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Vorladung wegen Verstoß gegen das BtmG - Cannabis

Discussion on Vorladung wegen Verstoß gegen das BtmG - Cannabis within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

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Old 01/31/2013, 10:40   #31
 
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Srsly? Wegen Cnbs. machen die noch so einen Aufstand? Hab da in letzter Zeit anderes gesehen wo sich die Bulln mal drum kümmern sollten und nicht um so einen Kleinkram. Naja.

Selbst wenn du nicht hin gehst, als "Beschuldigter" nicht aufzutauchen glänzt nicht so von unschuld. Ich frag mich eher, ob die Videomaterialien überhaupt gewertet werden dürfen. Ein Video ist selbst ja kein Beweis (im Bezug auf Cnbs.). Es kann ja nicht nachgewiesen werden, dass du wirklich cnbs konsumiert hast (zu DEM Zeitpunkt).

Ausserdem halte ich eine Hausdurchsuchung wegen ein bsl Cnbs für unglaubwürdig. Da muss schon mehr sein.
.$Terra$. is offline  
Old 01/31/2013, 13:59   #32
 
LittleThief's Avatar
 
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Du kannst dich immernoch herausreden. Sag einfach das du da nicht eingeraucht warst sondern betrunken. Solange sie keine richtigen beweise haben können sie auch nichts bestätigen. Du solltest halt Clean sein wenn du hingehst damit du auch einen Drogentest machen kannst der negative ausfällt.

Somit steht es aussage vs aussage. Da dein Test dann Negativ ist können sie dir nichts mehr nachreden ausser das du freigesprochen wirst.

Solltest du aber am video mit einer Bong/einen Joint/einer Pfeife etc zu sehen sein wirds schwierig. Hier ist es dann eindeutig und du wirst angezeigt.

Was wird dich erwarten:
Drogentest/Führerschein entzug/Psychater (er prüft ob noch potenzielle sucht oder missbrauch besteht)
Wenn alles für dich alles gut verläuft wird dir nur der führerschein entzogen und eine "Bewährung" angehängt.

So war es bei mir. Ich z.b. muss noch zum psychater um zu sehen ob noch potenzielle sucht/missbrauch besteht.

Quellen: eigen erfahrung (keine 2monate her)

PS: zu den schlau meiern die meinen sei kooparativ:
sei es nicht, es zahlt sich nicht aus. es wird nirgends erwähnt das du weniger strafe deshalbt bekommen darfst. Jeder muss nach den Richtlinien bestraft werden. Ausserdem; Verrate jemanden und derjenige sitzt umso mehr in der scheiße. Das dann nur wegen dir.
LittleThief is offline  
Old 01/31/2013, 22:23   #33
 
aa6's Avatar
 
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geh auf keinen fall dort hin, Der Konsum von THC wird in Deutschland nicht strafrechtlich verfolgt!
aa6 is offline  
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Old 02/01/2013, 18:44   #34
 
ColdPrey's Avatar
 
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Ich würde die Schuld von mir weißen. Ich würde dennoch hingehen aber einfach die Aussage verweigern. Wenn du gestehst denke ich nicht das du klimpflicher wegkommst.
Wirst du verurteilt, dann die volle härte. Ob du gesungen hast oder nicht.

Das vermute ich zumindest. :-)
ColdPrey is offline  
Old 02/01/2013, 19:33   #35
 
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Originally Posted by ColdPrey View Post
Ich würde dennoch hingehen aber einfach die Aussage verweigern.
Dann brauchst du auch nicht hingehen.
dCyric is offline  
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Old 02/01/2013, 20:06   #36

 
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Geh nicht hin, wenn deine Mutter drauf besteht - geh aber verweiger die Aussage. (Denke nicht das sie einen Drogentest wollen - falls doch verweiger den auch, wenn sie sagen du musst, lass dir nichts einreden, die müssten dann erstmal Staatsanwalt anrufen und der muss es zulassen, doch das wird er auch nicht, weil das ~200 Euro für die Katz wärn..) Wieviel Gramm haben sie denn von deinen Kumpel gefunden? Wenn es nicht viel waren(1-2 Gramm, kommt auch aufs Bundesland an) hat der auch keinen großen Stress.. Weil dann wird es als geringe menge und gelegentlichen Eigenbedarf angesehen und die Anzeige wird fallen gelassen.. Außer er hat auch was vertickt und einer eurer Freunde sagt aus das er von ihm gekauft hat, dann wirds wsl nicht einfach fallen gelassen. :b
xXxion is offline  
Old 02/01/2013, 21:18   #37
 
