Kaufvertrag für einen Roller!

10/10/2014 09:37 Ich bin Rechtsnorm#16
Der TE kann ja auch sagen alles Fit mit dem Roller, und dennoch kann er verschweigen das ein Schlauch gerissen ist, eine Schraube fehlt ect.

Es bringt uns nichts hier Stunden lang zu diskutieren. Ich bezweifle das wir uns auf ein Ergebnis einigen können.

@TE frag einfach mal nen Rechtsanwalt.
10/10/2014 09:57 1900.#17
Hier hat der Käufer aber trz. die Chance sich den Artikel vor dem Kauf anzuschauen und Probe zu fahren. Und wie im Kaufvertrag aufgeführt ist, gilt hier "gekauft wie gesehen".
Und wie gesagt, er muss nachweisen können, dass er nicht Schuld an dem Schaden ist.
Aber ich fang an mich zu wiederholen.

@TE, ich glaube nicht, dass du irgendjemanden Schrott andrehen willst mit deinem Roller. Also solltest du auch keine Angst haben, dass dir jemand n Mangel rügt. Du kannst den Vertrag getrost benutzen.
10/10/2014 10:31 Krotus#18
Das nen Schlauch oder so etwas kaputt ist sieht der Käufer ja. Wenn nicht: Selber Schuld. Er hatte ja Gelegenheit das Ding anzugucken. Wenn ers dann nicht sieht, hat er selber Schuld.

Wenn das an ner Stelle ist, die man nicht sehen kann und der Verkäufer weiß das (wie auch immer) und sagts dem Käufer nicht, dann könnte man vom Kaufvertrag zurücktreten. Aber man muss dann Beweisen, dass der Verkäufer das nicht wusste und das schafft man eh nicht.





Rücknahme ist für Mich Widerruf. Also Rückgabe der Ware ohne Angabe von Gründen. Bei nem Gewerblichen Kauf, kannste das mindestens 2 Wochen lang machen. Bei einem Privatverkauf nicht.

Gewährleistung ist indessen nur, dass wenn etwas kaputt ist man ein Neues Produkt/Reparatur bekommt. Ich glaube bei einen Gewährleistungsfall muss der Verkäufer auch nicht das Geld erstatten, es sei denn er kann Dir kein Neues oder gleichwertiges Produkt anbieten.
10/10/2014 13:42 Schaak#19
Wenn ich das Urteil des BGH richtig verstanden habe, dann geht es dort nicht um Gewährleistung sondern um die Beschaffenheit eines Gegenstandes.

Das heißt:

Die haben ein Boot verkauft, dass, laut Aussage der Verkäufer, schwimmtüchtig sein soll. Das war es nicht. Wegen Schimmelbefall am Holz. Somit hätten die Verkäufer es ausbessern oder zurücknehmen müssen.

Um es auf den Fall eines Rollers zu übernehmen:

Du verkaufst einen Roller an jemanden, der fahrtüchtig sein soll.
Wenn sich dann herausstellt, dass er das nicht ist, dann musst du ihn ausbessern oder zurücknehmen.

Natürlich muss man dabei beweisen, dass der Schaden schon bestanden hat, als man es gekauft hat.

Das wird bei einem Roller selbst ein paar Tage nach dem Kauf kein Problem darstellen. Ein paar Wochen oder Monate später sieht das wahrscheinlich schon anders aus.
10/11/2014 10:53 nWo.#20
Quote:
Originally Posted by Ich bin Rechtsnorm View Post
Die Gewährleistung hat nix mit Rücknahme zutun? kk

Es wird im Gesetz nicht zwischen Gewerblichen und Privatverkäufen unterschieden.

Es ist so. Du kaufst was. Im nachhinein stellst du Fehler fest, die vom Verkäufer verursacht wurden sind fest. Dann hast du die Möglichkeit: -um Nacherfüllung zubitten (hierbei hat der Verkäufer 2 Versuche den Fehler zubeheben), -sollte der Verkäufer den Fehler nicht beheben können mit den 2 Versuchen, so kannst du; a) vom KV zurücktreten oder b)eine Kaufpreisminderung erwirken.

Sollte hiervon nix passieren muss der Verkäufer die Ware zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.
Oh Gott ernsthaft? Wenn Leute so falsch auf Anwalt machen bekomm ich richtig Kopfweh.
Durch den Ausschluss ist kann der Käufer es nicht einfach zurückgeben.
Beim Gewerbe ist das Pflicht und zwar 2 Jahre.