anzeige wegen betrug

03/07/2013 15:12 WoWeger#1
kann mich 4netplayers anzeigen, wenn mein freund sich dort auf meine daten angemeldet hat, dort angegeben hat das ich dort über 18 bin und mit denen ein 1 jahres abo abgeschlossen hat auf meinen namen?

ich bin schließlich unter 18 und kann so keine verträge abschliesen die ein 1 jahres abo beinhalten. ich soll denen 60€ zahlen für etwas was ich niemals benutzt habe
03/07/2013 15:16 FeuchtTraumBeseitigung#2
Wenn dein Kollege es gemacht hat, und du es beweisen kannst bekommt er ne Anzeige
03/07/2013 15:21 Mister Joy#3
Glaube nicht wegen Betruges, sondern wegen Urkundenfälschung und vielleicht noch etwas anderem.
Geh einfach zur Polizei und schilder denen es, die werden dann schon wissen, welche Strafanzeige zu machen ist.
03/07/2013 15:30 marykillsjane#4
Ich würde die Zahlungsaufforderung solange verweigern bis mir ein Brief vom Anwalt o.ä. zugeschickt wird,dass ich vor Gericht deshalb vorgeladen werde( das passiert schon relativ selten).
Wenn es jedoch passiert sagst du dort aus ,dass es eben dein Freund war der deine Daten missbraucht hat.Die können ganz einfach feststellen von welcher Ip das Formulat ausgefüllt wurde und so den "Täter" finden ...
03/07/2013 15:58 Tagesausflug#5
Ich denke, dass das über Lastschrift geschah, d.h, du kannst es bequem bei deiner Bank zurück buchen lassen. Wenn du es nicht warst, sondern jemand Anderes, kannst du natürlich eine Anzeige machen, und du benötigst auch nicht einmal wirkliche Beweise. Ungünstig wird es aber natürlich, wenn es über die selbe IP gemacht wurde. Die Andere Frage ist natürlich, ob du deinen "FREUND" wegen Urkundenfälschung und Diebstahl anzeigen willst, denn das ist ein harter Weg.
03/07/2013 17:20 Coroo#6
Schreib der Firma einfach einen Brief und erläuftere den Sachverhalt. Erwähne vorallem das du noch keine 18 Jahre alt bist, dann hat sich die Sache sowieso gegessen. Wenn das Abo sogar absichtlich erstellt worden ist, brauchst du da keine Angst haben. Du bist halt noch keine 18 Jahre alt, somit ist der Vertrag juristisch gesehen nicht geltend.

Ich rede da aus Erfahrung. Damals habe ich eine Abo im I.net für die PC-Games8(??) abgeschlossen. Als es dann zur Zahlung kam, hat mein Vater damals einen Brief geschrieben an denen.

Quote:
Originally Posted by Kizzoo View Post
Die Andere Frage ist natürlich, ob du deinen "FREUND" wegen Urkundenfälschung und Diebstahl anzeigen willst, denn das ist ein harter Weg.
Urkundenfälschung? Es wurde ja kein Dokument gefälscht. Ob man das als Diebstahl auslegen könnte... hm... Vielleicht als Betrug. Ist aber nur meine Auslegung :3
03/07/2013 17:47 Tagesausflug#7
Quote:
Originally Posted by Coroo View Post
Schreib der Firma einfach einen Brief und erläuftere den Sachverhalt. Erwähne vorallem das du noch keine 18 Jahre alt bist, dann hat sich die Sache sowieso gegessen. Wenn das Abo sogar absichtlich erstellt worden ist, brauchst du da keine Angst haben. Du bist halt noch keine 18 Jahre alt, somit ist der Vertrag juristisch gesehen nicht geltend.

Ich rede da aus Erfahrung. Damals habe ich eine Abo im I.net für die PC-Games8(??) abgeschlossen. Als es dann zur Zahlung kam, hat mein Vater damals einen Brief geschrieben an denen.


