§ 132 Amtsanmaßung

10/05/2014 02:07 Disco Teka#16
Das ist keine Amtsanmassung wenn man Azubi bei der Polizei ist (wird) und dies sagt, obwohl man es nicht ist. Du hast nirgends irgendwelche Tätigkeiten als Beamter ausgeübt, deshalb wird da auch nichts verfolgt.
Zudem, woher soll derjenige wissen, wer du bist? Wegen so etwas Lächerlichem wird nicht ermittelt.
10/05/2014 11:28 Besenwesen#17
Juckt bestimmt jeden was du im Teamspeak labberst.

[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
10/08/2014 13:12 Ich bin Rechtsnorm#18
JA. Du bist dann ein Beamten Anwärter.
10/08/2014 16:44 Error-404#19
Quote:
Originally Posted by Ich bin Rechtsnorm View Post
JA. Du bist dann ein Beamten Anwärter.
Nein, ist er nicht.
Er ist nicht mal wirklich in der Ausbildung, somit ist er nichts.
Auch in der Ausbildung ist er wahrscheinlich kein "Beamten Anwärter".

Je nach Bundesland wird er irgendwas Beamter auf Probe, aber ganz sicher nicht jetzt.:rolleyes:
10/08/2014 21:02 xxlpvpxxl#20
Ich hoffe das ist keine ernsthafte Frage !?
Die Bild wirbt auch mit ,, investigativem Journalismus ,, und die wurde auch noch nicht angezeigt bzw, verurteilt.

Wenn du genau nachdenkst wie oft im Fernsehen oä. gelogen wird und zwar unbestraft dann kannst du dir die Frage selbst beantworten....
10/08/2014 21:12 Schakon#21
Und so einer wird Polizist :/

Lass dich doch nicht von ts3kids verarschen, jetzt mal im Ernst.
10/09/2014 07:25 Ich bin Rechtsnorm#22
Quote:
Originally Posted by Error-404 View Post
Nein, ist er nicht.
Er ist nicht mal wirklich in der Ausbildung, somit ist er nichts.
Auch in der Ausbildung ist er wahrscheinlich kein "Beamten Anwärter".

Je nach Bundesland wird er irgendwas Beamter auf Probe, aber ganz sicher nicht jetzt.:rolleyes:

Beamter auf Probe ist auch nicht richtig. Beamter auf Probe wirst nach Abschluss der Ausbildung. Er ein Anwärter. So ist es zumindest beim Zoll.

Beater auf Probe ist sozusagen die Probezeit nach der Ausbildung. Dort bist du zwischen 2 - 3 Jahren jenachdem wie deine Beurteilungen vom Dienstvorgesetzten ausfallen.
10/09/2014 09:40 Disco Teka#23
Beamter auf Widerruf in der Ausbildung, auf Probe nach der Laufbahnprüfung (die Dauer hängt von der Laufbahnnote und Bundesland ab).
Wenn man die Lebzeituntersuchung erfolgreich überstanden hat wird man dann Beamter auf Lebzeit.
10/09/2014 11:56 Kampflesbe#24
Quote:
Originally Posted by Disco Teka View Post
Beamter auf Widerruf in der Ausbildung, auf Probe nach der Laufbahnprüfung (die Dauer hängt von der Laufbahnnote und Bundesland ab).
Wenn man die Lebzeituntersuchung erfolgreich überstanden hat wird man dann Beamter auf Lebzeit.
Ich dachte man ist nicht verbeamtet solange man (3?) Jahre dabei ist.
Das sagte mir zumindest jemand der zur Polizei gegangen ist.
_

Wenn man sowas als werdender (oder bereits ist) Polizist fragt, naja.

Man kann es schon als Amtsanmaßung sehen, doch ist es total egal.

Einfach Grammafail sagen, fertig.
10/09/2014 12:12 Aimless Angel#25
Drei Seiten posts voll mit Halbwissen. Wenn du wirklich glaubst was einer im Internet erzählt und du auch den Leuten hier nicht glauben magst, ist es immer das beste, abzuwarten. Das ist doch der beste Beweis. ;)