Seit fast zwei Jahren steht Blizzard der Bossland GmbH vor dem Landgericht Hamburg gegenüber. Zuletzt hatten wir euch vor einem Jahr über ein Gutachten zum Rechtsstreit berichtet.
Im Verfahren um den World of Warcraft Bot HonorBuddy wurde nun ein Urteil gesprochen. Der Bossland GmbH ist fortan der Vertrieb von Software in Deutschland untersagt, die automatisch questet, Kräuter und Erze sammelt sowie Wolken farmt (Ingenieurskunst).
Außerdem muss das Unternehmen die Verkaufszahlen, den Umsatz und die Produktionskosten an Blizzard übermitteln. Diese werden daraus eine Schadensersatzklage erstellen.
Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung von 650.000 € vorläufig vollstreckbar und es kann Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden. Der nächste Verhandlungstermin bezüglich des Diablo 3-Bots DemonBuddy ist im Juni.
Quelle: Bossland GmbH