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Originally Posted by xXWookieXx
bleiben lassen.
je nach Mangel kannst du sogar den Händler dazu auffordern den Wagen auf nem Hänger bzw Abschleppwagen abholen und bringen zu lassen, lässt er sich nicht darauf ein kannst du für die Kilometer 30 Cent pro KM fordern.
Sobald eine Warnleuchte an ist muss er den Wagen durch eigene Mittel abholen, es gab da mal ne gesetzliche Grenze der machbaren Entfernung (nicht 100% Erinnerung aber es lag bei 50-100km) da liegst du drüber.
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kurz zur sache, scheinst sich ja ein bisschen auszukennen:
Hab den wagen im Mai gekauft und jetzt die Mängel entdeckt. Habe vorhin bei ihm angerufen und gesagt das vorne an der Stoßstange zwei dellen sind die er mir verschwiegen hat (man sieht sie erst bei genauem hinschauen). Er meinte das er bis zum 20.8 im Urlaub ist, ich meinte dann zu ihm das mir das egal ist und ich den Brief zur nachbesserung morgen abschicke.
Wenn er nach 2 Wochen nicht antwortet schicke ich einen zweiten Brief ab, und wenn dann wieder keine antwort kommen sollte kann ich einen teil vom Kaufpreis zurückverlangen, dann am besten über Polizei oder?
Wie kann ich mich absichern das er den Brief auch bekommen hat, per Einschreiben? Was soll ich machen wenn er den Brief beim Postboten verweigert bzw. er wirklich im Urlaub ist?
ps: er hat sich nicht sehr kooperativ gezeigt