Abgesehen von Persönlichkeitsrechten gibt es auch noch das Urheberrecht.
§ 72 Abs. 1 UrhG ;)
//edit: zu langsam :(
§ 72 Abs. 1 UrhG ;)
//edit: zu langsam :(
Weder noch.Quote:
Kommt auf den Zusammenhang drauf an.
Wenn du das Bild hochgeladen hast, um die Person zu blamieren oder zu peinigen,
ist es in kienem Fall in Ordnung.
Du darfst die Bilder aber mit Zensierung der Augen, oder des Kopfes hochladen.
Der Ersteller des Werkes hat ein Recht daruaf, was mit dem Bild geschieht,Quote:
Weder noch.
Egal aus welchem Grund es hochgeladen wurde,
die Person auf dem Bild hat immer das Recht zu entscheiden was mit dem Bild passiert.
Ebend nicht.Quote:
Der Ersteller des Werkes hat ein Recht daruaf, was mit dem Bild geschieht,
das ist richtig. Allerdings ist es ein Unterschied, ob du das Bild nur hochlädst,
weil es dir gefällt, oder weil du jemanden damit schaden möchtest,
mobbing, beieligung, verleumdung, denn Rufmord ist sogar Strafbar.
Ja das schon, allerdings ist es eine andere Sache, wenn du NUR das Bild hochstellst, oder das Bild hochstellst UND zu dem Bild noch gegen geltendes Recht Rufmord betreibst. Sehe es doch endlich ein ;)Quote:
Ob du der Welt einfach zeigen willst wie hübsch du die Person findest,
oder ob du dich drüber lustig machst und sie in den Dreck ziehst ist egal. (: