Urheberrechtsverletzung

03/23/2014 13:10 AoXis#16
Habe auf einer Internetseite einen kleinen Textausschnitt gefunden:

Quote:
Herr Peter Kirchoff lässt über die Kanzlei BGKW Rechtsanwälte angebliche Urheberrechtsverletzung an Bildern abmahnen, die von ihm bei pixelio eingestellt wurden.

Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Anwaltskosten in Höhe von 546,69 EUR sowie eines Schadensersatzes von 620,00 EUR.

Unterschreiben und zahlen Sie nicht sofort. Da Herr Kirchhoff durchaus Vertragsstrafen einfordert, ist gerade bei der Formulierung der Unterlassungserklärung besondere Sorgfalt und Vorsicht geboten. Nutzen Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter 0800/1004104.
Vlt. hilft dir das weiter. Die Nummer ist immernoch Aktuell.
03/23/2014 14:24 Disco Teka#17
Quote:
Originally Posted by EchterSylar! View Post
ist das ernst gemeint?
Natürlich war das ernst gemeint. Wie kommst du drauf, dass ich dir nur Mist auftische.
Kannst ihm gleich das mitteilen, was AoXis geschrieben hat.
03/23/2014 14:50 Johnny zockt#18
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Originally Posted by Disco Teka View Post
Natürlich war das ernst gemeint. Wie kommst du drauf, dass ich dir nur Mist auftische.
Kannst ihm gleich das mitteilen, was AoXis geschrieben hat.
Ok danke ich dachte dem Staatsanwalt interessiert sowas garnicht.
03/23/2014 15:06 Schaak#19
Quote:
Originally Posted by EchterSylar! View Post
Ok danke ich dachte dem Staatsanwalt interessiert sowas garnicht.
Also erstmal solltest du, genauso wie dein Anwalt ein Schreiben bekommen haben. Ist in deinem Anfangspost nicht wirklich klar.

Weiterhin gibt es keinen Staatsanwalt als Ansprechpartner für dich, da es sich um Zivilrecht handelt. Staatsanwalt könntest du auf deine finanzielle Situation ansprechen wenn ein Strafbefehlt gegen dich vorliegt oder du eine strafrechtliche Verhandlung hinter dir hast und du verurteilt wurdest.
Dafür müsste zuerst einmal eine Anzeige vorliegen, dann bekommst du, wenn der Staatsanwalt die Beweise für ausreichend hält nen Strafbefehl. Falls du dann Widerspruch einlegst gibts ne Verhandlung.

Aber wie gesagt: Du bewegst dich hier im Zivilrecht.
Wenn ich es richtig verstanden habe, hast du gegen Urheberrecht verstossen und der Geschädigte will Schadensersatz -> Zivilrecht.

Das ist für einen Laien natürlich eine sehr komplizierte Sache, da die Kosten oftmals zu hoch angesetzt sind, man aber selbst kaum oder keine Infos findet, die einem in sachgemäßem Deutsch (also kein Beamtendeutsch oder Urteile) erklären, was denn nun angemessen ist.

Die erste Frage, die du dir nun stellen sollst, ist:
Hat dein Anwalt die nötige Erfahrung auf diesem Gebiet, dich angemessen zu verteidigen?

Falls Nein: such dir einen Anderen, der sich auskennt.
Falls Ja: lass dich von ihm beraten, was er denn über die Sache denkt.

Keiner hier wird dir genau sagen können, was das Beste ist.

Übrigens: Wenn du die Verhandlung gewinnst muss der Kläger dir deine Kosten erstatten. Sprich deinen Anwalt bezahlen und für die Gerichtskosten aufkommen.

Deshalb ist es einfach außerhalb unserer Kompetenz hier, dich hinreichend beraten zu können. Falls der Kläger zuviel verlangt, du aber bereit wärst ihn angemessen zu entschädigen, er aber nicht darauf eingeht, dann kann sich eine Verhandlung auch für dich lohnen, da du gute Chancen hast zu gewinnen.

Falls sein Anspruch aber angemessen sein sollte, dann wäre es wohl besser, sich mit ihm zu einigen.

Du siehst also, die Entscheidung was passieren soll, sollte jemand treffen, der sich mit deinem Fall im Speziellen und dem Gesetz in der Sache ausreichend auskennt.
03/23/2014 15:18 Johnny zockt#20
Quote:
Originally Posted by Schaak View Post
Also erstmal solltest du, genauso wie dein Anwalt ein Schreiben bekommen haben. Ist in deinem Anfangspost nicht wirklich klar.

Weiterhin gibt es keinen Staatsanwalt als Ansprechpartner für dich, da es sich um Zivilrecht handelt. Staatsanwalt könntest du auf deine finanzielle Situation ansprechen wenn ein Strafbefehlt gegen dich vorliegt oder du eine strafrechtliche Verhandlung hinter dir hast und du verurteilt wurdest.
Dafür müsste zuerst einmal eine Anzeige vorliegen, dann bekommst du, wenn der Staatsanwalt die Beweise für ausreichend hält nen Strafbefehl. Falls du dann Widerspruch einlegst gibts ne Verhandlung.

Aber wie gesagt: Du bewegst dich hier im Zivilrecht.
Wenn ich es richtig verstanden habe, hast du gegen Urheberrecht verstossen und der Geschädigte will Schadensersatz -> Zivilrecht.

Das ist für einen Laien natürlich eine sehr komplizierte Sache, da die Kosten oftmals zu hoch angesetzt sind, man aber selbst kaum oder keine Infos findet, die einem in sachgemäßem Deutsch (also kein Beamtendeutsch oder Urteile) erklären, was denn nun angemessen ist.

Die erste Frage, die du dir nun stellen sollst, ist:
Hat dein Anwalt die nötige Erfahrung auf diesem Gebiet, dich angemessen zu verteidigen?

Falls Nein: such dir einen Anderen, der sich auskennt.
Falls Ja: lass dich von ihm beraten, was er denn über die Sache denkt.

Keiner hier wird dir genau sagen können, was das Beste ist.

Übrigens: Wenn du die Verhandlung gewinnst muss der Kläger dir deine Kosten erstatten. Sprich deinen Anwalt bezahlen und für die Gerichtskosten aufkommen.

Deshalb ist es einfach außerhalb unserer Kompetenz hier, dich hinreichend beraten zu können. Falls der Kläger zuviel verlangt, du aber bereit wärst ihn angemessen zu entschädigen, er aber nicht darauf eingeht, dann kann sich eine Verhandlung auch für dich lohnen, da du gute Chancen hast zu gewinnen.

Falls sein Anspruch aber angemessen sein sollte, dann wäre es wohl besser, sich mit ihm zu einigen.

Du siehst also, die Entscheidung was passieren soll, sollte jemand treffen, der sich mit deinem Fall im Speziellen und dem Gesetz in der Sache ausreichend auskennt.
Also der Anwalt ist auf so etwas spezialisiert aber ich kenne ihn nicht persöhnlich. Ich habe ihn durch diesen Video kennengelernt
Ich wurde ja auch von diesem Peter Kirchhoff angeklagt. Der macht das anscheinend oft. Das Problem ist das mein Anwalt erstmal 800€ möchte das er mich vertritt, und das ist nur ein Vorschuss am Ende möchte er bestimmt 2k haben. Und er wohn in NRW und ich in Baden-Württemberg. Der Ziviel prozess findet in Stuttgart statt
03/23/2014 15:43 Schaak#21
Quote:
Originally Posted by EchterSylar! View Post
Also der Anwalt ist auf so etwas spezialisiert aber ich kenne ihn nicht persöhnlich. Ich habe ihn durch diesen Video kennengelernt [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
Ich wurde ja auch von diesem Peter Kirchhoff angeklagt. Der macht das anscheinend oft. Das Problem ist das mein Anwalt erstmal 800€ möchte das er mich vertritt, und das ist nur ein Vorschuss am Ende möchte er bestimmt 2k haben. Und er wohn in NRW und ich in Baden-Württemberg. Der Ziviel prozess findet in Stuttgart statt
Darauf spezialisiert ist schonmal gut.
Die Kosten deines Anwalts richten sich soweit ich weiß nach dem Streitwert.

Dass du das Geld nicht hast ist ein Problem für dich.
Das Einzige was ich dir da vorschlagen kann, ist, dich mit deinem Anwalt in Verbindung zu setzen und mit ihm zu besprechen und du das eventuell abzahlen kannst.
Andernfalls kannst du natürlich noch Verwandte oder Bekannte danach fragen, aber ich denke, das hast du schon in Erwägung gezogen.

Sehr viel mehr kann ich dir leider nicht helfen, ich wünschte ich könnte, da es die beschriebene Höhe von 8000€ wirklich etwas arg hoch gegriffen ist und ich es auch ein Schande finde, dass es soviele Affen (Einzelpersonen wie auch Firmen) gibt, die sich auf so eine, in meinen Augen, Abzocke spezialisieren.

Zuletzt möchte ich Dir noch viel Glück wünschen. Du wirst es bestimmt auch brauchen.