Weil mich das wirklich interessiert hat und ich selbst nichts genaues dazu wusste, hier einmal was ich herausgefunden habe (wobei das echt schwer war
) :
Also zuerst einmal wusste ich, dass es dazu einen Eintrag im Jugendschutzgesetz gibt:
Quote:
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1.
Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2.
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
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Joar sagt ja jetzt nicht so viel auf den ersten Blick.
Ich wollte dieses "andere alkoholische Getränke" genauer definiert haben, also bin ich nach dem Ausschlussverfahren gegangen und habe geschaut was alles zu Alkopops zählt:
Quote:
§ 1 Steuergebiet Steuergegenstand
(2) Alkopops im Sinne dieses Gesetzes sind Getränke - auch in gefrorener Form - , die
aus einer Mischung von Getränken mit einem Alkoholgehalt von 1,2 % vol oder weniger oder gegorenen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % vol mit Erzeugnissen nach § 130 Abs. 1 des Gesetzes über das Branntweinmonopol bestehen,
einen Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % vol aber weniger als 10 % vol aufweisen,
trinkfertig gemischt in verkaufsfertigen, verschlossenen Behältnissen abgefüllt sind
und als Erzeugnis nach § 130 Abs. 1 des Gesetzes über das Branntweinmonopol der Branntweinsteuer unterliegen.
(3) Als Alkopops gelten auch industriell vorbereitete Mischungskomponenten von Getränken nach Absatz 2, die in einer gemeinsamen Verpackung enthalten sind.
(ist zwar Bayerisch aber Absatz 1 steht ja, dass es für ganz Deutschland zählt)
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Das hat mich dann ziemlich verwirrt: "einen Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % vol aber weniger als 10 % vol aufweisen"
Das ist relativ wenig, also kurzer Hand geschaut was in "§ 130 Abs. 1 des Gesetzes über das Branntweinmonopol" steht und da habe ich folgendes gefunden:
Quote:
§ 130 Steuergebiet, Steuergegenstand
(1) Branntwein sowie branntweinhaltige Waren (Erzeugnisse) unterliegen im Steuergebiet der Branntweinsteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Branntweinsteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinn der Abgabenordnung.
(2) Branntwein im Sinn des Absatzes 1 sind Waren
1.
der Positionen 2207 und 2208 der Kombinierten Nomenklatur mit einem Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent,
2.
der Positionen 2204, 2205 und 2206 der Kombinierten Nomenklatur mit einem Alkoholgehalt über 22 Volumenprozent.
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Da dachte ich mir dann echt: "Scheiße ist das kompliziert"
Aber ich wollte noch wissen was das für Stoffe sind: "2207, 2208, 2204, 2205 und 2206"
So scheint 2207 Ethylalkohol zu sein (oder hat zumindest etwas damit zu tun).
Ethylakohol ist (wenn ich mich jetzt nicht total irre) der Alkohol, den wir aus dem Bier u.ä. kennen. Er entsteht normalerweise beim Gären.
und 2208 Branntwein. Die restlichen Sachen nach zu schauen war mir zu blöd und ich habe nach "Branntwein" gegooglet und das gefunden:
Quote:
Der Begriff Branntwein bezeichnet allgemein alle durch Brennen (Destillation) hergestellten Spirituosen und deren Mischungen mit mehr als 15% Vol. Alkohol.
Branntwein
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Um das noch einmal kurz in Zusammenhang zu setzen mit dem JuSchG:
Quote:
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1.
Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
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Jetzt hat mich noch interessiert wer alles als Jugendlicher zählt:
Quote:
§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieses Gesetzes
1.
sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,
2.
sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind
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So ich denke meine recherchen stellen wohl eines klar:
Es scheint keine einfache, eindeutige und durchsichtige Lösung für Personen ab 16 zu geben, vielleicht gibt es auch deswegen so riesige Unterschiede von Laden zu Laden.
Ich habe das ganze jetzt aber so verstanden:
"Ich darf Sachen bis 15% kaufen".
Sicher bin ich mir jetzt durch die 30minütige Nachforschung immer noch nicht, ganz im Gegenteil ich bin mir jetzt noch unsicherer geworden was Personen ab 16 trinken dürfen.
Falls ich einfach nur zu dumm bin um das zu verstehen, schreibt mir bitte.