14 Tage Rückgaberecht

10/17/2011 17:18 Chatoholics#16
Quote:
Originally Posted by AufGutLuck View Post
wenn du nicht 18 bist können deine Eltern ALLES zurückgeben
denn mit 17bist du beschränkt Geschäftsfähig d.h. Willenserklärung ist nichtig. Sobald deine Eltern in dieser 2Wochen frist nicht antworten ist der Vertrag schwebend d.h. nach 2wochen ohne Antwort nichtig.
steht im paragraph 90-120iwo im BGB
ich zitiere mal § 110 BGB:

Quote:
"Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die Vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind"
kannst gerne nachlesen
10/19/2011 14:20 AufGutLuck#17
Hast den Paragraphen mal richtig durchlesen :)??
Da steht falls das GELD für die FREIE Verfügung steht was ja nich sein muss, kann der Verkäufer nicht beweisen.
10/19/2011 14:25 MesutÖzil<3#18
Genau so wie bei Fifa 12 wollte es auch zurück geben aber haben mir auch beim Kauf gesagt dass sie es nicht zurück nehmen ;)
10/19/2011 17:15 Eldapwnz#19
Die meisten Läden sind eigentlich ziemlich kulant und nehmen die Graka auch wieder zurück sofern die in Ordnung ist.
10/19/2011 17:41 Chatoholics#20
Quote:
Originally Posted by AufGutLuck View Post
Hast den Paragraphen mal richtig durchlesen :)??
Da steht falls das GELD für die FREIE Verfügung steht was ja nich sein muss, kann der Verkäufer nicht beweisen.
ja, ich habe mir den paragraphen richtig durchgelesen

wie du es sicherlich gemerkt haben müsstest, war meine Aussage eine Antwort auf deine Antwort und nicht auf die Frage des Threadersteller.

Ich zitiere :
Quote:
"wenn du nicht 18 bist können deine Eltern ALLES zurückgeben
denn mit 17bist du beschränkt Geschäftsfähig d.h. Willenserklärung ist nichtig. Sobald deine Eltern in dieser 2Wochen frist nicht antworten ist der Vertrag schwebend d.h. nach 2wochen ohne Antwort nichtig.
steht im paragraph 90-120iwo im BGB"
Es stimmt zwar, dass er nur beschränkt geschäftsfähig ist, allerdings
können die Eltern die GraKa trotzdem nicht zurückgeben, weil er sie mit Mitteln erworben hat, die ihm zu dieser Zeit zur freien Verfügung standen
(angespartes Taschengeld oder nette Oma). Somit ist der Vertrag rechtskräftig.

Würde er die Graka (nur mal angenommen) in Raten abzahlen, könnten die Eltern sie zurückgeben, aber das ist ne andere Geschichte.
10/20/2011 10:10 cornrock#21
Er wird es nicht zurücknehmen.
Er muss es nicht, und da er es dir schon vorher gesagt hat, wird das nichts. Du kannst höchstens Versuchen das Ding bei einem anderen Mitarbeiter in dem Laden umzutauschen.
10/20/2011 12:07 Aimless Angel#22
so wie ich das hier sehe, wurde alles gesagt was es dazu zu sagen gibt!

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