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sbahn
Discussion on sbahn within the Oldschool forum part of the Off-Topics category.
10/05/2010, 15:31
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#1
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elite*gold: 0
Join Date: Sep 2009
Posts: 98
Received Thanks: 5
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sbahn
hi im august fuhr ich mit der sbahn und wurde erwischt mit nem freund.
hab meine richtigen daten gegeben er auch nur die adresse war falsch.
so und vor ner woche kam ein brief von rmv mit dem betrag.
kann ich von nem freund einfach die kleine werkmarke von dem monat august nehmen oder funktioniert das nicht?
bitte um rat
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10/05/2010, 17:31
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#2
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elite*gold: 15
Join Date: Apr 2008
Posts: 542
Received Thanks: 201
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Warum gebt ihr die richtige Adresse an? Warum fahrt ihr überhaupt schwarz?
Bezahl lieber den Betrag bevor du noch mehr Ärger kriegst.
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10/05/2010, 18:01
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#3
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elite*gold: 11
Join Date: Apr 2010
Posts: 6,211
Received Thanks: 2,302
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wie alt bist du?
wenn du unter 18 bist musst du nichts zahlen.
wenn deine eltern also grosszuegig sind,sagen sie einfach nada,von uns kriegt ihr nix und die polizei/bahn kann nichts machen
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10/05/2010, 20:54
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#4
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elite*gold: 125
Join Date: Sep 2008
Posts: 663
Received Thanks: 858
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Quote:
Originally Posted by moonlightxxx
wie alt bist du?
wenn du unter 18 bist musst du nichts zahlen.
wenn deine eltern also grosszuegig sind,sagen sie einfach nada,von uns kriegt ihr nix und die polizei/bahn kann nichts machen
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Würd ich nicht machen kenne das von Kollegen und bei denen hat sich dann der Betrag der Rechnung erhöht.
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10/05/2010, 21:16
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#5
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elite*gold: 0
Join Date: Sep 2009
Posts: 98
Received Thanks: 5
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danke aber ich hab ja die wertmarke diese kleine warum reicht die denn nicht?
ist vom monat august
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10/05/2010, 22:06
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#6
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elite*gold: 11
Join Date: Apr 2010
Posts: 6,211
Received Thanks: 2,302
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Quote:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können, da sie nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, im Fall des Schwarzfahrens nicht vom Verkehrsunternehmen zu Zahlung des erhöhten Beförderungsgeldes gezwungen werden, soweit das Beförderungsverhältnis zivilrechtlicher Natur ist. Kinder unter 7 können einen entgeltlichen Beförderungsvertrag nicht (§§ 104, 105 Abs. 1 BGB), Jugendliche zwischen 7 und 18 nicht wirksam ohne Zustimmung der Eltern (§§ 106, 107 BGB) abschließen. Ist die Fahrt nicht bereits von einer (auch konkludenten) Einwilligung gedeckt (z. B. wenn der Weg zur Schule regelmäßig mit Bus oder Bahn erfolgt - was aber nur bei Fahrten mit gültigem Fahrschein anzunehmen ist) und erfolgt keine nachträgliche Genehmigung, so ist ein Vertrag, auf den sich das Beförderungsunternehmen berufen könnte, wegen § 108 BGB nicht wirksam zustande gekommen. (Ausführlich bei Harder, siehe Literatur).
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10/05/2010, 22:27
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#7
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elite*gold: 0
Join Date: Sep 2009
Posts: 98
Received Thanks: 5
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ja aber kann ich denn trotzdem die kleine wertmarke vorzeigen?
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10/13/2010, 10:25
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#8
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elite*gold: 13
Join Date: Aug 2006
Posts: 545
Received Thanks: 42
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Nein, die wird nicht übertragbar sein
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02/13/2011, 20:42
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#9
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elite*gold: 4
Join Date: Aug 2009
Posts: 42
Received Thanks: 6
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Mein Tipp: zahl es und verbuch es als Lehrgeld.
War auch so schlau und wurde vor kurzem in der U-Bahn erwischt, nach 2 Jahren xD
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02/14/2011, 19:44
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#10
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elite*gold: 0
Join Date: Nov 2010
Posts: 968
Received Thanks: 108
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Da das hier ja nicht gerade Oldschool gehört,sollte es besser hierhin verschoben werden
ich reporte es dan verschieb es ein Mod.
Lg,
Stefan
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02/14/2011, 20:00
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#11
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elite*gold: 11
Join Date: May 2007
Posts: 62,452
Received Thanks: 29,520
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Was hat das bei Oldschool zu suchen ?
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