Quote:
Originally Posted by Mister Joy
Gibt es im StGB nicht.
Maximal ein Überbegriff der je nach Tat in unterschiedlichen Abschnitten behandelt wird.
Terra, da du ja so gerne genaue Feststellungen aus dem kinderleicht verständlichen StGB machst.
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Sollte für dich auch leicht verständlich sein.
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Was soll mir der Link jetzt bringen? Wäre sinnvoller wenn du wichtiges zitieren würdest.
Ich glaube du willst meine Aussage nicht verstehen. Ob ein Vertrag in dem Fall eine Rolle spielt, oder nicht, ist irrelevant. Wenn ich mich für dich ausgebe, klaue ich deine Identität.
In dem Fall, dass ich mit deiner Identität einen Vertrag abschliesse, greifen direkt mehrere Straftaten. Ich habe nie gesagt, es wäre NUR ein Identitätsdiebstahl!
Ob es Identitätsdiebstahl so als Straftat gibt, weis ich nicht aussem Stand.
Trotzdem ist und bleibt meine Aussage richtig, dass es Identitätsdiebstahl, in dem Sinne, dass seine Identität "gestohlen" (missbraucht) wurde.