Quote:
Originally Posted by AufGutLuck
Hast den Paragraphen mal richtig durchlesen :)??
Da steht falls das GELD für die FREIE Verfügung steht was ja nich sein muss, kann der Verkäufer nicht beweisen.
|
ja, ich habe mir den paragraphen richtig durchgelesen
wie du es sicherlich gemerkt haben müsstest, war meine Aussage eine Antwort auf deine Antwort und nicht auf die Frage des Threadersteller.
Ich zitiere :
Quote:
"wenn du nicht 18 bist können deine Eltern ALLES zurückgeben
denn mit 17bist du beschränkt Geschäftsfähig d.h. Willenserklärung ist nichtig. Sobald deine Eltern in dieser 2Wochen frist nicht antworten ist der Vertrag schwebend d.h. nach 2wochen ohne Antwort nichtig.
steht im paragraph 90-120iwo im BGB"
|
Es stimmt zwar, dass er nur beschränkt geschäftsfähig ist, allerdings
können die Eltern die GraKa trotzdem nicht zurückgeben, weil er sie mit Mitteln erworben hat, die ihm zu dieser Zeit zur freien Verfügung standen
(angespartes Taschengeld oder nette Oma). Somit ist der Vertrag rechtskräftig.
Würde er die Graka (nur mal angenommen) in Raten abzahlen, könnten die Eltern sie zurückgeben, aber das ist ne andere Geschichte.