Urkundenfälschung? Es wurde ja kein Dokument gefälscht. Ob man das als Diebstahl auslegen könnte... hm... Vielleicht als Betrug. Ist aber nur meine Auslegung :3
Er hat sich als Jemand Anders ausgegeben, und das ist schon Urkundenfälschung, denke ich. Außerdem ist das egal, es ist eine Straftat.
03/07/2013 17:50 Kroizy#8
"Freund"? Den würde ich erst mal besuchen und um einen Kopf kürzer machen.
03/07/2013 17:52 .$Terra$.#9
Sich als eine andere Person auszugeben ist Identitätsdiebstahl.
Hier passt aber auch Urkundenfälschung. (meine ich)
03/07/2013 17:55 lolkenschlol#10
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Originally Posted by .$Terra$. View Post
Sich als eine andere Person auszugeben ist Identitätsdiebstahl.
Hier passt aber auch Urkundenfälschung. (meine ich)
es ist urkundenfälschung, da er etwas mit fremden namen ohne erlaubnis gekauft hat,
identitätsdiebstahl, ist es wenn ich als 16 jähriger heinz sage, ich bin der 19 jährige fritz ;)
03/07/2013 17:59 Feb#11
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Originally Posted by Kizzoo View Post
Er hat sich als Jemand Anders ausgegeben, und das ist schon Urkundenfälschung, denke ich. Außerdem ist das egal, es ist eine Straftat.
Tja, im Internet ist die Straftat Urkundenfälschung sehr schwer einzusortieren. Sag einfach er hat einfach gegen das Datenschutzgesetz verstoßen. Da gehört so ziemlich einfach alles rein, was mit Benutzernamen/Passwörtern und der Sicherheit zu tun hat.
03/07/2013 18:00 lolkenschlol#12
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Originally Posted by .$Terra$. View Post
Sich als eine andere Person auszugeben ist Identitätsdiebstahl.
Hier passt aber auch Urkundenfälschung. (meine ich)
es ist urkundenfälschung, da er etwas mit fremden namen ohne erlaubnis gekauft hat,
identitätsdiebstahl, ist es wenn ich als 16 jähriger heinz sage, ich bin der 19 jährige fritz ;)
03/07/2013 18:30 Coroo#13
Ich habe nun ein wenig im Gesetzbuch nachgesehen. Da steht folgendes drinnen:
Quote:
Originally Posted by STGB §268
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr

1.
eine unechte technische Aufzeichnung herstellt oder eine technische Aufzeichnung verfälscht oder
2.
eine unechte oder verfälschte technische Aufzeichnung gebraucht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Technische Aufzeichnung ist eine Darstellung von Daten, Meß- oder Rechenwerten, Zuständen oder Geschehensabläufen, die durch ein technisches Gerät ganz oder zum Teil selbsttätig bewirkt wird, den Gegenstand der Aufzeichnung allgemein oder für Eingeweihte erkennen läßt und zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache bestimmt ist, gleichviel ob ihr die Bestimmung schon bei der Herstellung oder erst später gegeben wird.
(3) Der Herstellung einer unechten technischen Aufzeichnung steht es gleich, wenn der Täter durch störende Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang das Ergebnis der Aufzeichnung beeinflußt.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]

Nun, hört sich für mich plausibel an. Wie das jedoch im Falle einer Verhandlung interpretiert werden kann, kann ich nicht sagen. Jedoch müsste zudem auch erstmal bewiesen werden, das der Freund die Daten verfälscht hat. In diesem Fall würde sowieso der Inhaber von dem Internetanschluss haften, da diese Person sicherstellen muss, das keine illegalen Aktionen durch seine Leitung verübt werden.
03/07/2013 19:12 Mister Joy#14
Quote:
Originally Posted by Coroo View Post
Ich habe nun ein wenig im Gesetzbuch nachgesehen. Da steht folgendes drinnen:
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]

Nun, hört sich für mich plausibel an. Wie das jedoch im Falle einer Verhandlung interpretiert werden kann, kann ich nicht sagen. Jedoch müsste zudem auch erstmal bewiesen werden, das der Freund die Daten verfälscht hat. In diesem Fall würde sowieso der Inhaber von dem Internetanschluss haften, da diese Person sicherstellen muss, das keine illegalen Aktionen durch seine Leitung verübt werden.
Also ich sehe die Tat seines Freundes gegen "ihn" nicht in deinem Zitat.

Kaufverträge zählen auch als Urkunden und soweit ich weiß, zählen dazu auch Onlineverträge.
Den genauen Zusammenhang könnte dir ein Rechtsanwalt sicherlich erklären.

Getäuscht wurde der Anbieter der Dienstleistung.
Die Sache ist halt die, viele Dinge überschneiden sich und für Straftaten im Internet sind die meisten Gesetze in ihrer Definition noch nicht genau angepasst.
03/07/2013 19:23 .$Terra$.#15
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Originally Posted by lolkenschlol View Post
es ist urkundenfälschung, da er etwas mit fremden namen ohne erlaubnis gekauft hat,
identitätsdiebstahl, ist es wenn ich als 16 jähriger heinz sage, ich bin der 19 jährige fritz ;)
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Originally Posted by lolkenschlol View Post
es ist urkundenfälschung, da er etwas mit fremden namen ohne erlaubnis gekauft hat,
identitätsdiebstahl, ist es wenn ich als 16 jähriger heinz sage, ich bin der 19 jährige fritz ;)
Einmal zu posten reicht.

Wenn ich mich als eine andere Person ausgebe und unter seinem Namen einen Vertrag abschliesse, ist dies Identitätsdiebstahl.