Danke für deinen Beitrag!Quote:
Wo hast du den das her mit dem "Kriegerischen Akt". Bis Anfang des 20. Jahrhunderts mag das so gewesen sein, aber mit Einführung des Völkerrechts nach dem 2. Weltkrieg gibt es dieses nicht mehr.
Staatenimmunität wurde bis ungefähr zum Ersten Weltkrieg als absolutes Verbot verstanden, die Wirksamkeit von Akten eines anderen Staates innerstaatlich in Zweifel zu ziehen (Act-of-State-Doktrin).
Mit der immer stärker zusammenrückenden Welt wurden Gegenmaßnahmen als Antwort auf feindliche Akte einer fremden Macht zunehmend als weltfriedensgefährdend angesehen. Die Act-of-State-Doktrin wurde weitgehend aufgegeben. Die Staatengemeinschaft kam zu der Überzeugung, dass es notwendig sei, staatliches Handeln in Frage zu stellen und am übergeordneten Völkerrecht zu messen. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Staatenimmunit%C3%A4t)
Und was die Ministerin anbelangt:
"Das Staatsoberhaupt unterliegt kraft Amtes keiner Haft, Festnahme, Strafverfolgung oder sonstiger Zwangsmaßnahmen des Gastlandes. Dasselbe gilt für amtierende Regierungschefs und Minister von Regierungen anderer Staaten und die sie amtlich begleitenden Angehörigen und ihr sonstiges Gefolge bei Besuchen in amtlicher Eigenschaft."
Da die Dame eben keinen Besuch in amtlicher Eigenschaft geleistet hat, gilt in diesem Fall auch nicht die Unverletzlichkeit. Anders gesagt: eine Festnahme wäre durchaus möglich und rechtens gewesen. (s. a. Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen)
Somit dürfte auch die Frage der Inkompetenz geklärt sein...
Auch wenn es mich wundert, dass genau das dein erster Beitrag ist.
@[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] versteht es einfach nicht und pocht dauernd auf sein Land, dass dies doch alles richtig mache.