuerdings sollen Waffen verschlossen transportiert werden. Dazu herrscht nicht unbedingt Klarheit darüber, ob der verschlossene Transport für alle Arten von Schussaffen gilt oder nur für Feuerwaffen oder nur so genannte Anscheinswaffen ( sehen aus wie Kriegswaffen) gilt.
Zum Führen von Gas- und Schreckschusswaffen mit "PTB - Zeichen" benötigt man seit 01.04.03 den so genannten Kleinen Waffenschein.
D en kleinen Waffenschein können Sie direkt bei Ihrem zuständigen Amt beantragen. Dazu müssen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Der Kleine Waffenschein erfordert keinen Lehrgang.
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Nebenbei: Wenn ihr den kleinen Waffenschein beantragt kann es passieren das ihr aufm Revier zu nem Gespräch müsst (Es wird eure Tauglichkeit für den besitzt geprüft ( war bei mir der Fall ) oder es kommen anch dem beantragen beamte zu dir nachhause und fragen dich da aus.
Wollen dan nrein und schauen ob du z.b. nazi Poster oder ähnliches hast.
Aber ich hab keine Ahnung ne.
Das zeug wurd mir doch noch aufm Revier 3x mal vorgekaut-
z.b. darfst damit nicht an siilvester schiesen auch mit Schein nicht.
Du darfst auf Privat Grundstück damit schiesen Signal Munition abfeuern. Diese Darf aber nicht das Grundstück verlassen.