Schreckschuss Waffe?

01/04/2015 16:12 iXN'22#16
Danke für die Antowrten, ich warte erstmal ab was im Brief steht und dann werde ich dort anrufen und es mal klären.
01/04/2015 17:14 Seskahin#17
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Originally Posted by Xatuyin View Post
Meinst wohl eher den kleinen Waffenschein, den sich jeder Vollidiot kaufen kann wen man ihn beantragt.

Waffenschein ist was anderes~
Jo und?
Hätte er ihn beantragt? Wäre er fein raus.
01/04/2015 19:45 andre.jo#18
Die Waffe hätten sie nicht mitnehmen dürfen. Wenn du sie nicht unmittelbar bei dir getragen hast (In der Tasche, am Gürtel befestigt)
01/04/2015 21:21 Masters of Hardcore#19
Du darfst die Waffe sicher Verschlossen Transpotieren (Gilt für Schusswaffen und Schreckschusswaffen)
Da du sie aber iM Rucksack hattest, kann man dir ans Bein pissen (Waren damals bei mir 80€.

Du kannst die Waffe vom Revier abholen, die Waffe wurde nur zur Sicherheit sichergestellt.
01/04/2015 22:33 Xatuyin#20
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Originally Posted by Seskahin View Post
Jo und?
Hätte er ihn beantragt? Wäre er fein raus.
Nö, wäre er nicht.

Man muss ihn nicht beantragen sondern besitzen, den man nur durch die Beantragung bekommen kann. Aber er würde auch erstmal geprüft werden ob er nicht irgendwelche Vorstrafen o.ä. hat denn dann würde er ihn nicht bekommen.

Ob (kleinen) Waffenschein oder nicht, gibt einem trotzdem nicht das Recht Waffe und Munition "so nah" beieinander zu lagern bzw. zu transportieren.
01/05/2015 00:55 Seskahin#21
Das er ihn dann besitzt habe e ich einfach halber direkt eingeschlossen in meiner aussage.
Sonst wäre doch meine Aussage total unterbelichtet lol

mit kleinem Waffenschein Darf ich die sogar geladen an meiner Hose bei mir führen.
Also Doch habe das recht
01/05/2015 02:11 Xatuyin#22
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Originally Posted by Seskahin View Post
mit kleinem Waffenschein Darf ich die sogar geladen an meiner Hose bei mir führen.
Also Doch habe das recht
Nö.

Nur wenn sie verdeckt ist.
Also nicht wie ein kleiner
Möchtegern-Polizist an
der Hose.

Und selbst dann, darfst du sie
nicht überall mit dir tragen.
01/05/2015 03:12 .GreenTiger#23
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Originally Posted by Seskahin View Post
Jo und?
Hätte er ihn beantragt? Wäre er fein raus.
Informiere dich doch bitte bevor du hier irgendein Müll erzählst ..

Kleiner Waffenschein ? Wikipedia
01/05/2015 09:53 Seskahin#24
gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG, der den Inhaber zum „Führen“ (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine erlaubnisfreie Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums) von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen berechtigt.

Führen ich darf sie in einem Holster bei mir tragen.

Darf sie aber wie du sagtest nicht tragen bei öffentlichen Veranstaltungen ( z.b. Festivials ) und Geschäften Fitnesstudio, da da Hausrecht gilt.

Hab doch selber den kleinen Waffenschein und weiß was ich darf und nicht.

Edit: Erläuterung Führen: Zum Führen der Waffen (geladen und zugriffsbereit) außerhalb befriedeter Besitztümer wird jedoch der kleine Waffenschein benötigt


Also ich darf sie draussen geladen griffbereit haben ausgeschlossen werden öffentliche Veranstaltungen.
01/05/2015 11:52 Xatuyin#25
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Originally Posted by Seskahin View Post
gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG, der den Inhaber zum „Führen“ (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine erlaubnisfreie Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums) von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen berechtigt.

Führen ich darf sie in einem Holster bei mir tragen.

Darf sie aber wie du sagtest nicht tragen bei öffentlichen Veranstaltungen ( z.b. Festivials ) und Geschäften Fitnesstudio, da da Hausrecht gilt.

Hab doch selber den kleinen Waffenschein und weiß was ich darf und nicht.

