Laut §53 Urhebergesetz ist es in Deutschland strafbar, sich “offensichtlich rechtswidrig” hergestellten oder rechtswidrig angebotenen Inhalte herunterzuladen. Bei kino.to werden Filme angeboten, die offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurden, kein Besucher kann sich damit rausreden, dass er nicht wüsste dass man den aktuell im Kino laufenden Blockbuster nicht online kostenlos ansehen kann.
Allerdings liegt der Knackpunkt hier im Wort „herunterladen„. Bei den von Kino.to verlinkten Webseiten handelt es sich um Streaming-Seiten. D.h. das Videomaterial wird nicht als „Download“ heruntergeladen, sondern gestreamt. Der Besucher behält im Normalfall keine Kopie auf seiner Festplatte.
Wer sicher sein möchte, dass er die Videodateien nicht downloadet sollte auf Flashvarianten setzen und die Cachegröße in den Einstellungen auf 200 MB begrenzen. Einige Dateien werden über den DivX WebPlayer abgespielt. Diese werden auf der Festplatte zwischengespeichert. Die Option „Heruntergeladene Dateien behalten“ sollte nicht aktiviert werden!
Quelle:
also nicht illegal