Brauche Dringend Hilfe! Nachbar wurde Handgreiflich!

01/31/2013 12:56 Shadow Games#16
so das ganze sieht nähmlich so aus: solang deine mutter, dir, deinem bruder die flucht möglich ist (das heißt nicht in eine ecke gedrängt zu sein) ist alles strafbar wenn du den mann anfasst (wen er sagt es hat ihm weh getan) wird ein ermittlungsverfahren eingeleitet.
dummes gesetz es ist aber so ^^

in deinem fall hättest du das gleiche machen sollen. Wegrennen/anzeigen) = SCHMERZENSGELD VERLANGEN.
01/31/2013 12:56 YoutubeHaxxor#17
Also ihr Halbaffen habt wirklich nichts besseres zu tun als zu sagen Fake, nicht echt und andere Idiotischen sachen.

Gestern war es halt schon Spät.

Als Erstens:

Die Geschichte ist echt. Der Typ ist wie gesagt Psychisch krank, mehr darf uns die Polizei auch nicht sagen!

Als Zeweitens: Meine Schwester sucht sich gerade eine Wohnung zwecks 2 ten Kind:

PS: Wir kommen aus Österreich und haben knappe 100 Quadrat Meter Wohnung.

Zum letzten Punkt:

Ich wahr noch nie im Knast lern mal Lesen! Meine Bewährung ist wegen den Stress mit den Nachbarn die sind alle total Krank und Stalken alles von uns egal ob den Müll oder der Hund wo er hinpisst wir machen alles Falsch.


Angefangen hat es das ich angeblich auch ein Rad gestohlen habe das ihm gehörte.

Die Nachbarin unter uns hat ihm das gesagt das ich es war. Aber ich bin fast 20 Jahre habe ein Auto warum sollte ich ein Fahrrad klaun?

Also alle die hier rummeckern sollen die schnauze halten ich wollte nur ein paar Tipps wegen meiner Bewährung!"

Weil Laut Polizei ist Selbstjustiz VERBOTEN!

Ihr Kinder, die hier rumschreiben Fake oder nicht echt!
01/31/2013 13:06 St!gmata#18
BGB §227: [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] und StGB §§ 32-35: [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]

Das klingt zwar alles schön und gut (Recht auf körperliche Unversehrheit, Notwehr ist nicht rechtswidrig etc.), aber es kann in der Praxis anders aussehen.
Notwehr beginnt nicht mit körperlicher Gewalt. Erwäge Auseinandersetzungen immer 'normal' zu schlichten bzw. sogar die Flucht zu ergreifen. z.B.: Du begegnest ihm nachts an einem abgelegenen Ort und er wird handgreiflich, du handelst aus Notwehr mit körperlicher Gewalt. Vor dem Gericht steht dann nur noch Aussage gegen Aussage (Er kann ja schließlich behaupten, er hätte auch aus Notwehr gehandelt.) und da ihr beide vorgestraft seid und es keine Zeugen i.d.F. gibt: großes Pech.

Schalte lieber einen Anwalt ein, denn der wird sich wesentlich mehr mit dem Recht und dem Theorie-Praxis-Verhältnis besser auskennen als epvp und er kann dir logischerweise viel mehr helfen.


PS: Notwehr =/= Selbstjustiz
01/31/2013 13:14 YoutubeHaxxor#19
Anwalt wurde bereits informiert.

Bruder war auch beim Arzt. Ich denke der macht die Anzeige auch direckt automatisch.

Muss heute zur Polizei die Aussage machen dort werde ich nochmal nachfragen.

Danke für die, die mir geholfen haben.
01/31/2013 14:12 Monkry#20
Wieso editierst du dein Thread? Ich wollte das auch lesen...

Wurde da jemand ermordet?
Wenn ja, dann kann man mit diesem Kontent gut Bücher schreiben, versuch es mal.