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Würde hingehen. Nachher holen die sich ne Vorladung von der Staatsanwaltschaft und dann musst du hin. Kommt halt nicht gut, wenn du als Beschuldigter es einfach ignorierst..... Wenn nicht hingehst, tauchen die womöglich dann erstmal bei dir Zuhause auf....
phreeak is offline  
Old 02/02/2013, 00:19   #38


 
XenoX™'s Avatar
 
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Wenn es deine erste anzeige wird gegen das bmtg wird sieh eh fallengelassen.Ist bei dem ersten Verstoß dagegen immer.
XenoX™ is offline  
Old 02/02/2013, 01:40   #39
 
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Kauf dir die Atomicbanger RUSSENBÖLLER FP180 und werf ein par zu den Leuten, dadurch lernen die, Respekt zu haben.
Bussitzanscheißer is offline  
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Old 02/02/2013, 10:06   #40
 
ColdPrey's Avatar
 
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Originally Posted by dCyric View Post
Dann brauchst du auch nicht hingehen.
Doch kommt blöd weil am ende dann vlt die Vorladung kommt
ColdPrey is offline  
Old 02/02/2013, 13:26   #41
 
BetaPunch's Avatar
 
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Sag einfach du hast ne normale Zigarette geraucht, wäre zwar auch ne Straftat, aber ist nicht so schlimm, wie das Konsumieren von Weed...

// Um zu deiner Frage zu kommen: Geh auf jeden Fall hin, ansonsten wirds nur schlimmer!
BetaPunch is offline  
Old 02/02/2013, 14:57   #42
 
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Originally Posted by ColdPrey View Post
Doch kommt blöd weil am ende dann vlt die Vorladung kommt
Macht für die Vorladung kein Unterschied ob du hingehst und sagst "ich verweigere die Aussage" oder ob du nicht hingehst.
Ich bin doch nicht unschuldig nur weil ich hingehe und die Aussage verweigere.
dCyric is offline  
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Old 02/02/2013, 15:27   #43
 
Yuuka™'s Avatar
 
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Geh einfach nicht hin. DU kannst es nur mehr oder weniger schlimmer machen. Die haben keine Beweise bzw. keine Aussagefähige. Ich würde immer nur vorm Richter aussagen.
Bullen sind nur die petzten vom Staatsanwalt...
Yuuka™ is offline  
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Old 02/02/2013, 20:13   #44
 
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Bei nicht erscheinen ist der Tatverdacht doch nochgrößer ô.o
Haskel' is offline  
Old 02/03/2013, 01:31   #45
 
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Ist die Frage dein ernst?
Falls du auf dem Video als Tatverdächtiger gesehen worden bist und die Beamten dich ermitteln konnten müsstest du Erstmall zum Amtsarzt, weil die Beamten versuchen, würden dir es nachzuweisen.

Quote:
Originally Posted by BetaPunch View Post
Sag einfach du hast ne normale Zigarette geraucht, wäre zwar auch ne Straftat, aber ist nicht so schlimm, wie das Konsumieren von Weed...

// Um zu deiner Frage zu kommen: Geh auf jeden Fall hin, ansonsten wirds nur schlimmer!

Rauchen ist für Jugendliche unter 18 in nicht öffentlichen Einrichtungen erlaubt.
In öffentlichen Einrichtungen darf es Jugendlichen nicht gestattet werden in der Öffentlichkeit zu rauchen, aber eine Straftat begehen Sie in diesem Fall auch nicht. Wenn du keinen blassen Schimmer über das deutsche Jugendschutzgesetz und das Nichtrauchergesetz hast, solltest du aufhören anderen Personen im Internet Tipps zu geben, die falsch sind!
<Raptor> is offline  
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