§ 132 Amtsanmaßung

10/04/2014 01:02 Pvp|Love@Music#1
Ich habe im Teamspeak geschrieben: Ich mache eine Ausbildung bei der Polizei.

Obwohl ich schreiben wollte: Ich mache "bald". Da is mir noch nicht sicher bin.

Jetzt will mich jemand wegen Amtsanmaßung Anzeigen.? Ist das jetzt mein Ende.?
10/04/2014 01:03 BerlinFarmer#2
Lass dich nicht verarschen
10/04/2014 01:03 MrSm!th#3
Im Teamspeak verkehren zumeist Weichbirnen.
Mach dir keinen Kopf.
10/04/2014 01:09 Pvp|Love@Music#4
Ich will hier jetzt nicht ein riesen Thread raus machen. :/

Wie sieht es eigentlich aus,ein Auszubildender bei der Polizei darf er sich schon Beamter nennen.? Hab da noch nie drüber nach gedacht.
10/04/2014 01:10 BerlinFarmer#5
Azubi darfst du dich nennen
10/04/2014 02:00 m0re.#6
juckt doch net wie du dich im TS nennst
musst noch viel lernen vorallem wenn es ums inet geht
10/04/2014 02:03 Panzerjäger#7
Quote:
Originally Posted by Pvp|Love@Music View Post
Ich habe im Teamspeak geschrieben: Ich mache eine Ausbildung bei der Polizei.

Obwohl ich schreiben wollte: Ich mache "bald". Da is mir noch nicht sicher bin.

Jetzt will mich jemand wegen Amtsanmaßung Anzeigen.? Ist das jetzt mein Ende.?
Dir passiert nichts.
10/04/2014 07:51 Singhanian#8
Ernsthaft? Weil irgendein Seppo irgendwas vor Irrelevanz trotzendes von sich gibt machst du dir sorgen? Mit der Einstellung solltest du deine Karriere bei der Exekutiven vielleicht nochmal überdenken...
10/04/2014 10:01 Kazaaa#9
Beamter darfst du dich nennen sobald du verbeamtet wurdest, bis es so weit ist arbeitest du als Angestellter im öffentlichen Dienst.
10/04/2014 10:46 Error-404#10
Quote:
Originally Posted by Pvp|Love@Music View Post
Wie sieht es eigentlich aus,ein Auszubildender bei der Polizei darf er sich schon Beamter nennen.?
Kommt ganz auf das Bundesland an und wie weit du bist. Aber egal wo, bevor du Beamter bist, bist erstmal Beamter auf Probe.

Und zu deiner Frage, das ist keine Amtsanmaßung. Er kann dich ruhig anzeigen, wird eh fallen gelassen bzw. nur Stress für ihn.
Und wenn du schon als Topic das Paragraphen schreibst, kannst du ihn dir auch ruhig durchlesen.

Quote:
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
10/04/2014 13:19 r̶̶#11
§ 132
Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
10/04/2014 13:22 BerlinFarmer#12
Quote:
Originally Posted by -Alysha_ View Post
§ 132
Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Er hat sich verschrieben, hat er bereits gesagt. Daher wird der Staatsanwalt ein müdes Lächeln übrig haben.
10/04/2014 13:23 Dr.Yolo#13
Soll der ma in die Stelle gehen und ne Anzeige erstatten :D Die zeigen dem Vogel alle den Finger an den Kopf. Für so einen Kinderkram ist auch die Polizei sich zu schade, wo sie auch recht haben!

Solange keiner zu Schaden gekommen ist, passiert hier auch nix.
10/04/2014 13:31 r̶̶#14
Quote:
Originally Posted by BerlinFarmer View Post
Er hat sich verschrieben, hat er bereits gesagt. Daher wird der Staatsanwalt ein müdes Lächeln übrig haben.
Du verstehst den Paragraphen nicht.

"Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf"

Also trifft Ihn keine Schuld.
10/04/2014 13:39 BerlinFarmer#15
Mein Fehler "Ausübung", passt schon.