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Originally Posted by Krotus
Nein bei einem Privatverkauf gibt es keine Gewährleistung. Wenn du mit dem Ding vom Hof fährst und der Motor kaputt geht, dann hast du Pech gehabt.
Sollte der Verkäufer Mängel absichtlich verschwiegen oder vertuscht haben und du das im Nachhinein beweisen kannst, dann muss er das Teil natürlich zurücknehmen. Aber bei einem Motorroller Verkauf ist das recht schwer, grade da man sich das Teil ja zusammen anschaut und ne Probefahrt macht. Und wenn da jetzt im Motor nen Teil locker ist, was sich nicht durch klappern oder ähnliches bemerkbar macht und der Roller geht deswegen kaputt nach dem Kauf, dann ist der Verkäufer trotzdem aus dem Schneider, da er das ja nicht wissen konnte. Als Privatverkäufer bist du da gesetzlich sehr gut geschützt.
Wichtig: Gewährleistung hat nix mit Rücknahme zu tun. Das mit dem Zurücknehmen nennt sich Wiederrufsfrist. Gewerbliche Händler müssen diese geben (mindestens 14 Tage). In der Zeit kannst du das Produkt ohne Angabe von Gründe zurückgeben. Aber da du ein Privatverkäufer bist, musst du das nicht.
Wenn du also ehrlich bist und dem Käufer nix verschweigst, dann musst du den Roller nicht zurücknehmen, wenn irgendetwas ist.
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Originally Posted by Ich bin Rechtsnorm
Die Gewährleistung hat nix mit Rücknahme zutun? kk
Es wird im Gesetz nicht zwischen Gewerblichen und Privatverkäufen unterschieden.
Es ist so. Du kaufst was. Im nachhinein stellst du Fehler fest, die vom Verkäufer verursacht wurden sind fest. Dann hast du die Möglichkeit: -um Nacherfüllung zubitten (hierbei hat der Verkäufer 2 Versuche den Fehler zubeheben), -sollte der Verkäufer den Fehler nicht beheben können mit den 2 Versuchen, so kannst du; a) vom KV zurücktreten oder b)eine Kaufpreisminderung erwirken.
Sollte hiervon nix passieren muss der Verkäufer die Ware zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.
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Das markierte ist der springende Punkt. Bleiben wir bei dem Beispiel: wenn du vom Hof fährst und der Motor n Schaden hat, musst du auch Beweisen können, dass es nicht deine sondern die des Verkäufers war.
Was du beschrieben hast ist die übliche Vorgehensweise bei gewerblichen Handel. Dort kannst du Mängel auch noch nach einer gewissen Zeit rügen.
Bei dem o.g. Beispiel wäre es z.B. ein versteckter Mangel denn er kann ja nicht, wie du gesagt hast, den ganzen Roller mal eben bei besichtigen auseinander Schrauben. Versteckte Mängel kann man immer noch 2 Jahre nach dem Kauf aber
innerhalb der Gewährleistungsfrist rügen. Da es sich hier aber um einen Privatkauf/verkauf handelt gibt es diese Gewährleistungsfrist nicht.