"Notwehr ist die Wehr um einen gegenwärtigen und anhaltenden Angriff auf sich oder andere Abzuwehren.
Wenn also konkret, kein Angriff auf dich oder andere erfolgt ( Körperlich ) und nur eine bedrohliche Situation besteht, dürfen keine Schläge oder Tritte an den vielleicht angreifenden verteilt werden.
Es muss bevor du zuschlagen darfst, dir ein körperlicher Angriff voraus gegangen sein. Dann und nur dann, kannst du dich auf Notwehr beziehen. Die auch nicht in einem Notwehrexzess enden sollte. Auch ist dabei die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren, sprich er nimmt die Fäuste und du einen Baseballschläger. Damit ist die Notwehr wider aufgehoben und der Totschlag beginnt.
ganz einfach zu merken: zuerst müssen dir oder einer anderen Person, die Zähne aus dem Mund fliegen, bevor du zuschlagen kannst."
.. das sollte es auf den punkt bringen
ps. ich weiß nicht was für bewährungs auflagen du hast - ob es besondere absprachen mit dir und dem zuständigen bewährungsbeauftragten gab.