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04/10/2013 17:15 L3sC0#16
Abgesehen von Persönlichkeitsrechten gibt es auch noch das Urheberrecht.
§ 72 Abs. 1 UrhG ;)

//edit: zu langsam :(
04/10/2013 17:21 kartal03#17
Da haben alle Vorredner Recht, wenn Sie dich anzeigt hast du auch wenigstens dazu gelernt. Aber keine Sorge, sollte sie dies wirklich tun, wirst du nicht allzu viel zahlen müssen, ich schätze mal 200€ ;) Immer noch besser als sich beim Musikdownload erwischen zu lassen^^
mfg
04/10/2013 17:22 xeeed.#18
Als ob der wegen dem Bild anzeige macht nehms einfach raus dann ist der glücklich
04/10/2013 17:24 .Encoяe#19
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Originally Posted by phaze- View Post
Als ob der wegen dem Bild anzeige macht nehms einfach raus dann ist der glücklich
Das ist ein Mädchen xD
04/10/2013 17:25 cynN.#20
Alles an sich richtig, nur malt mal nicht den Teufel an die Wand.
Da die beiden ja befreundet sind, und er hoffentlich nicht ganz hohl ist, wird es zu 99% zu keiner Anzeige o.Ä. kommen.

Es sei denn er ist so'n guter Freund, und lässt das Bild gegen den Willen der Freundin online.
04/10/2013 17:27 ライト#21
Das Bild von jemanden im Internet zu veröffentlichen ohne die Einverständniss erklärung der Person in diesem fall auch der Erziehungsberechtigten ist nicht erlaubt. Ich würde dir empfehlen das Bild so schnell wie möglich zu entfernen.
04/10/2013 17:28 MaBarker#22
Machs doch einfach so.

Nehm das bild raus und entschuldige dich bei ihr oder ihm.

Weil sie hat es dir geschickt. hm naja auf facebook lädste auch biilder hoch die könnte auch jeder nehmen.

Nehm es einfach raus dann gibts kein streit und dann kommt es auch sicher nicht zu einer anzeige. Weil theoretisch kann sie zur Polizei damit gehn.

mfg. MaBarker
04/10/2013 17:29 RoyalFloody#23
Nein, wenn die Person nicht zustimmt das Bild Public zu stellen ist es Verboten, glaub mir :)
04/10/2013 17:30 ᎤᏇᏞ#24
Kommt auf den Zusammenhang drauf an.
Wenn du das Bild hochgeladen hast, um die Person zu blamieren oder zu peinigen,
ist es in kienem Fall in Ordnung.
Du darfst die Bilder aber mit Zensierung der Augen, oder des Kopfes hochladen.
04/10/2013 17:33 cynN.#25
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Originally Posted by ZyRuS² View Post
Kommt auf den Zusammenhang drauf an.
Wenn du das Bild hochgeladen hast, um die Person zu blamieren oder zu peinigen,
ist es in kienem Fall in Ordnung.
Du darfst die Bilder aber mit Zensierung der Augen, oder des Kopfes hochladen.
Weder noch.
Egal aus welchem Grund es hochgeladen wurde,
die Person auf dem Bild hat immer das Recht zu entscheiden was mit dem Bild passiert.


Wenn auf dem Bild nur der Kopf zu sehen ist, reicht eine Zensierung der Augen nicht aus.
Wenn, dann müsste der ganze Kopf zensiert sein sodas man nicht mehr erkennen kann um wen es sich handelt.
Eine zensierung der Augen bringt rein garnichts.
04/10/2013 17:37 ᎤᏇᏞ#26
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Originally Posted by cynN. View Post
Weder noch.
Egal aus welchem Grund es hochgeladen wurde,
die Person auf dem Bild hat immer das Recht zu entscheiden was mit dem Bild passiert.
Der Ersteller des Werkes hat ein Recht daruaf, was mit dem Bild geschieht,
das ist richtig. Allerdings ist es ein Unterschied, ob du das Bild nur hochlädst,
weil es dir gefällt, oder weil du jemanden damit schaden möchtest,
mobbing, beieligung, verleumdung, denn Rufmord ist sogar Strafbar.
04/10/2013 17:38 cynN.#27
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Originally Posted by ZyRuS² View Post
Der Ersteller des Werkes hat ein Recht daruaf, was mit dem Bild geschieht,
das ist richtig. Allerdings ist es ein Unterschied, ob du das Bild nur hochlädst,
weil es dir gefällt, oder weil du jemanden damit schaden möchtest,
mobbing, beieligung, verleumdung, denn Rufmord ist sogar Strafbar.
Ebend nicht.
Der Grund ist egal.
Wenn die Person die auf dem Foto zu sehen ist nicht auf dem Bild sein will,
musst es wohl oder übel löschen.
Der Grund wieso du es online gestellt hast spielt absolut keine Rolle.

Ob du der Welt einfach zeigen willst wie hübsch du die Person findest,
oder ob du dich drüber lustig machst und sie in den Dreck ziehst ist egal. (:
04/10/2013 17:39 Ruffу#28
Ist es nicht scheiße von dir ? sie schickt dir ein bild bei Whatsapp und du kennst sie in rl ist es nicht scheiße ?
wenn sie beweisen kann das sie auf dem Bild ist kann sie dich anzeigen urheberrecht unso
04/10/2013 17:39 Drewfyre#29
Wie viele hier jetzt schon gesagt haben ist es verboten ein Bild von jemandem hochzuladen ohne seine Erlaubnis zu haben. Da hilft es auch nichts die Augen zu zensieren, sodass man denjenigen nicht mehr erkennt.

Klar hat diese Person dir das Bild freiwillig gesendet. Aber eben DIR und nicht deinen Freunden auf Facebook.
04/10/2013 17:41 ᎤᏇᏞ#30
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Originally Posted by cynN. View Post
Ob du der Welt einfach zeigen willst wie hübsch du die Person findest,
oder ob du dich drüber lustig machst und sie in den Dreck ziehst ist egal. (:
Ja das schon, allerdings ist es eine andere Sache, wenn du NUR das Bild hochstellst, oder das Bild hochstellst UND zu dem Bild noch gegen geltendes Recht Rufmord betreibst. Sehe es doch endlich ein ;)