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Oh jetzt kommt wieder der Oberbossmoderator Seekin der denkt er wäre der lustickste heheheheheheheuheuehuehueheuheuehueQuote:
Schließt Gaming aus, dass man Jura studiert? Wusste ich gar nicht.
Puh, ich fand deine Aussage eher traurig als lustig.Quote:
Oh jetzt kommt wieder der Oberbossmoderator Seekin der denkt er wäre der lustickste heheheheheheheuheuehuehueheuheuehue
Das hört sich doch schon viel plausibler an.Quote:
Nein, Gaming schließt Jura nicht aus, ich finde nur solch eine Angelegenheit passt nicht in dieses Forum. Hier kann ihm keiner helfen, es hantieren alle nur mit Halbwissen und das bringt hier nichts.
Er soll sich an seinen Anwalt wenden, der wird wissen wie er weiter vorgehen kann.
Kannst du lesen? Im jahr 2012 war er minderjährig akso 17. Heute dürfte er 18-19 sein. Ich habe mich mal selbst informierg dieser Peter Kirchhoff fotografiert anscheinend sachen, stellt die kostenlos ins netz und wartet bis sie jemand verwendet. Dann klagt er die leute durch die kanzlei pixel.law an. Der Typ gehört in den Knast.Quote:
Also eigentlich ist dies gerechtfertig da man schon, wenn man ein Bild nimmt vorher beim Besitzer fragen sollte ob man diese verwenden darf.
Kannte das selber, nicht alles was in Google ist darf man einfach so nach Lust und laune benutzen.. ist wie bei der Musik Sache.. wenn man die Musik nutzen will soll man um Erlaubnis beim Hersteller fragen sonst kann es teuer werden..
Nicht wissen schützt vor Strafe nicht.. du hättest dich vorher erkunden sollen ob du die Bilder einfach so entnehmen darfst von anderen Leuten..
Beispiel: Wenn du ein Bild nehmen würdest von mir was ich komplett selbst gestaltet hätte .. und es für deinen eigenen Zweck benutzt kann ich Dich anzeigen weil du mich nicht gefragt hast...
Du bist zwar Schüler hast aber bestimmt Eltern..
Wenn du noch keine 18 Jahre bist müssen eh deine Vormünder Dir dabei helfen.
Auch wenn du unter 18 bist kannst auch du eine GeldStrafe bekommen.. sei den du redest mit denen das du Sozial Stunden machen kannst, wenn du dies nicht bezahlen kannst was eig im normalen Falle eintrifft.
ist das ernst gemeint?Quote:
Hole dir das Schreiben vom LG Stuttgart und ruf dort selbst an. Teile Aktenzeichen mit und lasse dich wenn möglich mit dem Staatsanwalt verbinden, der da unterzeichnet hat.
Dann schilderst du ihm, dass dies nicht gewollt war und du unmöglich so viel Geld auftreiben kannst.
Danke das war schonmal eine gute AntwortQuote:
Sag deinem Anwalt mal er solle dir mal alles erzählen was ihm zum Thema "Einen Vergleich anfordern" zu sagen hat.
Ein Vergleich wird dann gemacht wenn die Summe 1. Für den angeklagen nicht tragbar ist (so wie bei dir) oder es sich 2. Um einen besonders komplizierten Fall handelt (Es gibt da auch noch mehr kriterien, aber nicht zu viel aufeinmal ;) )
Wenn du einen Vergleich erzwingen könntest hättest du erstmal mindestens 1 1/2 bis 2 Jahre Ruhe und die Summe die du danach zahlen müsstest wäre ziemlich gering da in den meisten Fälle solcher Art zu Gunsten des Angeklagten entschieden wird.
Ich würde mich auch erstmal nach einem alternativ anwalt umsehen, hol dir beratung bei verschiedenen Kanzleien, diese gibt es oft kostenlos. Wenn diese dann etwa das sagen was dein jetziger Anwalt sagt dann stimmt das was er sagt auch so ganz gut.