Edit: Erläuterung Führen: Zum Führen der Waffen (geladen und zugriffsbereit) außerhalb befriedeter Besitztümer wird jedoch der kleine Waffenschein benötigt


Also ich darf sie draussen geladen griffbereit haben ausgeschlossen werden öffentliche Veranstaltungen.
Laber keine Kacke.
01/05/2015 12:51 Seskahin#26
Wenn Du keine Ahnung hast halt einfach die backen.
Hier vom Schein:
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]

Entweder Du beweist jetzt das gegenteil. oder hölst den Rand bei sachen von denen Du keine Ahnung hast. mach Deine Hausaufgaben erst Kind wenn Du was erzählst
01/05/2015 13:03 Shinkuno#27
Quote:
Originally Posted by Seskahin View Post
Wenn Du keine Ahnung hast halt einfach die backen.
Hier vom Schein:
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Entweder Du beweist jetzt das gegenteil. oder hölst den Rand bei sachen von denen Du keine Ahnung hast. mach Deine Hausaufgaben erst Kind wenn Du was erzählst
"verdeckt getragen" steht da sogar...
01/05/2015 13:17 Seskahin#28
Verdeckt im Holster unter der Jacke.
ist für mich in meiner nähe und griffbereits ansonsten leis den anderen Paragraphen noch:
Oder Im Auto im Rucksack wo der TE sie hatte
Edit: Verdeckt schliesst ja nicht geladen und Griffbereit aus.
Das soll nur heißen du sollst damit nicht prahlen oder in der hand rumlaufen damit.
01/05/2015 13:23 Seskahin#29
Quote:
Originally Posted by Xatuyin View Post
Laber keine Kacke.
Du hast keine Ahnung,
und willst hier einen auf
Allwissenden machen ~
Hast Du nun Beweise für Deine Aussagen oder nicht? Wenn nicht dann halt Dich doch raus.
ich msiche mich auch nicht in Them,en ein von denen ich nix weiß.

keine AHnung vllt machste grade mit absicht auf Unterbelichtet.

Quote:
Wichtig !
Der Waffenschein ist eine Berechtigung Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit in geladenem und zugriffsbereiten Zustand außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres befriedeten Besitztums zum Zweck von Selbstschutz.
Dabei spielt es keine Rolle ob die Waffe selbst genehmigungspflichtig ist oder frei ab 18 Jahren erworben werden kann !
Mit dem Erwerb von Waffen hat der Waffenschein nichts zu tun! Zum Transport von Waffen in entladenem und verpacktem Zustand wird kein Waffenschein gebraucht.
Beim Transport müssen die Waffen entladen und verpackt sein. Neuerdings sollen Waffen verschlossen transportiert werden. Dazu herrscht nicht unbedingt Klarheit darüber, ob der verschlossene Transport für alle Arten von Schussaffen gilt oder nur für Feuerwaffen oder nur so genannte Anscheinswaffen ( sehen aus wie Kriegswaffen) gilt.


Zum Führen von Gas- und Schreckschusswaffen mit "PTB - Zeichen" benötigt man seit 01.04.03 den so genannten Kleinen Waffenschein.

D en kleinen Waffenschein können Sie direkt bei Ihrem zuständigen Amt beantragen. Dazu müssen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Der Kleine Waffenschein erfordert keinen Lehrgang.

Nebenbei: Wenn ihr den kleinen Waffenschein beantragt kann es passieren das ihr aufm Revier zu nem Gespräch müsst (Es wird eure Tauglichkeit für den besitzt geprüft ( war bei mir der Fall ) oder es kommen anch dem beantragen beamte zu dir nachhause und fragen dich da aus.
Wollen dan nrein und schauen ob du z.b. nazi Poster oder ähnliches hast.


Aber ich hab keine Ahnung ne.
Das zeug wurd mir doch noch aufm Revier 3x mal vorgekaut-
z.b. darfst damit nicht an siilvester schiesen auch mit Schein nicht.
Du darfst auf Privat Grundstück damit schiesen Signal Munition abfeuern. Diese Darf aber nicht das Grundstück verlassen.
01/05/2015 15:06 Xatuyin#30
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Originally Posted by Seskahin View Post
Hast Du nun Beweise für Deine Aussagen oder nicht? Wenn nicht dann halt Dich doch raus.
ich msiche mich auch nicht in Them,en ein von denen ich nix weiß.

keine AHnung vllt machste grade mit absicht auf Unterbelichtet.
Ich brauche keine Beweise, mein Beweis bin ich selbst.
Hast du Beweise für deine Aussagen, wenn du schon so dreckig
danach fragst ?
Halt dich einfach raus, 95% deiner Beiträge sind Kacke.
Wenn du dich nicht einmischt wovon du nichts weißt, dann bitte
nichts mehr schreiben.

Danke~