14 Tage Rückgaberecht

10/15/2011 19:35 2kELO#1
Also kommen wir gleich zur Sache.

Ich hab mir ne Graka aus einem Geschäft in meiner Stadt gekauft.
Der Verkäufter hat mir beim Kaufen schon gesagt das er die Graka nicht wieder zürück nimmt. So ich will die aber jetzt wieder zürück geben, er muss sie doch jetzt wieder annehmen und mir mein Geld zürück geben oder?

Er ist ein Händler bei uns in der Stadt, also hat auch ein Geschäft etc.

Also kann ich die graka zürück geben und das Geld dafür bekommen oder ist das rechtlich nicht möglich?

MFG
10/15/2011 19:37 Evil Deeds#2
Naja, insofern das kein Sonderangebot war, müsste das doch gehen? Oder verwechsle ich da gerade was?
10/15/2011 19:38 2kELO#3
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Originally Posted by _Awes0me_ View Post
Naja, insofern das kein Sonderangebot war, müsste das doch gehen? Oder verwechsle ich da gerade was?
War kein sonderangebot oder so, habs ganz normal von seinem Geschäft gekauft, nur halt er meinte mündlich zu mir das er die nicht mehr zürück nimmt.

Wer ist jetzt im recht ich oder er?
10/15/2011 19:39 OldLife™#4
Wenn der Verkäufer nicht deutlich angibt das er es nichz´t zurücknimmt dann muss er doch wenn ich mich nicht irre.

Aber wenn er es dir bereits sagte gleube ich nicht das er muss...
10/15/2011 19:41 HenryTheSir#5
Ihr verwechselt grade das er sie direkt im Laden gekauft hat.
Der Händler muss nur bei Onlinebestellungen eine 2 wöchige Rückgabe ermöglichen, in der man die Ware wie im Laden testen kann. (ich meine das ständ im Fernabsatzgesetz)
Wenn man die Ware im Laden kauft, kann man sie testen -> der Händler muss sie nicht zurücknehmen -> einige machen es dennoch aus Kulanz
10/15/2011 19:42 ~De@dly Silence~#6
Wenn du es in einem realen Geschäft gekauft hast, dann muss der Verkäufer die gekaufte Sache nur zurücknehmen, wenn ein Mangel vorliegt. Und auch dann hat er erst einmal die Chance, den Mangel zu beseitigen. Das 14-tägige Rückgaberecht gilt nur für Sachen, die man nicht beim Kauf sehen konnte (z.B. wenn man sie im Internet bestellt hat); das ganze nennt sich Fernabsatzgesetz. Verkäufer, die eine voll funktionsfähige Sache trotzdem zurücknehmen, machen das nur aus Kulanz und nicht, weil sie dazu verpflichtet sind.

//edit: HenryTheSir war schneller.
10/15/2011 19:51 Mister Joy#7
Die meisten Elektrogeschäfte nehmen die Produkte zurück, auch wenn der Kunde keinen rechtlichen Anspruch darauf hat.

Dies tun sie, weil sie lieber einen Stammkunden gewinnen wollen, anstatt einen zu vergraulen. Manche teilen allerdings nur Gutscheine aus! Ist unterschiedlich, aber ein Geschäft, das aus Prinzip nichts zurücknimmt, ist mir bisher nicht begegnet.

Aber wenn DEIN Verkäufer dies nicht will, dann muss er dies auch nicht, du hast wie gesagt keinen rechtlichen Anspruch darauf.
10/15/2011 19:58 Çh↑ckèÑ»®#8
Wenn es im Vertrag (nehme mal an mündlicher) so abgemacht ist, sollte es eigendlich so sein. Aber da er, wie ich es annehme, nicht schriftlich war, wird es schwer für ihn, dass zu beweisen aber naja.
Hättest vorher mitdenken müssen ;)
10/15/2011 20:07 ~De@dly Silence~#9
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Originally Posted by Çh↑ckèÑ»® View Post
Wenn es im Vertrag (nehme mal an mündlicher) so abgemacht ist, sollte es eigendlich so sein. Aber da er, wie ich es annehme, nicht schriftlich war, wird es schwer für ihn, dass zu beweisen aber naja.
Hättest vorher mitdenken müssen ;)
Der Verkäufer sagte ihm aber, dass er das Produkt nicht zurücknehmen würde. Da würde auch ein schriftlicher Vertrag nichts nützen, wenn da das Selbe geschrieben stünde.
10/17/2011 06:53 .Infinite#10
Die Rücknahme bei nicht gefallen ist reine Kulanz und nichts per Gesetz geregeltes. Haste wohl Pech gehabt.
10/17/2011 08:10 Wastl88#11
Er muss es nicht tun aber aber im normalfall tun das fast alle allerdings kann es sein das du kein Bares kriegst sondern nen warengutschein :D
10/17/2011 13:23 Baumstumpfmann#12
Es gibt in Deutschland kein pauschales Rückgaberecht. Warum willst du sie denn wieder zurückgeben? Du solltest dir schon überlegen ob du sowas kaufst, insbesondere wenn er sagt das er sie nicht zurücknimmt.
10/17/2011 15:42 AufGutLuck#13
wenn du nicht 18 bist können deine Eltern ALLES zurückgeben
denn mit 17bist du beschränkt Geschäftsfähig d.h. Willenserklärung ist nichtig. Sobald deine Eltern in dieser 2Wochen frist nicht antworten ist der Vertrag schwebend d.h. nach 2wochen ohne Antwort nichtig.
steht im paragraph 90-120iwo im BGB
10/17/2011 16:48 chesternelly#14
was ich mich frage:
wieso hat er denn schon vorher gesagt, dass er sie icht zurück nimmt?
bestimmt wusste er, dass mit der graka was net stimmt
10/17/2011 16:51 .LangNase#15
wo steht das, das du das rückgabe recht hast? wenn das nirgendwo steht dann haste pech

ALSO hast du nicht das rückgaberecht